Einbürgerung nach 5 Jahren

Automatische Einbürgerung

Die Einbürgerungsquote bleibt in der Schweiz weiterhin tief. Dafür gibt es verschiedene Gründe, wie die Wehrpflicht oder die Pflicht, eine Staatsbürgerschaft (je nach Land) bei einer Schweizer Einbürgerung abgeben zu müssen. Der Hauptfaktor ist ganz klar der überaus teure, rassistische und somit unzugängliche Einbürgerungsprozess. Die Bürgerlichen vergrössern die finanziellen und administrativen Hürden zur Einbürgerung bereits seit Jahren. Selbst Nachfahren der dritten und vierten Generation von Migrant*innen müssen ein aufwändiges Einbürgerungsverfahren durchlaufen, um die Staatsbürgerschaft zu erlangen. In vielen Gemeinden entscheidet weiterhin die Gemeindeversammlung direkt über Einbürgerungen. Wiederholt wurden Einbürgerungen aufgrund persönlicher Differenzen und fremdenfeindlicher und rassistischer Vorurteile abgelehnt - ein unhaltbarer Zustand. In allen Fällen muss ein Gesuch gestellt und bezahlt werden, welches an hohe Anforderungen und ein grosses Mass an Einsicht ins Privatleben der Antragsstellenden geknüpft ist. Dieser willkürliche Prozess ist demütigend und stellt gerade für viele Lohnabhängige eine grosse Hürde dar. Der Geburtsort kann nicht gewählt werden - diese Geburtslotterie entscheidet über das Schicksal aller. Wer Glück hat kriegt die Schweizer Staatsbürgerschaft zur Geburt geschenkt und hat Rechte, die anderen für immer verwehrt bleiben. Für uns ist klar: Wer hier lebt und damit Teil unserer Gesellschaft ist, soll neben den gleichen Pflichten auch die gleichen Rechte haben. Wir fordern deswegen, dass niedergelassene Personen nach 5 Jahren automatisch in der Schweiz eingebürgert werden. In der Schweiz geborene Kinder sollen ebenfalls automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft erhalten. Es soll keine weiteren Anforderungen, Prüfungen oder Tests als Hürde zu gleichen Rechten und Pflichten geben.
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