Nachrichtendienstgesetz: Zurück an den Absender!

26.08.2014

Die JUSO ist alarmiert über den Zwischenstand zum neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG), das von der sicherheitspolitischen Kommissionen des Nationalrats (SiK-N) heute präsentiert wurde. Ueli Maurers neues Gesetz tangiert nach wie vor massiv Grundrechte und öffnet dem Schnüffelstaat – auch über die Verbindung zum BÜPF – Tür und Tor.
Ende April hatte die SiK-N eine Medienkonferenz zum neuen NDG auf Grund des öffentlichen Drucks noch kurzfristig abgesagt, heute informierte sie nun zum Zwischenstand des Gesetzes. Die JUSO nimmt zur Kenntnis, dass Kommission und Bundesrat das neue NDG in einzelnen Bereichen zwar entschärft haben, dennoch ist das Gesetz nach wie vor inakzeptabel. Mehr Überwachung führt nicht zwingend zu mehr Sicherheit, schränkt aber die Freiheit und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger massiv ein. Der Einsatz von V-Leuten, rechtsstaatlich bedenkliche Abläufe und Definitionen zur „inneren Sicherheit“ und die präventive Überwachung lehnt die JUSO in aller Deutlichkeit ab.
Auch die Verbindung zum revidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldewesens (BÜPF) in Art. 24 und 25 bleibt ausdrücklich weiter bestehen, was hoch problematisch ist und die JUSO im Kampf gegen das Schnüffelgesetz bestärkt.
Für die JUSO ist klar: Das neue Nachrichtendienstgesetz gehört zurückgewiesen. Sollte dies auf parlamentarischem Weg nicht gelingen, wird die JUSO ein Referendum ernsthaft prüfen.