Medienkonferenz: Verbot der Nahrungsmittelspekulation unbürokratisch umsetzen

16.04.2015

An einer Medienkonferenz hat die JUSO Schweiz heute mit Unterstützung namhafter Expert_innen ihr Umsetzungskonzept zur Initiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln“ vorgestellt. Anders als vom Bundesrat in seiner Botschaft behauptet, stellt deren Umsetzung keine Schwierigkeit dar. Vielmehr wird bereits heute an zahlreichen Handelsplätzen zwischen Spekulation und Hedging unterschieden.
Am 18. Februar verabschiedete der Bundesrat seine ablehnende Botschaft zur Spekulationsstopp-Initiative der JUSO. Die Initiative verlangt ein Verbot der Spekulation mit Nahrungsmitteln. Die preisliche Absicherung für Agrarrohstoffe, das Hedging, soll dabei weiterhin möglich bleiben. Sein Nein zur Initiative begründet der Bundesrat unter anderem damit, dass sich deren Umsetzung „in der Praxis als nicht durchsetzbar“ erweise. Diese Behauptung ist falsch und blendet aus, dass zahlreiche Länder bereits Gesetze erlassen haben, die einer möglichen Umsetzung des Initiativtextes entsprechen.
„2008 fiel die australische Reisproduktion einer mehrjährigen Trockenheit zum Opfer. Das Angebot fiel weltweit um etwa 10%. Die Weltmarktpreise verdoppelten jedoch, was zu Panikkäufen und Protesten, auch in Italien führte. Autoren der Weltbank sehen im Verhalten der Finanzinvestoren die zentrale Ursache“, erläuterte Gunter Stephan, Ökonom an der Uni Bern, an der Medienkonferenz das durch Spekulation verursachte Problem der Volatilität. Ein Verbot der Spekulation mit Nahrungsmitteln könnte die Blasenbildung bei Agrarderivaten verhindern und damit den Welthunger bekämpfen.
„Jeder Anstieg der Preise für Grundnahrungsmittel verurteilt ganze Familien sofort zum Hunger und zur Mangelernährung“, berichtet Catherine Morand von Swissaid. Ein Verbot der Spekulation mit Nahrungsmitteln würde diese Armutsspirale verhindern. Hierzu müsste zwischen schädlicher Spekulation und zulässigem Hedging unterschieden werden. Die Beispiele USA und EU zeigen, dass diese Unterscheidung problemlos möglich ist. Alexandra Baur, Juristin (Uni Zürich), erläutert die gesetzliche Umsetzung der Initiative wie folgt: „Im Rahmen der Umsetzung der Spekulationsstopp-Initiative wäre eine „bona fide“ Hedge Exemption die Voraussetzung für jeglichen Handel mit Nahrungsmitteln. Damit wäre nicht nur die Spekulation durch Finanzkonzerne verboten sondern auch diejenige durch Rohstoffkonzerne.“
„Zur Umsetzung der Spekulationsstopp-Initiative muss zwischen Hedging und Spekulation unterschieden werden, was offensichtlich problemlos möglich ist. Dadurch kann die schädliche Spekulation auf dem Gesetzesweg einfach und unbürokratisch verboten werden“, fasst JUSO-Präsident Fabian Molina das Umsetzungskonzept zusammen. „Wir hoffen nun, dass diese Argumente in die parlamentarische Beratung einfliessen.“
Das Umsetzungskonzept finden sie hier.