Linkes Nein zum Ausländergesetz: Für Freiheit und Gleichheit

15.09.2016

Der Nationalrat hat heute das Ausländer*innengesetz verabschiedet. Die JUSO verurteilt die Verschlechterungen der Rechte der Menschen ohne Schweizerpass scharf und verlangt nun vom Ständerat eine massive Verbesserung des Gesetzes. Das Gesetz passt perfekt in die Strategie der Rechten, Menschen ohne Schweizerpass zu Menschen zweiter Klasse zu machen. Das widerspricht diametral den Menschenrechten, deren Grundlage die Freiheit und Gleichheit aller ist. Die JUSO prangert konkret die fortbestehende Möglichkeit der Rücknahme eines C-Ausweises, sowie die Bedingungen, welche an einen Erhalt des C-Ausweises geknüpft sind, an. Weiter wird auch die Verschärfung im Familiennachzug kritisiert.
Heute wurde im Nationalrat das Ausländer*innengesetz verabschiedet. Die JUSO sagt entschieden Nein zu diesem Gesetz, das nichts Anderes ist, als eine weitere Verschlechterung der Rechte der Menschen ohne Schweizerpass. «Dass die C-Bewilligung nach deren Erhalt zurückgezogen werden kann, ist nur noch ein Skandal. Was bitte soll ‘nicht erfolgte Integration genau sein’? Und vor allem wird die C-Bewilligung erst erteilt, wenn man integriert ist, und dann darf sie wieder entzogen werden? Wie soll das bitte gehen?», so Tamara Funiciello, Präsidentin der JUSO Schweiz. «So kann doch niemand in Sicherheit und Freiheit leben!» so Funiciello weiter. «Das gesamte Konzept der Integration, das an der Basis dieses Gesetzes ist, muss unserer Meinung nach in Frage gestellt werden. Denn so wie im Gesetz Integration interpretiert wird, ist es nichts Anderes als Assimilation. Inklusion sollte das Ziel sein. Alle sollen unsere Gesellschaft mitgestalten können. Gleichschaltung bringt uns nicht weiter.»
Weiter kritisiert die JUSO auch den Familiennachzugsartikel. Denn obwohl der Familiennachzug nicht aus dem Gesetz gestrichen wurde wie von der SPK-N empfohlen, kritisiert die JUSO den heutigen Zustand und wünscht sich eine Verbesserung der Situation. So müssen die vorläufig Aufgenommenen mindestens schon 3 Jahre in der Schweiz leben, dürfen nie Sozialhilfe bezogen haben und ihre Wohnung muss gross genug sein um die Familien beherbergen zu können. «Das ist ganz klar eine Zweiklassengesellschaft. Niemand kann etwas dafür, wo er oder sie auf die Welt gekommen ist. Alle haben Grundrechte. Und eines dieser Rechte ist das Recht auf Familienleben. Das wird hier klar tangiert und eingeschränkt, was wir nicht akzeptieren.»
Die JUSO setzt nun auf den Ständerat: «Nun gilt es zu hoffen, dass der Ständerat einsichtiger ist und die Verschärfungen im Gesetz rückgängig macht.» meint Funiciello.