In der Stadt St. Gallen wurden heute zwei Mitglieder der JUSO von der Polizei beim Unterschriftensammeln auf öffentlichem Grund festgenommen. Als Begründung nannte die Polizei das Fehlen einer Bewilligung für das Unterschriftensammeln. Die JUSO ist empört über diese ungeheure Missachtung demokratischer Grundrechte und prüft nun rechtliche Schritte.
Die zwei JUSOs sammelten heute Vormittag Unterschriften für die Spekulationsstopp-Initiative in St. Gallen. Dabei wurden sie von der Polizei angehalten und angewiesen, eine Bewilligung für das Unterschriftensammeln vorzuweisen. Da für das Unterschriftensammeln ohne Stand auf öffentlichem Grund keine Bewilligung nötig ist, konnten sie eine solche auch nicht vorweisen und wurden auf den Polizeiposten mitgenommen.
Der Vorfall ist besonders pikant: 2009 entschied das Bundesgericht entgegen der Auffassung der Stadt St. Gallen, dass Unterschriftensammlungen auf öffentlichem Grund bis zu drei Personen nicht bewilligungspflichtig sei. St. Gallen wollte damals der GSoA nicht mehr als sechs Tage pro Monat für das Unterschriftensammeln bewilligen. Der aktuelle Vorfall zeigt, dass die Stadt St. Gallen offensichtlich nicht dazugelernt hat und grundlegende demokratische Rechte weiterhin missachtet.
Moritz Hofstetter, Mitarbeiter Kampagnenteam: "Wir wurden verhaftet, obwohl wir die Polizei explizit auf dieses Bundesgerichtsurteil hinwiesen." David Roth: "Jetzt reicht es! Die St. Galler Polizei schikaniert zum wiederholten Mal linke UnterschriftensammlerInnen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass politische Motive dahinter stecken." Die JUSO Schweiz prüft deshalb eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung.