Für eine sozialistisch-transnationale Handelspolitik – gegen die Konzerndik-tatur!

08.12.2018

Positionspapier verabschiedet an der Delegiertenversammlung der JUSO Schweiz vom 08/12/2018 in St.Gallen.

Dieses Positionspapier behandelt den Begriff des Freihandels und seine politischen Auswirkungen. Neben einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Thema werden Forderungen gestellt, welche Antworten auf die Konsequenzen des heutigen Freihandels sein können. Der freie Kapital- und Personenverkehr bleibt dabei ausgeklammert, da der Hauptfokus des Papiers auf den Handelsaspekten liegen soll.

Wir bezeichnen im vorliegenden Papier den Freihandel als ein System, in welchem der Austausch von Waren und Dienstleistungen zwischen den Ländern dazu tendiert, frei von jeglichen Finanzregulationen, Handelsschranken und Zöllen zu sein. Dabei funktioniert dieser Handel zunehmend ausserhalb von nationalstaatlicher und politisch-demokratischer Kontrolle.

Schematisch steht diese Vision dem so genannten Protektionismus gegenüber, in welchem die Staaten ihre Wirtschaft durch tarifäre (Zölle) und nichttarifäre (Importquoten, Mindestnormen etc.) Handelshemmnisse gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland zu schützen versuchen.

Diese verschiedenen Arten von Freihandelspolitik werden konkretisiert durch internationale Handelsabkommen, die Verkaufs-, Import-, Export- und Erwerbsbedingungen von Gütern und Dienstleistungen regulieren. Diese Abkommen können bi- (zwischen zwei Ländern) oder multilateral (zwischen mehreren Ländern) sein.

Zölle, Importquoten oder minimale Herstellungsbedingungen in Sachen Arbeit und Umweltnormen wären dabei Mittel, um diese internationalen Handelsaustäusche zu kontrollieren (tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse).

Vom 19. Jahrhundert bis heute: die Geschichte des globalisierten Handels

Die Geschichte des Freihandels ist somit die Geschichte des internationalen Handelsaustausches. Der Merkantilismus war lange Zeit die massgebende politische Handelstheorie, deren Grundidee es war, als Land möglichst viel zu exportieren und möglichst wenig zu importieren. Die politische Idee dahinter war es, möglichst viel Reichtum im eigenen Land zu konzentrieren. Diese merkantilistische Vision bestand bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, als die ersten Freihandelstheoretiker*innen (die Physiokraten, Adam Smith, David Ricardo) auf den Anspruch von Grossbritannien stiessen, die weltweit hegemoniale Handelsmacht zu werden.

Verschiedene Wirtschaftskrisen des 19. Jahrhunderts, die Kolonialkonflikte und die Kriege während der Jahrhundertwende führten jedoch dazu, dass die betroffenen Staaten wieder vermehrt eine protektionistische Handelspolitik betrieben, das heisst, ihre eigene Volkswirtschaft möglichst vor ausländischer Konkurrenz schützen wollten.

Die Zeit von 1815 bis 1914 kann in 5 Phasen unterteilt werden[1]:

  • 1815-1846: Der Freihandel entwickelt sich in Grossbritannien, nicht aber im restlichen Westen
  • 1846-1860: Grossbritannien versucht, diese wirtschaftsliberale Politik auf dem Kontinent auszubreiten
  • 1860-1879: Zeit des europäischen Freihandels
  • 1879-1892: Rückkehr des Protektionismus in Kontinentaleuropa (z.B. Bismarck und seine Realpolitik in Deutschland)
  • 1892-1914: protektionistischer Druck auf Grossbritannien, Verstärkung des Protektionismus in Kontinentaleuropa

Global gesehen war die Phase nach dem Ersten Weltkrieg bis zur Krise von 1929 somit durch einen ungezügelten Freihandel geprägt. Erst die Weltwirtschaftskrise führte dazu, dass die protektionistische Handelspolitik wiederaufkam. Diese dauerte während des Zweiten Weltkrieges an.

Am Ende des Zweiten Weltkrieges begannen die Vereinigten Staaten, inzwischen die weltweit grösste Wirtschaftsmacht, eine Freihandelspolitik zu verfolgen. Die UNO, kurz zuvor geboren, schrieb der internationalen Wirtschaftskooperation besonderes Gewicht zu. Unter der Führung der USA kam das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen, auf Englisch GATT genannt, zustande. Dieses Abkommen sah folgende Ziele vor:

  • Die generelle Senkung der Zölle
  • Das Verbot von Einfuhrquoten (sowohl beim Im- als auch beim Export)
  • Das Verbot von Exportsubventionen für Industrieprodukte
  • Die Pflicht, Handelsvorteile gegenüber einem Land auf alle unterzeichnenden Länder auszuweiten
  • Die Pflicht, nationale und ausländische Produkte und Unternehmen nach den gleichen Regeln zu behandeln

Aus diesem Abkommen und verschiedenen weiteren Verhandlungsrunden entstand 1994 die World Trade Organisation (WTO). Aus diesem Vertrag entstand der entfesselte Freihandel, wie wir ihn heute kennen. Heutzutage sind zahlreiche Verträge in Verhandlung, von denen wir folgende zitieren wollen:

  • TTIP: Das Transatlantische Freihandelsabkommen, ein momentan zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten verhandelter Vertrag, der quer über den Atlantik die grösste Freihandelszone der Geschichte einführen will.
  • TiSA: TiSA: Das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen soll den Dienstleistungsmarkt zwischen 23 Staaten, unter anderem der USA, den Mitgliedern Europäischen Union, der Schweiz und Australien, liberalisieren. Damit sollen Staaten daran gehindert werden Entscheidungen zur Liberalisierung eines Sektors rückgängig zu machen. Nur eine Handvoll Sektoren würden von der Liberalisierung unberührt bleiben.

TTIP und TiSA würden das handelspolitische Ungleichgewicht zwischen dem Norden und dem Süden noch verstärken. Die beiden Verträge wurden nach dem Scheitern der Doha-Verhandlungsrunde der WTO initiiert, die die Agrarmärkte des globalen Südens liberalisieren wollte, wovon der globale Norden profitiert hätte. Dadurch, dass die sogenannten «Entwicklungsländer» von den nun stattfindenden Verhandlungen ausgeschlossen sind, werden ihre Interessen schlichtweg nicht in Betracht gezogen. die wirtschaftliche und geopolitische Macht der Länder des Nordens nötigt den Süden dazu, sich folglich den verhandelten Regeln anzupassen.

Wer profitiert?

Natürlich ist die Realität nuancierter, als dass sich jeder Staat zwischen einem totalen Protektionismus oder einem totalen Freihandel entscheiden müsste. Doch die eine oder eben andere theoretische Idee liegt wohl jedem verhandelten Abkommen oder Vertrag zu Grunde.

Klar bleibt aber: Die betroffene Bevölkerung selbst ist höchst selten in die Entscheidungen bezüglich solcher Abkommen involviert. Dies war schon der Fall, als Napoleon III 1860 geheim mit Grossbritannien verhandelte, und es ist immer noch der Fall bei den ACTA-Verhandlungen zwischen 2008 und 2012 oder derjenigen von TISA, welche 2014 von Wikileaks enthüllt wurde. Für diese Geheimhaltung gibt es einen einfachen Grund: Die Mehrheit dieser Abkommen werden von grossen neoliberalen internationalen Institutionen vorangetrieben (IWF, Weltbank, G7 etc.), die die Interessen der globalen Kapitalist*innenklasse (Grossinvestor*innen, multinationale Unternehmen etc.) verteidigen und das Ziel verfolgen, die Kontroll- und Regulationsfähigkeit der Staaten maximal einzuschränken und dem Kapital freie Bahn zu erteilen.

Diese Freihandelspolitik kann jedoch schlimme Konsequenzen für die betroffenen Länder haben. Massive Güterimporte in ein so genanntes “Entwicklungsland“ verstärkt voranzutreiben, das dieselben Güter schon produziert, führt zu ungerechtem Wettbewerb mit den lokalen Produzenten. Dies führt dazu, dass die eigene wirtschaftliche Entwicklung von Ländern des globalen Südens unter dieser Freihandelspolitik heftig ausgebremst wird.

Ebenso führt die Abschaffung von Mindeststandards für importierte Produkte in Sachen Umwelt, öffentlicher Gesundheit oder sozialer Normen zu enormen Rückschritten und einem endlosen Unterbieten, nur um sich auf potenzielle Partnerschaften auszurichten.

Die Zerstörung der grösstmöglichen Anzahl an Schutzmassnahmen für die eigene Volkswirtschaft – und somit auch die Zerstörung der staatlichen Souveränität in Sachen nationaler Wirtschaftspolitik – ist im Interesse der globalen Kapitalist*innenklasse, die so länderübergreifend ihre Marktanteile vergrössern kann. Das totale Nachsehen haben dabei die Bevölkerung und der Wohlfahrtsstaat.

Ein Blick auf die Geschichte des Freihandels erlaubt es, einige Lehren zu ziehen. In erster Linie kann Freihandelspolitik zwischen Ländern, die nicht das gleiche wirtschaftliche Entwicklungsniveau haben, nicht funktionieren. Ein stark industrialisiertes Land, das ohne Schranken in ein weniger industrialisiertes Land exportieren kann, ist eine Bedrohung für die Volkswirtschaft des Letzteren, da diese nicht fähig ist, sich gegen diese Konkurrenz zu behaupten. In diesem Fall sind tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse für die wirtschaftlich weniger entwickelten Länder ein gutes Mittel, ihre eigene Volkswirtschaft aufrecht erhalten zu können.

Zudem zeigt sich, dass die internen Kämpfe zwischen dem protektionistischen und dem liberalen Lager eines Landes im Wesentlichen interne Konflikte der Kapitalist*innenklasse sind. In England zwischen 1815 und 1846 priesen die grossen Industriellen den Freihandel an und standen dabei dem Landadel gegenüber, der die Zölle brauchen wollte, um sich ein stabiles Einkommen zu garantieren. Heutzutage hat die Kapitalist*innenklasse volles Interesse daran, einen ungezügelten Freihandel zu unterstützen, der es ihr erlauben würde, ihre Profite ohne Konsequenzen dort weiter zu vermehren, wo die am wenigsten entwickelten Länder ihre Volkswirtschaft momentan noch schützen können. Nichtsdestotrotz ist die Gegenüberstellung von Protektionismus und Freihandel für Industrieländer für uns nicht geeignet. Der Protektionismus bevorzugt das nationale Kapital, währenddem der Freihandel dem internationalen Kapital zugutekommt. In beiden Fällen sind die Verlierer*innen die gleichen: die Arbeiter*innen.

Es bleibt anzumerken, dass Freihandelspolitik weltweit schwere Folgen nach sich zieht. Die Abwesenheit von sozialen Normen für importierte Produkte führt dazu, dass multinationale Konzerne in Ländern produzieren, die die Menschenrechte nicht garantieren und wo miserable Arbeitsbedingungen herrschen. Diese multinationalen Konzerne steigern ihre Profite ohne jeglichen Respekt für die Arbeiter*innen, um schlussendlich ihre Güter in den Ländern des Nordens abzusetzen.

Konzerndiktatur stoppen!

Die pure Abwesenheit von Regeln beim Freihandel hat somit nur eine handfeste Konsequenz: Sie erlaubt es den Mächtigsten, ihre Forderungen weltweit durchzusetzen. Dass multinationale Konzerne die Möglichkeit haben, Staaten auf juristischem Weg wegen Handelshemmnissen anzuklagen, ist eine konkrete Folge davon. Diese Angriffe nehmen massiv zu, und die Unternehmen gewinnen vor so genannten Schiedsgerichten oft. Auch dies ist nicht verwunderlich: Die Funktionsweise dieser Schiedsgerichte[2] ist total antidemokratisch und ein Symbol der Konzerndiktatur, welche sich gegen Staaten und Arbeiter*innen richtet. So sind die Prozesse wenig transparent, die Richter*innen zufällig ausgewählt und der Staat dazu gezwungen, die Prozesskosten zu tragen.

Wie bereits gesagt ist es wichtig, aus dem Schwarz-Weiss-Bild von Protektionismus und Freihandel – welche oft als zwei absolute Wege dargestellt werden, zwischen denen man sich entscheiden muss – herauszufinden.

Der internationale Handel ist nicht per se schlecht: Wir haben ein Interesse daran, gewisse Güter oder Rohstoffe zu importieren, die wir bei uns nicht produzieren können, und mit dem Rest der Welt auszutauschen.

Einige wichtige inländische Wirtschaftsbereiche aber, wie etwa der Service Public (Energie, Transporte, Wasser, etc.) oder die Landwirtschaft, müssen von auswärtigen Wirtschaftsakteur*innen geschützt bleiben. Dabei können auch Partnerländer hilfreich sein, die sich nicht dem Diktat der Mächtigen unterworfen haben.

Die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bedingungen der Staaten, mit denen verhandelt wird, müssen stärker in Betracht gezogen werden. Der Import von Gütern, von denen wir wissen, dass ihre Produktion gegen Menschen- und Umweltrechte verstösst, ist ein Unsinn. Ebenso undenkbar sollte der ungezügelte Export in Länder des globalen Südens sein, der das für die wirtschaftliche Entwicklung nötige Überleben der heimischen Produktion gefährdet.

Tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse können sowohl für die Förderung von fortschrittlichen sozialen Normane als auch für den Schutz der Interessen der Arbeiter*innen des globalen Südens genutzt werden. Es müssen Kriterien für Importprodukte definiert werden (wie zum Beispiel die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation IAO), um Steuern zu erheben, die nicht in die eigene Wirtschaft, sondern entweder in das Herkunftsland oder zu internationalen Entwicklungshilfsorganisationen fliessen würden. Dieser «altruistische Protektionismus»[3] würde Zölle als Garantie für soziale- und Umweltnormen verwenden.

Schlussendlich gilt: Staaten müssen weltweit miteinander handeln können, allerdings muss dieser Handel durch fixe Kriterien in Sachen Umweltschutz, Arbeiter*inneninteresse und soziale Normen eingeschränkt werden können. Der Austausch zwischen den Ländern kann nur funktionieren, wenn er solidarisch ist und auf demokratischen Entscheidungen durch die Arbeiter*innen selbst fusst. Um dies zu garantieren, sind transnationale Koalitionen von sozialistisch regierten Länder unabdingbar.

Die JUSO Schweiz fordert deshalb:

Kurzfristig

  • Keine menschenrechtswidrigen Verträge

Die Schweiz muss jegliche Verhandlungen mit Ländern, die die Menschenrechte nicht respektieren, stoppen. In diesem Sinne muss vorgängig eine objektive Analyse durchgeführt werden bei Ländern, die der Menschenrechtsverletzungen verdächtigt werden. Ebenso müssen gegen Menschenrechte verstossende Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz in die Verantwortung gezogen und sanktioniert werden, wie es die von der JUSO unterstützte Konzernverantwortungsinitiative verlangt.

  • Rote Karte bei Menschenrechtsverletzungen

Bei erwiesenen schweren Menschenrechtsverletzungen eines Unternehmens (Sklaverei, Kinderarbeit etc.), müssen die betroffenen Importe verboten werden

  • Schranken gegen internationalen Dumping-Wettbewerb

Die Schweiz muss tarifäre und nichttarifäre Zollschranken einrichten, die Unternehmen daran hindern, zum Nachteil der Arbeiter*innen oder der Natur mit Freihandel Profit zu machen. Diese Besteuerung muss den Betrag berücksichtigen, den das Unternehmen auf dem Rücken der Arbeiter*innen in Bezug auf die Schweizer Normen gespart hat. Auch die Umweltkosten müssen in Betracht gezogen werden, wobei mögliche Preiserhöhungen mit einer Erhöhung des Lebensstandards einhergehen müssen.

  • Mehr Transparenz in den Verhandlungen

Es ist nicht akzeptabel, dass laufende Verhandlungen in der Schweizer Handelspolitik nicht der ganzen Bevölkerung transparent kommuniziert werden.

  • Demokratisierung der Entscheidungen

Es ist normal, dass gewisse internationale Notwendigkeiten wie die Menschenrechte zu absoluten und nicht angreifbaren Prinzipien erhoben wurden. Zu Importbestimmungen und dem Bestimmen von Umweltnormen inkl. ihrer Einhaltung im Rahmen von Freihandelsabkommen muss sich die Stimmbevölkerung aber zwingend äussern können. Darum sind Freihandelsverträge dem Referendum zu unterstellen.

  • Vorkaufsrecht für Arbeiter*innen

Wenn sich ein Unternehmen unerwünscht für eine Auslagerung entscheidet, um anderswo billiger zu produzieren, müssen die Arbeiter*innen des betroffenen Unternehmens ein Vorkaufsrecht auf die Produktionsmittel bekommen. Dabei soll ein Vorzugssatz vom Staat angeboten werden.

  • Der Service Public als öffentliches Gut

Wir müssen jeglichen Vertrag ablehnen, der staatlichen Kompetenzen in egal welchem Sektor verkleinern will, zum Beispiel durch Privatisierungen. Nur ein breiter und starker Service Public ermöglicht die Verteidigung der Interessen der ganzen Bevölkerung.

Mittel- und langfristig

Für einen altruistischen Protektionismus

Die durch tarifäre Handelsschranken generierten Einkommen der reichen Länder müssen zur Förderung von besseren Sozialmodellen und der Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt werden. Der Handel alleine genügt nicht, er muss umrahmt und begleitet werden!

Für die Ernährungssicherheit – Gegen destruktiven Wettbewerb

Die Staaten müssen fähig sein, ihre eigene Agrarpolitik zu definieren, um eine lokale, umweltfreundliche und auf kurzen Kreisläufen basierende Landwirtschaft zu garantieren. Landwirt*innen müssen einen privilegierten Zugang zu lokalen Märkten haben und der Unsinn von Importen einiger Nahrungsmittel über zehntausende Kilometer hinweg muss aufhören.

Jegliche Ausfuhr, die zu unlauterem Wettbewerb mit der lokalen Produktion in weniger entwickelten Ländern führt, muss gestoppt werden. Solche Praktiken verhindern die wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Länder und sind in einer Perspektive der internationalen Kooperation totaler Unsinn. Es ist unabdingbar, Produktion und Konsum so stark wie möglich zusammenzurücken.

  • Für einen sozialistischen Transnationalismus

Für die JUSO Schweiz ist es klar, dass internationaler Handel nur dann gerecht und ökologisch sein kann, wenn die Staaten sozialistisch und demokratisch regiert werden. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung wäre ein Transnationalismus, innerhalb dessen sozialistische Staaten sich zu transnationalen Koalitionen zusammenschliessen und das Prinzip eines fairen, ökologischen und sozialen Handels verteidigen würden.


[1] BAIROCH Paul, Victoires et déboires. Histoire économique et sociale du monde du XVIème siècle à nos jours, tome 2, Paris, Gallimard, 1997

[2] Ein Schiedsgericht ist eine Art, Konflikte zwischen einem Staat und einer privaten Institution ausserhalb der nationalen juristischen Instanzen zu lösen. Die Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind nicht von nationalen Gerichten anfechtbar. Es besteht aus mehreren Schiedsrichter*innen, die über das Schiedsverfahren befinden müssen.

[3] CASSEN Bernard, « Inventer ensemble un “protectionnisme altruiste“ », Le Monde diplomatique, Paris, février 2000