Nein zum missratenen Jagdgesetz

25.07.2020

Die JUSO sagt Nein zum Angriff auf den Artenschutz. Die Vorlage weicht den Schutz von Biber, Luchs, Reiher und anderen Tierarten auf.

Geschützte Tiere werden präventiv zum Abschuss freigegeben. Bisher geschützte Tierarten kommen noch mehr unter Druck. Heute müssen diverse Schutzmassnahmen ergriffen werden, bevor ein entsprechendes Tier zum Abschuss freigegeben werden kann. Im Fall einer Annahme der Revision ändert sich dies. Nicht nur fallen die Schutzmassnahmen weg, sondern es besteht zudem die Gefahr, dass Interessensgruppen mehr Einfluss ausüben und sich dabei weniger am Wohl der Tiere ausrichten.

Nein zum Jagdgesetz ist kein Nein zur Jagd. Das bisherige Jagdgesetz bot eine ausgewogene Lösung zwischen Nutzung und Schutz. Im neuen Gesetz wird der Artenschutz stark verwässert, während der Nutzen für die Jagd unverändert bleibt. Wird die Vorlage abgelehnt, besteht kein Risiko für die Jagd. Im Gegenteil, diese kann weiterhin im Rahmen des etablierten Gesetzes stattfinden.

Unnötig kompliziert. Die heutige Kompetenzordnung basiert auf dem Grundsatz: «Jagd bei den Kantonen, Schutz beim Bund». Mithilfe des Bundes können die Kantone schon heute Massnahmen zur Regulierung der Bestände vornehmen. Mit einer erweiterten Kompetenzübergabe an die Kantone, wie es das Gesetz möchte, wird die Bürokratie noch viel grösser und umständlicher, denn die Tiere halten sich nicht an Kantonsgrenzen.

Und der Wolf? Der Wolf ist ein natürlicher Faktor in unserem Ökosystem und leistet einen wichtigen Beitrag. Mit den Grossraubtieren werden die Bestände wieder besser reguliert und zusammen mit dem Luchs sorgt der Wolf dafür, dass die Bergwälder von übermässigem Verbiss durch Wildtiere geschützt werden. Das hilft Wald, Tier und Jäger gleichermassen.