Die JUSO Schweiz hat zuhanden der Vernehmlassung über die Ausführungsbestimmungen zum Nachrichtendienstgesetz (NDG) eine kritische Vernehmlassungsantwort verfasst. Zudem lehnt die JUSO die vorgeschlagenen Umsetzungsmassnahmen des BÜPF ab.
Die Sieger im Abstimmungskampf über das NDG gaben ein grosses Verprechen ab: Dem Nachrichtendienst sollten enge Fesseln angelegt werden und eine gute Kontrolle sei elementar. Genau diese Versprechen werden in den Ausführungsbestimmungen über den Nachrichtendienst verletzt. So enthält die Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV) zahlreiche unklare „insbesondere“-Formulierungen und wichtige Begriffe bleiben nicht definiert. Tamara Funiciello, JUSO-Präsidentin, meint: „Die vorliegenden Verordnungen öffnen dem Nachrichtendienst Tür und Tor. Wir sollten immer noch bedenken, dass das NDG-Ja kein Ja zur Massenüberwachung war.“
Hier finden Sie die Vernehmlassungsantwort der JUSO zu den Ausführungsbestimmungen zum Nachrichtendienst.
Zudem zeigt sich die JUSO-Präsidentin beunruhigt von den vorgeschlagenen Umsetzungsmassnahmen des BÜPF: „Wir haben immer gesagt, dass ein Referendum wichtig gewesen wäre. Dass nun auch Bürgerliche den Trauermarsch blasen, da die Privatsphäre den Bach heruntergespült wird, ist ein schlechter Witz, denn diese haben dem Gesetz im Parlament zum Durchbruch verholfen!“
18.04.2017