Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar! - JUSO sagt Abtreibungsgegner*innen den Kampf an

08.03.2022

Im Rahmen vom 8. März, dem feministischen Kampftag, macht sich JUSO Schweiz stark für Abtreibungsrechte. Das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch wurde in den vergangenen Jahren und Monaten wieder verstärkt von rechtskonservativen, fundamentalistischen Kreisen in Frage gestellt. Die JUSO Schweiz wehrt sich konsequent gegen solche Angriffe.

So lancierten SVP- Exponentinnen vor wenigen Monaten gleich zwei Initiativen, welche die Abtreibungsrechte einschränken sollen. JUSO-Präsidentin Ronja Jansen kommentiert: “Beim Angriff der SVP geht es nicht um den Schutz des Lebens, das beweist die Partei jedes mal aufs neue, wenn sie werdenden Müttern an den Aussengrenzen Europas jeden Schutz verwehren.” Zudem fügt Jansen an: “Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar. Wir wehren uns konsequent gegen solche Angriffe.”

Etwa jede fünfte Frau in der Schweiz bricht in ihrem Leben einmal eine Schwangerschaft ab. Dennoch ist es nach wie vor stigmatisiert, über Abtreibungen zu sprechen. Solche Initiativen oder Anti-Abtreibungs Websites, welche Schwangere einseitig beraten und verunsichern, verstärken dieses Stigma.

Für die JUSO ist klar: Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist eine der zentralsten gleichstellungspolitischen Errungenschaften. Auf der ganzen Welt versuchen rechtskonservative Fundis immer und immer wieder, Abtreibungsrechte einzuschränken – auch in der Schweiz.

Deshalb fordern wir das Recht auf kostenlose Schwangerschaftsabbrüche und weiter:

  • Den Zugang zu professioneller und neutraler Beratung und Leistungen im Bereich der sexuellen Gesundheit
  • Schwangerschaftsabbrüche haben nichts im Strafgesetzbuch zu suchen,, nach welchem heute Abtreibungen als rechtswidrig, aber unter bestimmten Bedingungen als straflos gelten
  • Die Erhöhung von finanziellen Mitteln an Fachstellen für sexuelle Gesundheit und
  • Eine garantierte Entscheidungsfreiheit für einen Schwangerschaftsabbruch, ohne Anforderung eines schriftlichen Verlangens und Geltendmachung einer Notlage
  • Kostenlose Verhütungsmittel