Affäre Galileo: Staatstrojaner sind gefährlich, teuer und illegal

14.07.2015

Medienmitteilung der JUSO Schweiz vom 14.7.2015
Die Affäre um den von der Zürcher Sicherheitsdirektion illegal angeschafften Staatstrojaner Galileo verdeutlicht die unkalkulierbaren Gefahren und hohen Kosten dieser Technologie. Das Parlament muss bei der Revision von NDG und BÜPF daraus die Konsequenzen ziehen und auf die Legalisierung von GovWare verzichten.
Letzte Woche wurde publik, dass die Zürcher Sicherheitsdirektion in Eigenregie und ohne rechtliche Grundlage einen Staatstrojaner mit dem Namen „Galileo“ bei einer ausländischen Sicherheitsfirma einkaufte, die auch Geschäfte mit totalitären Regimes betreibt. Inzwischen ist der Trojaner gemäss Aussagen der Zürcher Kantonspolizei ausser Betrieb, da die ausländische Sicherheitsfirma Opfer eines Hacker-Angriffs wurde. Eine halbe Million Franken für die Anschaffung dürfte damit verloren sein. Der Fall zeigt damit beispielhaft die unkalkulierbaren Gefahren und die hohen Kosten von Staatstrojanern (GovWare). „Der Fall Galileo zeigt: Staatstrojaner sind nicht nur ein völlig unverhältnismässiger Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, sie gefährden auch die Sicherheit in der Schweiz und sind viel zu teuer“, konstatiert JUSO-Präsident Fabian Molina.
Das Palament befasst sich voraussichtlich in der Herbstsession 2015 im Rahmen des neuen Nachrichtendienstgesetzes (NDG) und des revidierten Bundesgesetzes betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) mit der Legalisierung von Staatstrojanern. Der Fall Galileo verlangt nach Ansicht der JUSO nach einem Marschhalt. „Die Affäre Galileo zeigt, dass Staatstrojaner nur über dubiose ausländische Firmen beschafft werden können, extrem unsicher sind und damit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen“, kritisiert Fabian Molina. Die JUSO hofft deshalb auf den Einsatz der gesamten SP-Fraktion gegen die Schnüffel-Technologie, wie es der SP-Parteitag im Juni 2014 mit der Resolution „Für Freiheit und Sicherheit – NEIN zum Schnüffelstaat“ beschlossen hat.
Heute ist der Einsatz von Staatstrojanern in der Schweiz verboten. Dass diese Technologie widerrechtlich von der Zürcher Sicherheitsdirektion angeschafft und ein Kauf möglicherweise auch von anderen Behörden in Erwägung gezogen wurde, ist ein für die Schweiz beispielloser Vorgang. Die von der JUSO Kanton Zürich bei der Bundesanwaltschaft eingereichte Strafanzeige gegen die Sicherheitsdirektion wegen Amtsmissbrauch dürfte dies belegen und zur juristischen Klärung beitragen.
Politisch wird die JUSO die Einführung von Staatstrojanern weiter mit aller Kraft bekämpfen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.schnüffelstaat.ch.