Die Bargeldinitiative hat ein an sich gutes Ziel. Es gibt verschiedene Gründe, weshalb Bargeld weiterhin im Umlauf bleiben sollte. So ist es für marginalisierte Personen wie Sans-Papiers wichtig, es schützt vor Überwachung und es ist unabhängig von Technologien. Die Initiative ändert jedoch nichts am Status Quo. Sie will nur, dass die bereits auf Gesetzesstufe geregelte Versorgung mit Bargeld neu in der Verfassung steht. So soll sichergestellt werden, dass die Währung “Schweizerfranken” nicht ohne Volksabstimmung abgeschafft werden kann und dass “Münzen oder Banknoten in genügender Menge zur Verfügung stehen”.
Initiativtext:
Art. 99 Abs. 1bis und 5
1bis Der Bund stellt sicher, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen.
5 Der Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung muss Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden
Der Bundesrat hat einen Gegenvorschlag zur Initiative gemacht, weil er mit dem Anliegen einverstanden ist, die Initiative selbst im Wortlaut aber teilweise falsch und unpräzise ist. So ist die eigentlich korrekte Bezeichnung der Währung der Schweiz “Franken” und nicht “Schweizerfranken” auch kritisiert wird die Formulierung “in genügender Menge”, weil rechtlich nicht bestimmt ist, was genügend bedeuten soll. Ein weiterer formaler Kritikpunkt ist, dass die Initiative explizit schreibt, dass für den Ersatz der Währung eine Volksabstimmung nötig ist. Dies ist nicht notwendig, da es für jede Verfassungsänderung eine Volksabstimmung braucht und sogar heute schon eine Volksabstimmung nötig wäre, da der Franken an verschiedenen Stellen in der Verfassung vorkommt.
Direkter Gegenvorschlag:
Art. 99 Abs. 1bis und 2bis
1bis Die schweizerische Währung ist der Franken.
2bis Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung.
Die JUSO Schweiz lehnt die Bargeldinitiative ab und hat die JA-Parole zum Gegenvorschlag gefasst. Dies weil beide Verfassungsänderungen keine Folgen nach sich ziehen und nur den Status Quo erhalten. Inhaltlich sind sie gleich, die Formulierung des Bundesrats ist jedoch rechtlich präziser und konziser mit dem Rest der Bundesverfassung.