Keine Aberkennung des Ehrenbürgerrechts

18.02.2013

Die Gemeinde Langnau i.E. will dem ehemaligen Bundesrat Eduard von Steiger das Ehrenbürgerrecht nicht entziehen. Die JUSO Schweiz bedauert diesen Entscheid, bedankt sich bei dem Gemeinderat aber für die klare Stellungsnahme zur politischen und historischen Einordnung der damaligen Flüchtlingspolitik.

Wir sind sehr froh, dass der Gemeinderat es nicht bei diesem Entscheid beruhen lassen will, sondern weitere Schritte ankündigt, damit nachkommende Generationen aus den "Fehlern und Irrtümer der Vergangenheit" Lehren ziehen können und "solches Leid Menschen nie mehr widerfährt."

"Die Schweiz muss auch die dunkeln Seiten ihrer Politik während dem 2. Weltkrieg beleuchten. Mit der von der JUSO Schweiz losgetretenen Debatte über das Ehrenbürgerrecht von Eduard von Steiger konnten wir einen Teil dazu beitragen. Wenn der Gemeinderat seinen Worten Taten folgen lässt und dieses traurige Kapitel der Schweizer Geschichte weiter thematisiert, sind wir damit sehr zufrieden." so David Roth, Präsident JUSO Schweiz.


Die ablehnende Begründung des Langanuer Gemeinderats im Wortlaut:

Langnau, 18. Februar 2013

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates

Ehrenbürgerrecht Bundesrat von Steiger: Stellungnahme des Gemeinderates von Langnau zur Forderung der JUSO Schweiz

Der Gemeinderat von Langnau i.E. (Exekutive) ist von den JUSO Schweiz Ende Januar via Medienmitteilung aufgefordert worden, die Ehrenbürgerschaft von Bundesrat Eduard von Steiger (1881-1962) post mortem zu widerrufen. Begründet wird die Forderung damit, dass der damalige Justizminister von Steiger, der für die in der Landesregierung sass, zur Zeit des Zweiten Weltkriegs angeordnet habe, jüdische Flüchtlinge an der Landesgrenze zurückzuweisen. Dass diese damit in den sicheren Tod geschickt wurden, sei dem Bundesrat auf Grund nun bekannt ge-wordener Dokumente bereits 1942 bewusst gewesen.

Die Einwohnergemeindeversammlung von Langnau hat Bundesrat Adolf Eduard von Steiger und dessen Ehefrau Beatrix Gabrielle von Steiger-von Mülinen am 4. Juni 1944 auf Antrag des Gemeinderates einstimmig das Ehrenbürgerrecht verliehen. Begründet wurde dies gemäss den Protokollen des Gemeinderates und der Gemeinde-versammlung damit, dass Adolf Eduard von Steiger in Langnau gebo-ren sei, hier seine Jugendjahre verbracht habe und mit seinem Geburtsort immer noch eng verbunden sei. Eine Rolle spielte offenbar auch, dass die Feldschützengesellschaft Langnau dem Bundesrat kurz zuvor die Ehrenmitgliedschaft verliehen hatte. Dass Gemeindeversammlungen Personen, die am Ort geboren oder aufgewachsen sind und später Mitglieder der Landesregierung wurden, mit dem Ehrenbürgerrecht auszeichnen, war damals gang und gäbe - und ist es noch heute: Kürzlich hat die Gemeinde Affoltern i.E. Bundesrat Johann Schneider-Ammann zu ihrem Ehrenbürger ernannt.

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist ein rein symbolischer Akt und weder mit Geldwerten noch sonstigen Vorteilen verbunden. Dass die an der Einwohnergemeindeversammlung vom Juni 1944 anwesenden Langnauer Kenntnis von den dramatischen Vorgängen an den Grenzen und der Rolle des damaligen Bundesrats gehabt haben, darf bezweifelt werden. Dennoch haben sie, die damaligen Entscheidungsträger, für ihr Handeln Verantwortung übernommen - und diese kann und will ihnen der heutige Gemeinderat nicht abnehmen. Er kann die leidvolle Geschichte des Zweiten Weltkriegs und die zweifelhafte Flüchtlingspolitik der damaligen Landesregierung nicht rückgängig machen - auch nicht mit einem symbolischen Widerruf des Ehrenbürgerrechts für das vor mehr als fünfzig Jahren verstorbene Ehepaar von Steiger. Der Gemeinderat versucht aber, sich dafür einzusetzen, dass aus den Fehlern und Irrtümern der Vergangenheit Lehren gezogen werden und solches Leid Menschen nie mehr widerfährt. Dieses Engagement für Gerechtigkeit im realen Leben ist dem Gemeinderat von Langnau wichtiger als eine Art Gewissensberuhigung mit dem Entzug eines Ehrenbürgerrechts.