Systemwechsel statt Inklusionsversprechen: Organisiert den anti-ableistischen Widerstand!

18.06.2025

Positionspapier der JUSO Schweiz verabschiedet an der Delegiertenversammlung vom 17. Mai 2025 in Sieders (VS)


Einleitung: Ableismus als Systemfrage

Die Schweiz hat sich mit dem Beitritt zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN- BRK) verpflichtet, die Diskriminierung behinderter Menschen zu beenden und ihre gleichberechtigte Teilhabe sicherzustellen. Doch die Realität sieht anders aus: Der UNO-Behindertenrechtsausschuss stellte 2022 klar, dass die Schweiz noch weit davon entfernt ist, diese Verpflichtungen zu erfüllen. Trotz gesetzlicher Vorgaben werden behinderte Menschen weiterhin in fast allen Lebensbereichen benachteiligt – ob bei der Arbeit, beim Wohnen oder in der Gesundheitsversorgung. Politisch bleibt es, wenn überhaupt, bei Massnahmen, welche die bestehenden Strukturen unangetastet lassen oder sogar bei Rückschritten, die das Leben behinderter Menschen zusätzlich erschweren.

Diese fortwährende Ausgrenzung ist kein Versehen oder Versagen einzelner Strukturen der Gesellschaft, sondern tief im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen System verwurzelt. Einerseits in der gesellschaftlichen Festsetzung von Behinderung und Nicht-Behinderung. Andererseits aber auch innerhalb des Kapitalismus. Dieser bewertet Menschen nach Fähigkeiten und Leistung: Wer nicht in das leistungsorientierte System passt, wird marginalisiert, unter prekären Bedingungen stärker ausgebeutet oder ganz aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Damit sichert der Kapitalismus nicht nur seine eigene Profitlogik, sondern erhält auch soziale Hierarchien aufrecht.
Deshalb bleiben reformistische Forderungen nach Inklusion unzureichend, wenn sie die kapitalistischen Strukturen unangetastet lassen. Ein echter Bruch mit Ableismus erfordert eine grundlegende, systematische Veränderung. Eine radikale Behindertenpolitik muss anti-kapitalistisch sein. Dieses Papier analysiert, wie Ableismus und Kapitalismus, Patriarchat und White Supremacy untrennbar miteinander verwoben sind. Es zeigt, dass eine befreite Gesellschaft nicht innerhalb des Kapitalismus verwirklicht werden kann und was für einen anti- ableistischen Kampf notwendig ist.

Behinderung und Ableismus im Kapitalismus

Um dies zu verstehen, braucht es zunächst eine genauere Betrachtung dessen, was Behinderung eigentlich ist. Denn Behinderung ist keine biologische Tatsache, sondern eine tagtägliche Realität und eine gesellschaftliche Kategorie. Die Frage nach den Grenzen dieser Kategorie ist schwierig zu beantworten. Beispielsweise werden sogenannte unsichtbare Behinderungen - im Gegensatz zu sichtbaren Behinderungen - oftmals nicht als Behinderungen, sondern als individuelles Fehlverhalten wahrgenommen und politisch wenig diskutiert. Die gängige Unterkategorisierung in körperliche, psychische und kognitive Behinderungen zeigt, dass Behinderungen vielfältig sind. Gleichzeitig überschneiden sich sowohl die individuellen und gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Unterkategorien. Weil dieses Papier eine systematische Perspektive zur Analyse wählt, führt dies zu einer gewissen Pauschalisierungvon Behinderung. Denn eine detaillierte Unterscheidung aller Gruppen, Erfahrungen und Lebensrealitäten ist schlicht nicht abschliessend zu machen und wäre darüber hinaus auch eine falsche Verallgemeinerung. Behinderung hat System und ist strukturell in der Gesellschaft verankert, gleichzeitig bleibt sie aber individuelle Realität und Identität.

In der Theorie bestehen für die Beschreibung von Behinderung zahlreiche Modelle. Diese nehmen dabei verschiedene Perspektiven ein, weshalb sich die Modelle vielmehr ergänzen als miteinander konkurrieren. Das medizinische Modell betrachtet Behinderung als individuelle Funktionseinschränkungen, sprich Beeinträchtigungen, verbindet Schwierigkeiten behinderter Menschen so direkt mit ihren körperlichen, psychischen oder geistigen Voraussetzungen. Das soziale Modell hingegen stellt Behinderung als soziale Konstruktion und als eine Wechselwirkung zwischen den Beeinträchtigungen eines Menschen und der Gesellschaft dar. Im Gegensatz zum medizinischen Modell stellt das soziale Modell fest, dass die Person aufgrund ihrer Umwelt und der von der Gesellschaft geschaffenen Barrieren behindert wird. Gleichzeitig festigt das soziale Modell aber auch Normen, indem es Beeinträchtigungen definiert. Das kulturelle Modell weitet dies aus und rückt die Vielfalt menschlicher Existenz in den Fokus. Es betrachtet Behinderung nicht als zu überwindendes Problem, sondern als integralen Bestandteil individueller Identität. Während das soziale Modell die Notwendigkeit sozialen Wandels betont, hinterfragt das kulturelle Modell die grundlegende Problematisierung körperlicher, geistiger oder psychischer Unterschiede.[1]

Auch wenn das soziale und kulturelle Modell einen guten Startpunkt für das Verständnis von Behinderung liefern, bleiben sie unvollständig. Denn sie denken die kapitalistischen Wurzeln und ökonomischen Folgen von Behinderung zu wenig mit. Ein dialektisch-materialistisches Modell von Behinderung fragt, warum bestimmte Körper und Fähigkeiten gesellschaftlich abgewertet werden. Die Antwort liegt in der kapitalistischen Produktionsweise. Der Überbau einer Gesellschaft, also ihre politische Ordnung und kulturelle Deutungsmacht, fusst in ihrer wirtschaftlichen Basis.[2] So zeigt sich heute das gesellschaftliche Bewusstsein so, dass der Wert eines Menschen an seiner Fähigkeit gemessen wird, Mehrwert zu erzeugen. Wer diesem Massstab nicht entspricht, wird als „unproduktiv“ betrachtet und systematisch ausgeschlossen.

Ausgehend von diesem Verständnis von Behinderung lässt sich Ableismus definieren. Der Begriff beschreibt die systematische Unterdrückung behinderter Menschen. Diese Unterdrückung beruht darauf, dass bestimmten Menschen aufgrund ihrer körperlichen, psychischen oder geistigen Möglichkeiten ein tieferer Wert zugeschrieben wird als anderen. Ableismus wächst aus dieser Unterscheidung zwischen behinderten und nicht-behinderten Menschen. Die Grundlage dafür bilden Fähigkeitsnormen: Erwartungen daran, welche Dinge eine Person können muss, um als „vollwertig“ zu gelten. Diese Ansprüche folgen nicht etwa natürlich gegebenen, sondern historisch und sozial gewachsenen Verhältnissen. Sie erzeugen eine Hierarchie, in der manche Menschen als leistungsfähig und nützlich gelten, während andere abgewertet und ausgeschlossen werden. Dabei sind behinderte Menschen keine homogene Gruppe: Ihre Erfahrungen, Voraussetzungen und Schwierigkeiten sind unterschiedlich, ihr Ausschluss erfolgt auf verschiedene Weisen, doch allen gemeinsam ist, dass sie an Fähigkeitsnormen gemessen für unzureichend erklärt werden.

Die Fähigkeitsnormen sind tief in gesellschaftlichen Strukturen verankert. Sie bestimmen, wer Zugang zu Arbeit, Bildung oder sozialer Anerkennung erhält, und prägen die Vorstellung eines „guten“ und „vollen“ Lebens. Selbstständigkeit, Produktivität und Belastbarkeit gelten als erstrebenswerte Eigenschaften. Gleichzeitig werden Abhängigkeit, Assistenzbedarf oder persönliche Grenzen als Defizite wahrgenommen. Ableistische Normen spiegeln heutige gesellschaftliche Wertehaltungen wider: Sie sind patriarchal und kolonialistisch geprägt und direkt verankert in der kapitalistischen Produktionsweise. Wer keinen Mehrwert produziert, wird als Belastung betrachtet. Arbeitsverhältnisse und Erziehung reproduzieren diese Strukturen, indem sie von klein auf vermitteln, dass der Wert eines Menschen mit Leistungsfähigkeit gleichzusetzen sei. Diese Ideologie wird schliesslich auch von behinderten Menschen selbst internalisiert, die oft lernen, ihre Existenz über Anpassung zu rechtfertigen oder leiden an der Scham, eine Last zu oder faul zu sein. Ableismus ist also kein Nebeneffekt, sondern ein Grundprinzip der kapitalistischen Gesellschaft. So sind Kapitalismus und Ableismus auch gemeinsam gewachsen: Das eine schafft die Norm, das andere zwingt zur Anpassung.

Ein revolutionärer Anti-Ableismus muss daher über den Abbau von Barrieren hinausgehen. Es reicht nicht, den Zugang zu bestehenden Räumen zu verbessern – das Fundament dieser Räume selbst muss infrage gestellt werden. Eine befreite Gesellschaft bedeutet nicht Inklusion innerhalb des Kapitalismus, sondern dessen Überwindung.

Behinderung im Laufe der Geschichte

Der Ableismus ist nicht nur ein Nebeneffekt des Kapitalismus, sondern in seiner gegenwärtigen Form von denselben individualistischen, eugenischen und antisozialen Logiken abhängig. Auf der ständigen Suche nach Profit, der maximiert werden muss, um die Konkurrenz auszustechen, nehmen Kapitalist*innen die als weniger produktiv eingestuften Elemente nicht in das System auf. Menschen, die als "unproduktiv" angesehen werden, werden an den Rand gedrängt, sei es durch Armut, Unsicherheit oder direkte Diskriminierung. Dies ist keine Neuheit, sondern hat eine lange Geschichte. Diese vollständig zu schreiben, ist jedoch eine so gigantische Aufgabe, dass sie in einem einfachen Positionspapier nicht zu bewältigen ist. Daher wird es hier um die einfache Analyse einiger Momente gehen, welche die europäische Welt in Bezug auf Behinderungen prägen. Dabei ist zu beachten, dass der Begriff der Behinderung sozial konstruiert sowie historisch verortet ist.[3]
Erstens gibt es Formen von Ableismus, die bis zur Tötung von Menschen reichen, die als "minderwertig" gelten, sei es aufgrund eines Geburtszustands oder aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alters. Diese Praxis existiert mindestens schon so lange, wie es uns die Erforschung der Vergangenheit erlaubt; auch wenn einige Gesellschaften diese Praktiken nicht explizit beschrieben haben. Denn schon lange bevor Francis Galton 1883 das Wort "Eugenik" erfand[4], kann man Gesellschaften finden, die systematisch sogenannte “missgebildete” Neugeborene töteten, mit dem Ziel, die Bevölkerung zu säubern. Das traurigste Beispiel ist die spartanische Gesellschaft, in der es nach der einzigen verfügbaren Quelle so aussieht, als ob Kinder, die als nicht "stark" genug angesehen wurden, getötet wurden.[5] Solche verfluchten Schicksale für Menschen, die als "vermindert" oder "verkrüppelt" galten, tauchen auch in vielen Werken der damals sehr einflussreichen politischen Theorie auf, wie z. B. in Platons Republik.[6] Die antiken römischen Gesellschaften und die germanischen Stämme praktizierten in dieser Epoche auch die gleichen selektiven Kindstötungen. Die Religion, sei es in der Antike oder durch Christentum, war oftmals ein Grund für den Ausschluss von "verkrüppelten" Menschen: Ihre Leiden wurden als göttliche Strafen angesehen.
Mit dem Aufstieg der Industrie und damit einhergehenden des Kapitalismus entstanden parallele Arbeitsmärkte und Heimeinrichtungen. Diese wurden mit den Workhouses – Arbeitsplätzen für Arme und “Krüppel” unter schrecklichen Bedingungen – im industrialisierten viktorianischen England erfunden. Behinderte Menschen wurden für das Existenzminimum, sprich Nahrung und Unterkunft, noch stärker als nicht-behinderte Arbeiter*innen ausgebeutet.
Um die Profite in einer gross angelegten, auf Manufakturen basierenden Arbeitswirtschaft zu maximieren, mussten die Kapitalist*innen die Arbeiter*innen vereinheitlichen, so dass sie zu austauschbaren Zahnrädern wurden: Sie wurden verdinglicht![7] Die Industrialisierung führte auch eine neue Arbeitsdisziplin ein, bei der nur bestimmte Körper und Fähigkeiten als "wertvoll" erachtet wurden. Die Ideologie, die sich durch die kapitalistische Entwicklung der Welt durchgesetzt hat, setzt den Mythos der Leistung, der Selbsthilfe und der individuellen Anstrengung durch. Diejenigen, die nicht arbeiten können, werden als Last empfunden und zum negativen Bezugspunkt der Gesellschaft. Dies spiegelt sich in der Geschichte der schweizerischen Sozialhilfe wider, die zwischen "würdigen Armen" und "unwürdigen Armen" unterscheidet. "Würdigen Armen" wurde die Arbeitsfähigkeit abgesprochen während "unwürdigen Arme" Arbeitsunwilligkeit vorgeworfen wurde. Sie sollten bestraft, zur Arbeit gezwungen oder vertrieben werden. So setzte sich die Arbeitsfähigkeit als zentrales Kriterium für gesellschaftlichen Wert fest.
FUSSNOTE ---> https://geschichtedergegenwart.ch/die-rueckkehr-der-unwuerdigen-armen-eine- kleine-geschichte-der-arbeitslosigkeit/
Im 20. Jahrhundert wird diese Logik mit dem Fordismus und der Standardisierung der industriellen Arbeit ausgebaut. Der*die ideale Arbeiter*in ist nun ein disziplinierter, leistungsfähiger und gesunder Mensch. Behinderte Menschen, die diesem erwarteten Modell nicht entsprechen, werden zunehmend ausgegrenzt, in Sondereinrichtungen, Heimen oder in Parallelkreisläufen zum globalen Arbeitsmarkt untergebracht. Aufgrund der Konkurrenz zwischen Arbeiter*innen, ihre Arbeitskraft zu verkaufen, um über ein Auskommen zu verfügen, konnte die Bourgeoisie einem Grossteil der Bevölkerung eine aktive Teilnahme am Wirtschaftssystem aufzwingen. Bestimmte Arbeitsformen wie die Akkordarbeit[8]verstärken den Wettbewerb der Arbeiter*innen um einen Arbeitsplatz umso mehr in einer Gesellschaft, in der Arbeit kein Grundrecht ist. Diese Logik der Rentabilität und der Optimierung der Arbeitskraft schliesst diejenigen aus, die nicht mithalten können. Für behinderte Menschen bedeutet dies in der Regel die Nichteinbeziehung in den Arbeitsmarkt. Dies führt zu Armut und sozialer Marginalisierung, da es für die Kapitalist*innen von Vorteil ist, einen Teil der Bevölkerung in Situationen der Nichtbeschäftigung (Arbeitslosigkeit, Verwehrung von Teilhabe usw.) zu halten, um eine Art "Reservearmee" zu haben.[9][10]

Der Neoliberalismus hat diese Situation noch weiter verschärft. Indem Individualisierung und persönliche Verantwortung propagiert wird, wird allen die Last des eigenen Erfolgs oder Misserfolgs noch intensiver auferlegt. Gleichzeitig wurden die wenigen Elemente der Solidarität und gegenseitigen Hilfe beseitigt, die im System noch zu finden waren. Diejenigen, die die Leistungsanforderungen nicht erfüllen, werden für ihre Situation verantwortlich gemacht und als "unproduktiv" betrachtet. Diese Mentalität bringt viele Menschen dazu, ihre eigenen Einschränkungen herunterzuspielen, ihre Bedürfnisse zu ignorieren und ihre Grenzen zu überschreiten - oft auf Kosten der Gesundheit. Das Ergebnis ist eine Leistungsgesellschaft, die nicht nur behinderte Menschen ausgrenzt und diskriminiert, sondern auch einen enormen Druck auf die gesamte Bevölkerung ausübt.

Arbeit, Sozialstaat und Armut

Dieser Druck ist für behinderte Menschen besonders spürbar auf dem Arbeitsmarkt. Jene, die im regulären Arbeitsmarkt arbeiten, werden aufgrund der Konkurrenz um die Arbeitsplätze und die hohen Erwartungen an Produktivität diskriminiert. Gleichzeitig werden viele durch diese Mechanismen aus dem regulären "1. Arbeitsmarkt" rausgedrängt. Deshalb wurde der sogenannte „2. Arbeitsmarkt“ geschaffen, also geschützte Werkstätten und Tagesstätten. Gemäss einer Umfrage von Ende 2018 liegt der tiefste Lohn auf dem 2. Arbeitsmarkt in über der Hälfte der befragten Betriebe bei weniger als 1.99 Franken pro Stunde.[10] Dies ist weit weg von einem Lohn, der zum selbstständigen und erfüllenden Leben reicht. Der tiefe Lohn wird oft damit erklärt, dass dieser nur ein “Taschengeld” oder “Zusatzeinkommen” zu einer IV-Rente und die Arbeit primär eine Tagesstruktur sei. Die Arbeit von behinderten Menschen wird also nicht als “vollwertige” Arbeit wahrgenommen, während der zweite Arbeitsmarkt oftmals zu Tiefstpreisen wichtige Arbeiten für die regionale Wirtschaft leisten.[11] Doch auch mit IV- Rente und Ergänzungsleistungen liegen die Löhne auf dem 2. Arbeitsmarkt immer noch unter Mindestlöhnen in GAVs.[12] Ein grosses Problem ist die Arbeitsunfähigkeitspraxis. Die Kriterien, nach denen Menschen als „arbeitsfähig“ oder „arbeitsunfähig“ eingestuft werden, sind nicht neutral, sondern dienen der Kostenminimierung. Viele, die faktisch nicht arbeiten können, werden gezwungen, sich auf dem Arbeitsmarkt zu beweisen – oft ohne jede Aussicht auf eine existenzsichernde Anstellung.

Die Lösung kann nicht in der Reform des 2. Arbeitsmarktes liegen, sondern in seiner Abschaffung. Einrichtungen im 2. Arbeitsmarkt vereinen oftmals Arbeits-, Betreuungs- und Wohnplätze an einem Ort. Sie schaffen sich ihre Daseinsberechtigung faktisch selbst: Durch diese Einrichtungen gibt es im kapitalistischen System keinen Grund, Arbeitsplätze auf dem 1. Arbeitsmarkt zugänglich zu machen. Da kaum zugängliche Arbeitsplätze auf dem 1. Arbeitsmarkt existieren, braucht es eine Alternative für behinderte Menschen. Diese Alternative bietet der 2. Arbeitsmarkt, der das Problem des unzugänglichen 1. Arbeitsmarkt zu grossen Teilen mitverursacht. Ausserdem haben die Einrichtungen auf dem 2. Arbeitsmarkt auch kein Mandat für die Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt.[13] Deshalb ist es verständlich, dass behinderte Menschen heute auf dem 2. Arbeitsmarkt arbeiten und auf diesen angewiesen sind. Nicht sie, sondern die Struktur des Arbeitsmarktes ist das Problem. Behinderte Menschen dürfen nicht in Sonderstrukturen abgeschoben werden, sondern müssen als gleichberechtigte Arbeiter*innen betrachtet werden. Dies erfordert ein grundsätzlich anderes Wirtschaftssystem, in dem Arbeit nicht nach Profit, sondern nach Bedürfnissen organisiert ist.

Anfangen muss dies schon bei der Bildung. Durch Ausschluss aus der Regelschule werden behinderte Menschen sozial von der breiten Altersgruppe isoliert und die Chancen auf eine gute Ausbildung oder erfüllende Berufe werden zerstört.Diese Separierung erschwert die soziale Einbindung behinderter Menschen und festigt selbst ableistische Normen. So ist auch die Behauptung falsch, behinderte Menschen seien in Sonderklassen oder Sonderschulen besser aufgehoben, um bedürfnisorientierter gefördert zu werden. Die Befürworter*innen von Sonderschulen ignorieren dabei, dass der Regelschule die Ressourcen fehlen, um den Unterricht und sonstige Strukturen auf die Bedürfnisse aller Schüler*innen anzupassen. Somit werden in der integrativen Schule heute behinderte Kinder in einem System unterrichtet, das primär an den Bedürfnissen des Wirtschaftssystems ausgerichtet ist und strukturell weder behinderten noch vielen anderen Schüler*innen gerecht wird. In inklusiven Schulen machen behinderte Schüler*innen mehr Lernfortschritte als in Sonderschulen, der Lernfortschritt nicht-behinderter Schüler*innen ist jedoch nicht schlechter.[14]
Forderungen

  • Die Schaffung eines inklusiven Schulsystems, da dies die Grundlage für eine inklusive Arbeitswelt bietet. Diesem müssen genügend Ressourcen zur Verfügung stehen.
  • Auflagen für Unternehmen und Behörden, Barrieren an ihren Arbeitsplätzen möglichst abzubauen. Unternehmen, die nicht aktiv behinderte Menschen inkludieren, werden hoch gebüsst. Dieses Geld wird zweckgebunden zugunsten behinderter Menschen eingesetzt.
  • Alle Arbeiter*innen müssen einen Lohn erhalten, der gut zum Leben reicht. Daher fordern wir einen monatlichen Mindestlohn von 5000 Franken für alle Arbeiter*innen auf dem 1. und 2. Arbeitsmarkt.
  • Der 1. und der 2. Arbeitsmarkt müssen zu einer gemeinsamen Arbeitswelt zusammengeführt werden. In dieser sollen die Bedürfnisse aller Arbeiter*innen und nicht Profite im Zentrum stehen.

Sozialpolitik und Entrechtung als staatliche Kontrolle

Der bürgerliche Staat gibt vor, den Schutz von behinderten Menschen sicherzustellen – doch tatsächlich stabilisiert er mit seinen Sozial- und
Rechtssystemen die kapitalistische Verwertungslogik und verwaltet soziale Ausgrenzung. Der Staat sichert das Überleben von behinderten Menschen nur insofern, als es dazu beiträgt, die bestehende Ordnung zu erhalten. Das zeigt sich beispielsweise in der Polizeigewalt: Gemäss einer 2016 erschienenen Studie sind 33 bis 50 Prozent der Opfer von Polizeigewalt in den USA behindert. In Fällen, in denen Menschen durch die Polizei getötet werden, schiebt die Polizei oft Behinderungen oder Krankheiten eine “Mitschuld” am Tod zu, auch wenn die Behinderung gar nichts mit dem Tod zu tun hat. Das wohl bekannteste Beispiel hierfür ist der Tod von George Floyd. Er starb, nachdem ein Polizist über acht Minuten auf seinem Hals kniete. Die offizielle Obduktion der Polizei nannte eine bestehende Herzerkrankung als einen wichtigen Faktor, der zum Tod führte.[15]

Behinderte Menschen werden von der Polizei oft als "non-compliant" wahrgenommen - weil sie aufgrund ihrer Behinderung nicht so reagieren, wie es die
Polizist*innen erwarten. Gerade behinderte BIPoC[16] werden dabei als besonders bedrohlich wahrgenommen. Auch wenn es keine Erhebungen dazu gibt, deutet vieles darauf hin, dass behinderte BIPoC wesentlich häufiger Opfer von Polizeigewalt werden als nicht-behinderte BIPoC oder behinderte weisse Menschen. Hinzu kommt, dass BIPoC - infolge von White Supremacy und strukturellem Rassismus - überdurchschnittlich oft behindert sind und einen schlechteren Zugang zu Diagnostik und medizinischen Behandlungen haben als weisse Menschen.[17]

Statt Behinderung als eine gesellschaftliche Konstruktion anzuerkennen, die aus den Produktionsverhältnissen hervorgeht, organisiert der bürgerliche Staat
systematisch die Abhängigkeit behinderter Menschen von seinen Institutionen. Über Sozialversicherungen, rechtliche Bevormundung und gesundheitspolitische
Massnahmen schafft er Strukturen, die behinderte Menschen in Armut halten, ihre Selbstbestimmung einschränken und sie aus dem Arbeitsmarkt ausschliessen. Der
bürgerliche Staat dient als verlängerter Arm der Kapitalinteressen und Verwalter der kapitalistischen Ausschlussmechanismen. Wer eine anti-ableistische
Gesellschaft will, darf daher nicht auf Reformen hoffen. Der Kampf gegen Ableismus muss immer auch ein Kampf gegen den bürgerlichen Staat sein, der als
Instrument zur Aufrechterhaltung kapitalistischer Klassenherrschaft und damit verbundener Unterdrückungssysteme dient.

Ein zentrales Werkzeug der staatlichen Kontrolle in der Schweiz ist die Invalidenversicherung (IV). Sie wird als Sicherungssystem für behinderte Menschen dargestellt, doch in Wirklichkeit dient sie primär der Regulierung von Arbeitskraft: Ihr Hauptziel ist nicht die Absicherung, sondern die „Wiedereingliederung“ in den Arbeitsmarkt – zu Bedingungen, die behinderte Menschen oft in separierte und fremdbestimmte oder schlecht bezahlte und prekäre Arbeitsverhältnisse zwingen. Bereits der Begriff „Invalidenversicherung“ offenbart die abwertende Logik des Systems. „Invalid“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „ohne Wert“. Die Bezeichnung macht deutlich, dass das System nicht für behinderte Menschen geschaffen wurde.

Rentenentscheide dauern oft drei bis fünf Jahre. Dabei müssen die Gesuchsteller*innen der IV die Ermächtigung, alle möglichen privaten Informationen einzuholen, erteilen. In dieser Zeit sind Betroffene häufig gezwungen, Sozialhilfe zu beantragen. Behinderte Menschen sind in Entscheidungsprozessen der IV nicht angemessen vertreten, denn es hat sich eine “Gutachten-Industrie” entwickelt, die im Auftrag der IV Menschen begutachtet. Oftmals entscheiden diese Gutachten willkürlich gegen die versicherten Menschen.[18] Ein Indiz dafür ist, dass 2019 jeder vierte Rentenentscheid der IV angefochten wurde.[19]. Zudem sichern die IV-Renten die finanzielle Existenz kaum. Rund die Hälfte der IV-Beziehenden ist auf Ergänzungsleistungen angewiesen.[20] Für die IV wurden in der jüngsten Vergangenheit durch mehrere Gesetzesrevisionen zahlreiche Massnahmen zum Leistungsabbau festgelegt und eine strengere Praxis etabliert. So werden auch Rentenbezüger*innen oft in die Armut gezwungen. 2021 war jede sechste Person mit einer Behinderung armutsgefährdet. Je stärker eine Person durch ihre Behinderung eingeschränkt ist, desto mehr steigt das Risiko von Armut.[21] Damit schützt die IV nicht nur unzureichend vor Armut, sondern fördert sie aktiv.

Diese Zustände sind nicht zufällig entstanden; sie sind aktiv politisch geschaffen worden. 2003 hat die SVP unter Christoph Blocher begonnen, IV-
Rentner*innen als “Scheininvalide” zu bezeichnen. Damit stellten sie alle IV-Rentner*innen unter den Verdacht, in betrügerischer Absicht Leistungen der IV zu
beziehen. Insbesondere wurden Menschen mit psychischen oder unsichtbaren Behinderungen verdächtigt. Diese Vorwürfe gegenüber Rentner*innen gab es zuvor
nicht.[22] Das Framing der SVP, welches IV-Rentner*innen als “faul” bis hin zu betrügerisch bezeichnet, prägt auch heute noch den Diskurs rund um die IV, ganz
zum Leidwesen der betroffenen Menschen. So ist die IV sogar berechtigt, Versicherungsdetektive einzusetzen, die möglichen Betrug aufdecken sollen.[23]

So bleibt die Sozialhilfe für behinderte Menschen oft als letzte Absicherung. Doch die Leistungen der Sozialhilfe decken knapp das Existenzminimum und die
Sozialhilfe zahlt erst, wenn eventuell vorhandenes Vermögen fast vollständig aufgebraucht ist.[24] Sozialhilfe ist mit strengen Auflagen verbunden: Wer als „arbeitsfähig“ eingestuft wird, muss damit rechnen, Massnahmen wie Zwangsbewerbungen oder Trainingsprogramme zu durchlaufen, die meist keine
realistischen Perspektiven bieten. Wer sich diesen Massnahmen verweigert, riskiert Kürzungen oder vollständigen Entzug der Unterstützung. So wird Armut
als Disziplinierungsinstrument genutzt. Anstatt eine Gesellschaft zu schaffen, in der alle unabhängig von ihrer Erwerbsfähigkeit gut leben können, zwingt der
Staat Menschen in Strukturen, die sie von ihm abhängig machen.

Diese staatliche Kontrolle geht weiter mit der umfassenden Beistandschaft. Sie nimmt Betroffenen die Möglichkeit, selbst über ihr Leben zu entscheiden, indem
eine externe Person – häufig ohne Zustimmung der betroffenen Person – über Finanzen, Wohnsituation und grundlegende Lebensentscheidungen bestimmt. Diese
Fremdbestimmung führt zu massiven Einschränkungen. Umfassend verbeiständeten Menschen stehen Grundrechte, wie das Stimm- und Wahlrecht, nicht zu. Damit
werden sie von grundlegender politischer Teilhabe ausgeschlossen – während dieselben Behörden behaupten, sich für Inklusion einzusetzen. Die umfassende
Beistandschaft wird weiterhin angeordnet, obwohl im Erwachsenenschutzrecht mildere Formen der Beistandschaft existieren, die individuell auf die
Betroffenen angepasst werden können.[25] Die umfassende Beistandschaft muss abgeschafft und Beistandschaften nur mit Zustimmung der betroffenen Person
eingerichtet werden. Weiter muss die Zahl der betreuten Personen pro Berufsbeiständ*in stark reduziert werden, um eine bedarfsgerechte Betreuung zu
gewährleisten.[26] Ausserdem sollte das wenig bekannte Recht auf "persönliche Hilfe" der Sozialhilfe verbessert, gestärkt und bekannter gemacht werden, um
niederschwellige Unterstützung zu bieten und somit Beistandschaften zu vermeiden.[27]

Zwar hat die Schweiz die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterzeichnet, doch ihre Umsetzung bleibt offensichtlich mangelhaft. Ein UN-Bericht von 2022 zeigte gravierende Defizite, darunter den fehlenden Schutz vor Diskriminierung, unzureichende Unterstützungsleistungen und problematische Praktiken in
Einrichtungen. Besonders bezeichnend: Die Schweiz hat das Fakultativprotokoll der UN-BRK nicht ratifiziert, womit behinderte Menschen keine Möglichkeit haben,
vor dem entsprechenden UN-Ausschuss ihre Rechte einzuklagen.[28]

Forderungen

  • Behinderten Menschen müssen Grundrechte gemäss UN-BRK konsequent gewährt werden. Eine notwendige Massnahme hierfür ist, dass die Schweiz das Fakultativprotokoll der UN-BRK ratifiziert.
  • Polizeigewalt stoppen! Dazu braucht es unabhängige Meldestellen sowie Komitees aus Betroffenen und migrantischen Organisationen. Längerfristig
    muss die Polizei abgeschafft werden.
  • Verbeiständeten Menschen müssen Grundrechte (wie zum Beispiel das Wahlrecht) zustehen und die umfassende Beistandschaft abgeschafft werden. Gleichzeitig müssen Beistandschaften im Erwachsenenalter nur mit Einverständnis der betroffenen Person errichtet werden dürfen.
  • IV-Renten und andere sozialstaatliche Leistungen müssen ein gutes Leben ermöglichen. Eine IV-Rente muss mindestens 5000 Franken (bei einer
    Vollrente) betragen, zusätzlich müssen behinderungsbedingte Mehrkosten im Alltag übernommen werden.
  • IV-Renten und andere sozialstaatliche Leistungen müssen ein gutes Leben ermöglichen. Eine IV-Rente muss mindestens 5000 Franken (bei einer Vollrente) betragen, die Anforderungen für einen Rentenanspruch müssen so niedrig wie möglich sein und es müssen alle behinderungsbedingten Mehrkosten im Alltag übernommen werden.
  • Die heutigen sozialstaatlichen Systeme müssen zusammengeführt werden. Sozialstaatliche Leistungen müssen gerecht finanziert sein sowie Menschen
    unbürokratisch und bedingungslos ein würdevolles Leben sichern.

Eine Geschichte der Gewalt: Eugenik und Euthanasie

Wie bereits erwähnt, ist Gewalt gegen Menschen, die in der Gesellschaft durch Ableismus an den Rand gedrängt werden, sowie ihre rechtliche und soziopolitische
Ausgrenzung kein neues Phänomen. Sie ist vielmehr Teil einer langen Geschichte der Gewalt, die sich durch die Menschheitsgeschichte zieht. Nun hat es in der
jüngeren Geschichte einen nicht unerheblichen Paradigmenwechsel in der Frage der Gewalt gegen behinderte Menschen gegeben, indem die physische Anthropologie für die Entwicklung von Rassentheorien entwickelt und vereinnahmt wurde. Ihr Ziel war es, eine Herrschaft der Staaten des imperialen Kerns über die
Peripheriestaaten zu etablieren. Die Rassentheorien spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufrechterhaltung der kolonialen Produktionsverhältnisse: Sie
wurden vom imperialistischen System geformt und ermöglichen dessen Aufrechterhaltung! Der in den 1870er-Jahren aufkommende Sozialdarwinismus[29]
und sein Werkzeug, die Eugenik, stammen direkt von den Rassentheorien ab und beschäftigten sich nicht nur mit der Frage der „Rasse“, sondern auch mit dem,
was als andere, unerwünschte Eigenschaften von Angehörigen eines überlegenen Volkes angesehen wurde. Die eugenische Bewegung zielte also auf die bewusste und aktive Beeinflussung des menschlichen Erbguts ab.[30] Zunächst durch die Sterilisierung derjenigen, die als unerwünscht galten, vor allem von Frauen und
bis heute auch behinderte Menschen.

Unter dem nationalsozialistischen Regime und durch die Übernahme kolonialer Mechanismen und Logiken erreichte die Eugenik eine neue, zuvor unvorstellbare
Grössenordnung: Die systematische Verfolgung und Ermordung von Millionen von Menschen in Europa, unter ihnen auch behinderte Menschen. Im Rahmen des sogenannten „Euthanasie“-Programms wurden über 300.000 Menschen als „lebensunwert“ erklärt und getötet.[31]

Ableistische Logiken haben also eine gemeinsame Geschichte mit anderer Unterdrückung. Im Fall von behinderten Menschen oder sogenannten „asozialen“
Menschen beruhte die Rechtfertigung jedoch nicht nur auf „Rassenreinheit“, sondern auch auf wirtschaftlicher Effizienz: Behinderte Menschen wurden als
Kostenfaktor wahrgenommen, den der Staat zu beseitigen suchte. Diese Praktiken stellen eine Intensivierung der heutigen Sozialkürzungen dar: Menschen, die den
Produktivitätsstandards nicht entsprachen, sollten aussortiert und eliminiert werden.[32]

Allerdings darf man das Interesse eines faschistischen Regimes, einen Teil der Bevölkerung ins Visier zu nehmen, nicht auf ideologische oder
produktionstechnische Fragen reduzieren: Es muss auch der strategische Aspekt berücksichtigt werden. Im Falle faschistischer Regime oder allgemeiner in
nationalistischen Regimen ist die Vereinigung eines „Volkes“ nur durch den Ausschluss eines Teils davon möglich, wobei der Hass gegen diesen Teil als
Instrument des sozialen Zusammenhalts fungiert. Behinderte Menschen gehörten somit zu den Sündenböcken des NS-Regimes, dessen Ziel der Aufbau und die
Festigung eines imaginären deutschen Volkes war.

Covid-19 und Ableismus

In jüngerer Zeit hat die Covid-19-Pandemie die inneren Widersprüche des Ableismus aufgezeigt. Die Gesellschaft war stark gespalten, und

Verschwörungserzählungen gewannen an Einfluss, indem sie den verzweifelten Zustand der Pandemie ausnutzten und mit dem Misstrauen der Menschen gegenüber
dem Staat spielten. Auf der einen Seite gab es viele Menschen, die sich mehrheitlich an die Bekämpfungsmassnahmen hielten. Auf der anderen Seite gab es
einen Teil der Bevölkerung, der die Einschränkungen nicht einhielt und der gezielten Desinformation rechtsextremer Verschwörungserzähler*innen folgte.

Tatsächlich wurde das Ausmass der Gefahr von Covid-19 von der gesamten Gesellschaft unterschätzt. Erstens hatte das Virus schwerwiegende Folgen für
behinderte Menschen: Im Vereinigten Königreich war das Todesrisiko für sie weitaus höher als für nicht-behinderte. Eine isolierte Ursache dafür konnte
jedoch nicht ermittelt werden.[33] Dies kann auf eine systematische Diskriminierung von behinderten Menschen zurückzuführen sein. Diese
Diskriminierung zeigte sich unter anderem darin, dass Patient*innen aufgrund des Platzmangels in den Gesundheitseinrichtungen nach ihrer „höchsten
Überlebenschance“ priorisiert wurden.[34] Behinderte Menschen wurden als Bürger*innen zweiter Klasse behandelt; ihr Leben war weniger wert als das von
nicht-behinderten Menschen. Die überstürzte Aufhebung der Schutzmassnahmen zeigte auch, dass die bürgerlichen Regierungen das Leben von behinderten und
älteren Menschen weniger wichtig nehmen als die wirtschaftlichen Interessen des Kapitals. Diese Kapitalisten haben dann auch wenig unternommen, um die Pandemie zu beenden. Stattdessen hielten sie an ihrer Politik der Profitmaximierung fest, z. B. durch die Patentierung von Impfstoffen für Pharmaunternehmen, und ignorierten dabei die Interessen der Menschen. Die Folgen haben die Peripheriestaaten und die darin lebenden behinderten Menschen besonders schwer
getroffen. Dies ist ein weiterer Beweis dafür, dass Grosskonzerne ihren Profit immer menschlichem Leben vorziehen.

Covid-19 ist nicht nur eine Gefahr für Menschen mit Behinderungen, sondern auch eine Quelle langfristiger Behinderungen: Müdigkeit, Konzentrations- und
Gedächtnisschwierigkeiten, Atemprobleme usw. Einer der Widersprüche des Kapitalismus, auf den die Pandemie aufmerksam machte, ist die Unmöglichkeit
einer langfristigen Vision. Denn indem das System die Gesundheit der Bevölkerung nicht schützt, verliert es langfristig an Gesamtarbeitskraft und erhöht die
Kosten für Versicherungen und Sozialhilfe.

Darüber hinaus spielt im kapitalistischen Gesundheitssystem - in direktem Zusammenhang mit der Pandemie - zudem der sozioökonomische Status eine
entscheidende Rolle im Ergebnis einer Behandlung. Einige Menschen mit niedrigem Status leiden daher besonders stark unter den negativen Auswirkungen ihrer
Behinderung, weil ihnen eine gute, aber teure Versorgung fehlt oder aus anderen Gründen, die mit ihren wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen zusammenhängen. Das Schweizer Gesundheitssystem ist durch zahlreiche Krankenkassen geprägt, die in Konkurrenz zueinanderstehen. Eine Selektion nach Krankheitsrisiko ist zwar gesetzlich verboten. Trotzdem erschweren und verweigern Krankenkassen oft den
Zugang zu benötigten Untersuchungen und Behandlungen. Behinderte Menschen tragen besonders hohe Gesundheitskosten und haben gleichzeitig oft ein tieferes
Einkommen. Sie sind deshalb im Gesundheitssystem nochmals verletzlicher. Dies ist auf die unsolidarische Finanzierung des Schweizer Gesundheitssystems mit
Kopfprämien, (unterschiedlichen) Franchisen und Selbstbehalt zurückzuführen.[35]

Covid-19 zeigt aber auch, dass Massnahmen zum Schutz der Gesundheit möglich sind und dass die Bevölkerung, sofern sie nicht von rechtsextremen Reden beeinflusst wird, diesen folgen kann. Es zeigt also, dass Massnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit im Allgemeinen umgesetzt werden können, wenn ein ausreichender politischer Wille dafür vorhanden ist, genauso wie die Entkräftung von gefährlichen und verschwörungserzählerischen Diskursen. Covid-19 ist aber nicht verschwunden und stellt auch heute noch eine Quelle von Behinderungen sowie eine besondere Gefahr für Menschen dar, die bereits mit einer Behinderung leben.

Care-Arbeit, Reproduktion und Sexualität: Feministischer Anti-Ableismus

Die kapitalistische Gesellschaft organisiert Care-Arbeit nicht als gesellschaftliche Verantwortung, sondern lagert sie in unbezahlte oder prekäre
Beschäftigungsverhältnisse aus. Behinderte Menschen sind in dieser Logik doppelt betroffen: Sie sind häufig auf Assistenz angewiesen, werden aber gleichzeitig
als Care-Arbeiter*innen zusätzlich ausgebeutet – sei es in der Familie, den Fähigkeitsansprüchen im bürgerlichen Familienleben oder in schlecht bezahlten
Pflegejobs.

Staatliche Unterstützung für behinderte Menschen ist bewusst unzureichend ausgestaltet. Statt flächendeckende, selbstbestimmte Assistenzleistungen zu
garantieren, werden Betreuung und Hilfsmittel als private Verantwortungmbetrachtet. Angehörige, meist Frauen und Geschlechtsminderheiten, übernehmen
diese Arbeit gezwungenermassen und oftmals unbezahlt. Die gesellschaftliche Anerkennung zum einen, aber vor allem die finanzielle und soziale Absicherung
für diese Arbeit bleibt aus. Stattdessen werden pflegende Angehörige wie auch die gepflegten Menschen in dauerhafte, unprofessionelle Abhängigkeiten gedrängt.
Gleichzeitig werden professionelle Pflegekräfte, oft migrantisierte Frauen, zu prekären Bedingungen beschäftigt. Pflege- und Assistenzdienste werden in
Konkurrenz zueinander gesetzt, während staatliche Budgets gekürzt werden. Care- Arbeit wird so maximal entwertet – sei es als unbezahlte “familiäre Pflicht”
oder als unterbezahlte Dienstleistung.

Behinderte Menschen sind nicht nur mit eingeschränkten Rechten in der Pflege und Betreuung konfrontiert, sondern auch mit massiven Eingriffen in ihre körperliche
Selbstbestimmung. Sexualität, Reproduktion und Intimität werden ihnen oft abgesprochen oder auf problematische Weise kontrolliert. Menschen unter
umfassender Beistandschaft können gegen ihren Willen sterilisiert werden, wenn die Behörden dies für „notwendig“ halten. Diese Praxis ist ein direkter Angriff
auf die körperliche Selbstbestimmung.[36] Für behinderte Menschen zeigt sich die patriarchalen Logik der geschlechtsspezifischen Kontrolle über Körper und
Reproduktion nicht nur im Recht auf Abtreibung, sondern auch umgekehrt im Recht, Kinder zu bekommen. Medizinisches Personal, Behörden und das soziale Umfeld stellen oft infrage, ob behinderte Menschen Eltern sein „können“ oder „dürfen“. Strukturelle Barrieren erschweren Schwangerschaften und Elternschaft zusätzlich.
Während die weiter oben erwähnten, direkten Tötungsprogramme des Nationalsozialismus als Vergangenheit erscheinen, lebt die dahinter liegende
Ideologie weiter. Einerseits in der Diskussion um steigende Pflegekosten, andererseits eröffnen medizinische Methoden wie Pränataldiagnostik,
Präimplantationsdiagnostik oder In-vitro-Fertilisation neue Möglichkeiten einer neo-eugenischen Reproduktionsgenetik.[37] Schwangerschaftsabbrüche aufgrund
einer Behinderungsdiagnose sind gesellschaftlich weitgehend akzeptiert. Behinderung wird als vermeidbare „Belastung“ dargestellt, nicht als berechtigter
Teil des Lebens.[38]

Sexuelle Selbstbestimmung wird behinderten Menschen systematisch verweigert. Da sie infantilisiert oder entmenschlicht werden, wird ihnen Sexualität
abgesprochen. Viele behinderte Menschen wachsen ohne sexualpädagogische Angebote und Möglichkeiten für sexuelle Kontakte auf und werden in Einrichtungen oder durch Beistandschaften in ihrer Beziehungsgestaltung eingeschränkt. Wenn behinderte Menschen ihre sexuellen Bedürfnisse äussern, wird dies oft als
irrelevant betrachtet. Wer Pflege oder Assistenz benötigt, muss sich rechtfertigen, wenn diese auch für sexuelle Bedürfnisse in Anspruch genommen wird. Viele Menschen, die in Einrichtungen leben, haben keine Möglichkeit, intime Beziehungen selbstbestimmt zu gestalten.

Gleichzeitig sind behinderte Menschen – gerade in geschlossenen Wohnsystemen – überproportional häufig von sexualisierter Gewalt betroffen. Strukturelle
Abhängigkeiten, ungleiche Machtverhältnisse und gesellschaftliche Tabus erleichtern Gewalt und Übergriffe, besonders in Einrichtungen. Behinderte Frauen
haben im Gegensatz zu nicht-behinderten Frauen ein zehnmal höheres Risiko, Opfer sexueller Gewalt zu werden, doch viele Fälle bleiben unsichtbar, weil sie nicht
ernst genommen oder nicht als solche erkannt werden.[39] Während einerseits ihre Sexualität abgesprochen wird, werden behinderte Körper andererseits
fetischisiert, da sie als „abweichend“ oder „defizitär“ konstruiert werden. Deshalb und aufgrund von fehlenden sozialer Treffpunkte oder sexueller Aufklärung ist das Finden, Führen und Beenden sexueller wie partnerschaftlicher Beziehungen insbesondere für kognitiv behinderte Menschen schwierig. Deshalb sind ausgebaute und niederschwellige Angebote von Sexualpädagogik, Sexualbegleitung und Sexualassistenz zentral.

Die Kontrolle über behinderte Körper beschränkt sich nicht nur auf soziale Tabus und Machtverhältnisse, sondern wird auch durch die medizinische Praxis
aufrechterhalten. Behinderte Menschen unterliegen überdurchschnittlich häufig medizinischer Bevormundung, sei es durch erzwungene Operationen, hormonelle
Eingriffe oder Verweigerung bestimmter medizinischer Leistungen. Viele behinderte Menschen erleben, dass Ärzt*innen ihre Beschwerden nicht ernst nehmen
oder über ihre Köpfe hinweg Entscheidungen treffen.[40]

Viele feministische Kämpfe konzentrieren sich auf reproduktive Selbstbestimmung oder die bessere Bezahlung von Care-Arbeit, vergessen aber behinderte
Perspektiven. Feminismus kann aber nur konsequent sein, wenn er sich gegen patriarchale und ableistische Strukturen gleichermassen richtet. Die Entwertung
von Care-Arbeit, die Kontrolle über Reproduktion und die Diskriminierung behinderter Eltern zeigen, wie eng diese Herrschaftsmechanismen miteinander
verwoben sind. Behinderten Menschen steht das Recht auf sexuelle körperliche Selbstbestimmung zu. Eine Gesellschaft, die Sexualität und Behinderung als
Widerspruch betrachtet, zementiert nicht nur Gewalt und Abhängigkeit, sondern verwehrt behinderten Menschen grundlegende Menschenrechte.

Forderungen

  • Das Verbot von Zwangssterilisationen
  • Die Gewährleistung des Rechts auf Elternschaft für behinderte Menschen
  • Einfacher und unbürokratischer Zugang zu Assistenzleistungen. Dazu gehört auch die Entlöhnung der Assistenzleistungen von Angehörigen.
  • Behinderte Menschen müssen über ein demokratisches Mitbestimmungsrecht im Gesundheitssystem verfügen. Dies auf allen Führungs- und Entscheidungsebenen, um sicherzustellen, dass Entscheide für und nicht gegen behinderte Patient*innen getroffen werden.
  • Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Dazu gehören unter anderem der Zugang zu Sexualpädagogik, Sexualbegleitung und Sexualassistenz,
  • Die Schaffung einer Anlaufstelle für (sexualisierte) Gewalt gegenüber behinderten Menschen

Selbstbestimmtes Wohnen statt institutionelle Isolation und Unterdrückung

Das Recht auf Wohnen ist ein fundamentales Menschenrecht. Doch die allgemeine Wohnkrise trifft behinderte Menschen besonders hart: Barrierearme Wohnungen sind selten, teuer und oft an hohe bürokratische Hürden geknüpft. Wer eine Assistenzleistung oder Betreuung benötigt, findet sich schnell in der
institutionellen Unterbringung wieder, da selbstbestimmtes Wohnen nur schwer möglich ist. Diese Institutionen sind organisatorische Strukturen, in denen
behinderte Menschen getrennt vom gesellschaftlichen Alltag leben, arbeiten oder betreut werden. Sie folgen meist strikten Abläufen und stellen die Logik der
Einrichtung über individuelle Bedürfnisse und Selbstbestimmung.

Nur rund 6 % der Schweizer Wohnungen sind barrierefrei[41] – und selbst diese sind oft nicht finanzierbar.[42]Gleichzeitig liegen die Mieten der wenigen
barrierefreien Wohnungen deutlich über dem Budget von vielen behinderten Menschen. Doch während sich Bund und Kantone rühmen, Barrierefreiheit
voranzutreiben, sind die gesetzlichen Verpflichtungen minimal: Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz[43] ist die Achtung der Barrierefreiheit erst
bei Neu- und Umbauten von Wohngebäuden mit mehr als acht Wohnungen verpflichtend. Es kann ausserdem darauf verzichtet werden, falls dies z.B. zu
hohe Kosten oder Eingriffe in den Heimatschutz verursachen würde.[44] Zudem sind moderne Stadtwohnungen für behinderte Menschen nicht leistbar, was dazu führt, dass vielen nur das Wohnen in kleineren Gemeinden oder schlecht erschlossenen Quartieren bleibt. Dort sind öffentliche Gebäude, ÖV-Haltestellen und Wege noch weniger barrierefrei als in den Städten. Für soziale Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben reichen barrierearme Wohnungen jedoch nicht. Im
öffentlichen Raum und allen Gebäuden müssen Barrieren konsequent beseitigt werden. Das blosse Abbauen einzelner Hindernisse genügt nicht, denn hindernisfrei ist nicht gleich barrierefrei: Ein Treppenlift beseitigt zwar das Hindernis der Stufen, doch die Benachteiligung bleibt bestehen, weil der Zeitaufwand für das Überwinden der Treppe erheblich grösser ist. Ausserdem müssen sich alltägliche Einrichtungen in unmittelbarer Nähe voneinander befinden.

Die Schwierigkeiten von behinderten Menschen bei der Wohnungssuche zeigen sich auch in einer Umfrage von Pro Infirmis. Dort gaben 2023 die Hälfte der befragten
behinderten Menschen an, sich bei der Suche nach geeigneten Wohnraum eingeschränkt zu fühlen. Neben fehlenden finanziellen Mitteln oder mangelndem
Wohnraum zeigt sich das grosse Problem der Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt: Fehlende Verzeichnisse zum Angebot von barrierearmen Wohnraum,
unzureichende Informationen in den Ausschreibungen, Schwierigkeiten mit der erforderlichen Flexibilität für Besichtigungen sowie haufenweise abgelehnter
Bewerbungen allein aufgrund der Behinderung.[45]

Anstatt behinderten Menschen den Zugang zu selbstbestimmtem Wohnen zu erleichtern, fördert der Staat primär Heime und betreutes Wohnen. Rund 44.000
behinderte Menschen in der Schweiz leben in Institutionen – nicht, weil sie es wollen, sondern weil alternative Wohnformen kaum finanzierbar sind.[46] In diesem Falle können die meisten ihren Wohnkanton nicht frei wählen, da die Kantone primär die Plätze in den eigenen Institutionen füllen. So sind auch die kantonalen Gelder an institutionelle Plätze gebunden und fehlen in der Förderung alternativer Wohnprojekte.[47]

Das institutionelle Wohnen bricht ausserdem in seiner heutigen Umsetzung mit zahlreichen Bestimmungen der UN-BRK und mit Menschenrechten. Die Angebote sind
häufig stationär, von gesellschaftlichen Räumen abgetrennt und erlauben wenig Freiheit in der Lebensgestaltung. In einer Institution ist meist vorgegeben, wer
deine Mitbewohner*innen sind, was auf dem Menüplan steht und wie du deine Freizeit verbringen musst. Zudem ist eine Arbeit im 1. Arbeitsmarkt meistens
nicht möglich aufgrund der institutionseigenen Tagesstrukturen und Arbeitsplätzen im 2. Arbeitsmarkt. Durch die Arbeit im 2. Arbeitsmarkt wird der Anspruch auf Assistenzleistungen gekürzt. So heisst das für Menschen, die in Institutionen leben: Es gibt keinen Weg in den 1. Arbeitsmarkt aufgrund der Wohnsituation und keinen Weg in eine andere Wohnsituation aufgrund der Arbeitssituation. Die Wohnheime verunmöglichen Selbstbestimmung und schaffen nahezu absolute Abhängigkeit.[48]

Ein selbstbestimmtes Leben setzt voraus, dass behinderte Menschen die gleichen Chancen und Rechte bei der Wohnungswahl haben wie alle anderen. Das bedeutet: barrierearmen Wohnraum, schnelle Wege, finanzielle Absicherung und das Recht, frei zu entscheiden, wo, wie und mit wem man leben will.

Forderungen

  • Behinderte Menschen müssen ihren Wohnort und ihre Wohnform frei wählenkönnen.
  • Behinderten Menschen muss ein gesetzliches Recht auf eine barrierefreie und bezahlbare Wohnung zugestanden werden.
  • Der Assistenzbeitrag muss weiterentwickelt werden, um selbstbestimmtes Wohnen zu ermöglichen. Auch alternative Wohnformen müssen gefördert
    werden.
  • Betreute Wohnheime müssen schrittweise geschlossen werden, sobald genügend Alternativen existieren. Menschen müssen beim Übergang ins selbstbestimmte Wohnen unterstützt werden. Bis dahin müssen für Fördergelder striktere Auflagen bezüglich der Umsetzung der UN-BRK gelten.
  • Bestehende Gebäude müssen schnellstmöglich umgebaut werden. Dabei muss der Umbau von hochfrequentierten öffentlichen Gebäuden priorisiert werden. Insbesondere der Umbau von Wohngebäuden soll finanziell gefördert werden. Die Kosten für den Umbau dürfen nicht auf Kosten der Mieter*innen gehen.
  • Sämtliche neuen Gebäude müssen möglichst barrierearm geplant werden. Sollten die Kriterien nicht erfüllt sein, wird die Baubewilligung verweigert.

Kein Zugang, keine Teilhabe: Behinderte Menschen werden aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen

Wer keinen Zugang zu persönlichem und zentralem Wohnraum hat, verliert mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Ohne bezahlbare, barrierearme Wohnungen müssen viele behinderte Menschen in schlecht erreichbaren Gebieten oder in geschlossenen Institutionen leben. Das schränkt nicht nur ihre persönliche Freiheit ein,
sondern verstärkt auch die gesellschaftliche Isolation. Der öffentliche Verkehr ist für viele behinderte Menschen nach wie vor nicht nutzbar. Trotz
jahrzehntelanger politischer Versprechen und gesetzlichen Vorschriften erfüllen bis heute 40 % der Bahnhöfe und zwei Drittel der Tram- und Bushaltestellen die
Anforderungen an “Barrierefreiheit”[49] nicht.[50] Gleichzeitig liegt der politische Schwerpunkt insbesondere auf der Beseitigung von Schwellen zwischen
Zug und Bahnsteig und vergisst zahlreiche weitere Barrieren bei Informationswegen oder sanitären Anlagen sowie bei Publikums- und
Verkaufsanlagen. Häufig werden Unterstützungs- oder Ersatzmassnahmen als ausreichende Bemühung betrachtet, welche aber separierend wirken und Autonomie behinderter Menschen verunmöglichen. Die Raumplanung fokussiert sich hauptsächlich auf Wirtschaftlichkeit von Quartieren oder Gebieten und die
Erreichbarkeit für Pendler*innen. Mobilität ist aber eine zentrale Voraussetzung für das Pflegen sozialer Kontakte, die Nutzung von Freizeitangeboten oder das Engagement in Vereinen sowie allgemein das selbständige Erledigen der nötigen Tagesgeschäfte.

Behinderten Menschen fehlt es heute an Zugang zum gesellschaftlichen Leben. Der öffentliche Verkehr bildet dabei nicht die einzige Baustelle. Kulturelle Anlässe
und Besuche von Gemeinschaftsräumen wie beispielsweise Restaurants, Bibliotheken oder Parks sind heute oftmals nicht möglich. Werbung für Vereine, öffentliche
Räume oder Anlässe erreicht behinderte Menschen schlecht und ist meist nicht einfach verständlich. Institutionen bemühen sich nicht darum, Freizeitangebote
ausserhalb ihrer Räume und Gruppen zu bieten. Während es an Informationen zur Barrierefreiheit fehlt, fehlt es nicht an Anlässen, Räumen oder Anreisewegen
voller Barrieren. Auch die Programmwahl und Repräsentation bei Kulturanlässen entsprechen vielen behinderten Menschen nicht, passende Alternativen sind
Mangelware. Falls behinderte Menschen in Kunst oder Kultur vorkommen, werden sie oftmals von nicht-behinderten Menschen porträtiert und Stereotypen reproduziert. Für das Scheitern der Beseitigung von Barrieren werden verschiedene Gründe angegeben, vom nicht Priorisieren bis zum nicht Mitdenken. Barrieren sind dabei oftmals kein ungewollter Nebeneffekt, sondern eine direkte Folge der kapitalistischen Logik: Wo Zugänglichkeit Kosten verursacht, bleibt sie ein
nachrangiges Anliegen. Gleichzeitig sind finanzielle Hindernisse von Assistenz- oder Baumassnahmen. Gebärden-Dolmetscher*innen oder Umbauten von WC-Anlagen gerade für Veranstalter*innen kleiner kultureller Anlässe oder für Vereine und Organisationen mit einem kleinen Budget schwierig zu stemmen. Diese brauchen finanzielle Unterstützung, denn oftmals sind sie sich der Barrieren bewusst, können diese aber nicht angehen.

Forderungen

  • Barrieren im Verkehr sollen abgebaut werden. Dazu gehören neben dem öffentlichen Verkehr auch Leitstreifen, rollstuhlgängige Fusswege oder sichere Strassenüberquerungen
  • Barrierearme Informationswege müssen flächendeckend etabliert werden. Dies bedeutet die Bereitstellung von Informationen in verschiedenen Formaten, die mit unterschiedlichen Sinnen wahrnehmbar und leicht verständlich sind.
  • Alle öffentlichen Gebäude und Räume müssen unverzüglich möglichst barrierearm umgebaut werden. Der Umbau muss durch gesetzliche Vorgaben,
    die “Barrierefreiheit” in ihrer kompletten Breite erfassen, und gezielte Förderprogramme vorangetrieben werden.
  • Förderung der Zugänglichkeit von kulturellen Angeboten und Freizeitaktivitäten. Dies bedingt die finanzielle Unterstützung von
    Veranstalter*innen, Vereinen oder Kulturstätten, wenn es um die Finanzierung von Umbauten oder Assistenzleistungen geht.

Eine Welt mit allen – aber ohne Institutionen

Die Existenz von Institutionen ist eine zentrale Säule des ableistischen Systems. Heime, Werkstätten, „geschützte Arbeitsplätze“ oder betreute Wohnformen
beruhen auf der Vorstellung, dass behinderte Menschen nicht fähig seien, eigenständig zu leben. Institutionen können in drei Eigenschaften oder
Wirkungsweisen beschrieben werden: Die Bewohner*innen sind von der übrigen Gesellschaft isoliert und/oder gezwungen, gemeinsam mit anderen Menschen zu
leben. Sie haben nicht genügend Kontrolle über ihr Leben und über Entscheidungen, die sie betreffen, und die Anforderungen der Einrichtung haben
Vorrang vor den individuellen Bedürfnissen der Bewohnerinnen. Sie sind Ausdruck und zentraler Bestandteil eines Systems, das behinderte Menschen isoliert und
ausgrenzt.[51] Einerseits durch die meist abgelegene Lage, vor allem aber dadurch, dass Bewohner*innen oftmals auf dem gleichen Areal wohnen, arbeiten und
ihre gesamte Freizeit verbringen müssen. Auch Reformen an Praktiken und dem Aufbau von Institutionen können das extreme Macht- und Abhängigkeitsverhältnis zwischen Betreuer*innen und behinderten Menschen innerhalb der Institution nicht beenden. Institutionen sind keine „Hilfsangebote“, sondern Orte der Kontrolle.
Ein System, das die Existenz von Heimen aufrechterhält, schafft keine Inklusion, sondern festigt die Trennung zwischen „gesellschaftsfähigen“ und „nicht-
gesellschaftsfähigen“ Menschen. Wer echte Teilhabe und Selbstbestimmung will, muss für die Abschaffung aller Institutionen, sprich für die
Deinstitutionalisierung kämpfen. Alle Formen der Institutionalisierung müssen abgeschafft, neue Platzierungen verhindert und die Fördergelder an Institutionen
gestrichen werden. Sie sollen vielmehr zur Unterstützung von Strukturen und Massnahmen eingesetzt werden, die ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Argumente für die Institutionalisierung, die sie als “Schutzmassnahmen” bei fehlender Gemeinschaftsunterstützung, Armut oder Stigmatisierung rechtfertigen,
zeigen nur, dass das eigentliche Problem im systematischen Ableismus liegt.

Eine blosse Schliessung der Institutionen reicht aber nicht aus, es braucht damit einhergehend den Aufbau von Care-Arbeit auf der Basis von kommunaler
Solidarität. Ausgebaute Care-Netzwerke sowie genossenschaftliches, generationenübergreifendes und solidarisches Wohnen könnten dagegen eine
Gesellschaft prägen, die Wohnen und Care-Arbeit vereint. So stützen Nachbarschaften gemeinsam mit öffentlichen Strukturen die spezifischen
Bedürfnisse aller dort lebenden Personen. Behinderte Menschen, insbesondere ehemalige Bewohner*innen von Institutionen stehen im Mittelpunkt der Planung zur
Deinstitutionalisierung und sind dabei frei von dem Einfluss jener Gruppen, die von den Institutionen profitieren.[52]

Für eine anti-ableistische, anti-kapitalistische Linke!

Ein revolutionärer Anti-Ableismus ist anti-kapitalistisch. Behinderte Menschen erleben Unterdrückung nicht nur als soziale Ausgrenzung, sondern als direkte
wirtschaftliche Benachteiligung. Ein Kampf für ihre Rechte darf sich daher nicht auf reformistische Inklusionspolitik beschränken, sondern muss den Kapitalismus
und seine Unterdrückungsmechanismen angreifen. Die meisten Organisationen, die sich für die Rechte behinderter Menschen einsetzen, tun dies nicht. Sie
verfolgen reformistische und humanistische Ziele, die mehrheitlich auffinanzielle Unterstützung und Assistenzleistungen abzielen. Sie verhandeln mit
dem Staat, anstatt gegen seine Strukturen zu kämpfen. Sie fordern bessereGesetze, mehr Fördergelder und bessere soziale Absicherung, anstatt jenes
System, welches behinderte Menschen abhängig und arm hält, infrage zu stellen. So bleiben sie in erster Linie Dienstleister*innen, die Armut verwalten, anstatt
sie zu bekämpfen. Ihr Interesse ist es, sich selbst und die Institutionen aufrechtzuerhalten. Eine revolutionäre Behindertenpolitik muss sich von dieser
Abhängigkeit lösen. Sie muss sich mit Arbeiter*innenbewegungen, feministischen Kämpfen und antikapitalistischen Strukturen vernetzen, anstatt sich auf
staatliche Almosen zu verlassen.

Auch in der linken Bewegung wird Anti-Ableismus als Haltung wie auch als Praxis vernachlässigt. Während zunehmend gegen Rassismus, Patriarchat und Kapitalismus mobilisiert wird, sind Aktivitäten, die sich dem anti-ableistischen Kampf richten, nach wie vor eine Ausnahme. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Unaufmerksamkeit gegenüber den anti-ableistischen Kämpfen der Vergangenheit. Die anti-ableistische Bewegung der 1980er-Jahre hatte klare, konsequente Forderungen, doch ihre Erfolge wurden nie nachhaltig anerkannt. Es fehlt zudem an einer breit getragenen und materialistischen anti-ableistischen
Theorie. Ableismus muss als Klassenfrage verstanden werden, denn der Kampf für bessere Sozialleistungen reicht nicht – es braucht eine Gesellschaft, die niemanden nach Verwertbarkeit bewertet.

Dazu ist es die Aufgabe der gesamten Linken, ihre Räume und Angebote für behinderte Menschen zugänglicher zu gestalten. Behinderte Menschen müssen als aktive Akteur*innen sichtbar werden. Zugänglichkeit muss dabei umfassend gedacht werden und behinderten Menschen muss dabei eine Deutungshoheit zukommen. So,
dass unser Kampf allen nach ihren Bedürfnissen gerecht wird, und alle nach ihren Möglichkeiten daran teilhaben können. In vielen linken Strukturen existieren nach wie vor unreflektierte Fähigkeitsnormen und dominieren sie oftmals. Diese Normen müssen wir explizit angreifen, um überhaupt den Anspruch stellen zu können, eine anti-ableistische Bewegung zu werden. Barrieren bestehen bei Veranstaltungen und Aktionen, in der internen wie externen Kommunikation und bei
der Kultur innerhalb der Organisationen.

Gleichzeitig sollten wir, statt von nicht zu erreichender „Barrierefreiheit“ innerhalb unserer Räume zu sprechen, konkret für eine barrierearme Gesellschaft
kämpfen. Eine, die nicht nur umfassend physische, sondern auch soziale, ökonomische und kulturelle Hindernisse in ihren spürbaren Ausprägungen und an
ihrer systematischen Wurzel begreift und angreift. Dabei ist Bildungsarbeit zentral, darf aber nicht nur auf die Schultern von behinderten Menschen gelegt
werden. Es darf nicht der Anspruch der Linken sein, das System „inklusiver“ zu machen, sondern den radikalen Sturz der gesellschaftlichen Ausgrenzungsmechanismen zu bewirken. Dazu braucht es eine systemkritische Vernetzung, die mit Kampagnen und Aktivitäten den anti-ableistischen Widerstand
sichtbar machen kann. Ausserdem müssen bereits aktive anti-ableistische Organisationen in die Bündnisse von feministischen, antirassistischen und
antikapitalistischen Bewegungen aufgenommen werden.

Ableismus wurde als Kategorie für die kapitalistische Ordnung durch die Gesellschaft geschaffen, so kann ihn auch nur eine starke und konsequente
Bewegung überwinden. Wir kämpfen nicht bloss für mehr Zugänglichkeit, sondern für das Ende eines Systems, das Menschen bewertet, verwertet und so ausgrenzt.
Dazu müssen wir mit dem Kapitalismus, staatlicher und gesellschaftlicher Gewalt sowie entmächtigende Institutionen brechen. Dafür müssen wir Bildung, Arbeit,
Wohnen, Gesundheitsversorgung, Kultur und Teilhabe dem Kapital entreissen – und sie allen zur Verfügung stellen. Unsere Solidarität darf nicht selektiv sein,
sondern muss radikal, unbequem und praktisch werden. Denn im Kampf für den Sozialismus muss Ableismus konsequent, an seinen Wurzeln und mit und durch
behinderte Menschen angegriffen werden!

Quellen

[1] https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/1877/ssoar-psychges-2005-1-waldschmidt-disability_studies_individuelles.pdf?sequence=1&isAllowed=y&lnkname=ssoar-psychges-2005-1-waldschmidt-disability_studies_individuelles.pdf

[2] Engels, F. (1878). Anti-Dühring (M. E. Dühring bouleverse la science). J.-M. Tremblay. p. 21. http://gesd.free.fr/antiduhr.pdf

[3] Ausserdem ist zu beachten, dass der Begriff Behinderung erst in der Renaissance aufkam. Zuvor waren sowohl das Wort als auch der Begriff
bedeutungslos. (HANDICAP: Definition von HANDICAP. (s. d.). Abgerufen am 31. März 2025 unter https://www.cnrtl.fr/definition/academie9/handicap)

[4]https://www.ccne-ethique.fr/sites/default/files/2022-03/CCNE-%20Avis%20138%20-%20L%27eugenisme%20de%20quoi%20parle-t-on.pdf. (s. d.).Abgerufen am 31 März 2025, unterhttps://www.ccne-ethique.fr/sites/default/files/2022-03/CCNE-%20Avis%20138%20-%20L%27eugenisme%20de%20quoi%20parle-t-on.pdf

[5] Boëldieu-Trevet, J. (2018). Des nouveau-nés malformés et un roi boiteux : Histoires Spartiates. Pallas. Revue d’études antiques, 106, Article 106.https://doi.org/10.4000/pallas.5737

[6] Platon, Republik, Buch V

[7] Verdinglichung ist der Vorgang, bei dem etwas, das kein “Ding” ist,Eigenschaften von "Dingen" erhält. In diesem Fall Menschen, die ihre
Eigenschaften als Lebewesen mit eigenem Bewusstsein verlieren, um vom kapitalistischen System als Waren betrachtet zu werden.

[8] Karl Marx,Le Capital, Livre I - Chapitre XXI : Le salaire aux pièces, 1867

[9] Clouet, H. (2023). Les Quatre Usages du Concept de L'armée de Réserve (Die vier Verwendungsmöglichkeiten des Konzepts der Reservearmee). Actuel Marx,
73(1), 134-154. https://doi.org/10.3917/amx.073.0134.

[10] Die "industrielle Reservearmee" beschreibt Arbeiter*innen, die keine Arbeit finden und dadurch in die Arbeitslosigkeit gezwungen werden. Die Reservearmee ist ein Druckmittel der Kapitalist*innen auf die Arbeiter*innen. Mit dieser jederzeit einsetzbaren Reserve von Arbeitskraft können Kapitalist*innen die Löhne der angestellten Arbeiter*innen tief halten und die Arbeiter*innen zwingen, schlechte Arbeitsbedingungen zu akzeptieren.

[10 ]https://www.marchecomplementaire.ch/wp-content/uploads/2019/10/DEUTSCH_Kurzbericht_DEFINITIV_30092019.pdf

[11] https://www.blick.ch/politik/extrem-niedrige-loehne-in-der-kritik-behinderte-arbeiten-fuer-einen-rappen-pro-stunde-id18103325.html

[12] ebd.

[13]https://www.marchecomplementaire.ch/wp-content/uploads/2019/10/DEUTSCH_Kurzbericht_DEFINITIV_30092019.pdf

[14] Klaus Klemm: Sonderweg Förderschulen: Hoher Einsatz, wenig Perspektiven – Eine Studie zu den Ausgaben und zur Wirksamkeit von Förderschulen in
Deutschland, S. 7

[15]https://thehill.com/opinion/civil-rights/512370-black-disabled-americans-continue-to-face-higher-rates-of-police/

[16] Black, Indigenous and People of Color

[17] https://time.com/5857438/police-violence-black-disabled/

[18] https://promentesana.ch/assets/files/4_Ueber-uns/1_Aktuelles/News/Artikel-Beobachter_IV-Rente.pdf

[19] ebd. Seite 8

[20]https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ergaenzungsleistun-ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ergaenzungsleistunch/bsv/de/home/sozialversi-
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zungsleistunch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ergaenzungsleistunch/bsv/de/home-
/sozialversicherungen/ergaenzungsleistungen/statistik.html

[21] https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/wirtschaftliche-soziale-situation-bevoelkerung/gleichstellung-menschen-
behinderungen/lebensstandard/armut.assetdetail.29105463.html

[22] https://daslamm.ch/wie-menschen-mit-behinderung-zu-verdaechtigen-wurden/

[23] https://www.swissinfo.ch/fre/politique/votations-du-25-novembre_les-suisses-entrouvrent-leur-porte-aux-d%C3%A9tectives-priv%C3%A9s/44566684

[24]https://rl.skos.ch/lexoverview-home/lex-RL_D_3_1?effective-from=20210101

[25] https://www.humanrights.ch/de/news/umfassende-beistandschaft-gehort-abgeschafft

[26] https://www.kokes.ch/application/files/2716/2814/0146/KOKES_Empfehlungen_Ber-ch/application/files/2716/2814/0146/KOKES_Empfehlungen_Berch/application/files/2-
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Seite 5

[27]https://rl.skos.ch/lexoverview-home/lex-RL_B_1?effective-from=20210101

[28 ] https://www.inclusion-handicap.ch/de/themen/un-brk/schattenbericht-667.html
https://www.edi.admin.ch/edi/de/home/fachstellen/ebgb/recht/international0/ueber-
ch/edi/de/home/fachstellen/ebgb/recht/international0/ueberch/edi/de/home/fachste-
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hstellen/ebgb/recht/international0/uebereinkommen-der-uno-ueber-die-rechte-von-
menschen-mit-behinde/staatenbericht.html
(Dokument CRPD abschliessende Bemerkungen) https://www.inclusion-handicap.ch/de/themen/un-
brk/fakultativprotokoll-456.html

[29] Darwinisme social. (s. d.). hls-dhs-dss.ch. Consulté 3 avril 2025, à l’adressehttps://hls-dhs-dss.ch/articles/017431/2012-01-04/

[30] Eugenik wird abgeleitet von“eugenes” (griechisch für “edel geboren”) und steht für die genannten Ziele der Eugenikbewegung.

[31] https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/295244/vor-80-jahren-beginn-der-ns-euthanasie-programme/

[32] https://www.humanrights.ch/de/ipf/menschenrechte/zugang-zum-recht/zwangssterilisationen-entschuldigung-gefordert

[33] https://www.ons.gov.uk/peoplepopulationandcommunity/birthsdeathsandmarriages-/deaths/articles/coronaviruscovid19relateddeathsbydisabilitystatusenglandandwale-s/24january2020to9march2022#risk-of-death-involving-covid-19-by-self-reported-disability-status

[34] Lee, S., & Kim, J. (2020). A country report: impact of COVID-19 and inequity of health on South Korea’s disabled community during a pandemic.
Disability & Society, 35(9), 1514–1519.https://doi.org/10.1080/09687599.2020.1809352

[35] https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/haushaltsbelastung-geht-weit-ueber-horrende-praemienrechnung-hinaus

[36] https://www.srf.ch/news/schweiz/illegale-zwangsmassnahmen-urteilsunfaehige-werden-ohne-zustimmung-sterilisiert

[37]Pränataldiagnostik (PND): Untersuchungen während der Schwangerschaft zur Erkennung von Auffälligkeiten beim Ungeborenen. Präimplantationsdiagnostik
(PID):
Gentest an Embryonen vor der Einpflanzung bei künstlicher Befruchtung. In-vitro-Fertilisation (IVF): Künstliche Befruchtung im Labor mit anschließendem
Embryonentransfer.

[38] https://gedenkort-t4.eu/wissen/was-heisst-eugenik

[39] https://www.handicap-international.ch/de/neuigkeiten/frauen-mit-behinderung-sind-zehnmal-fter-von-sexueller-gewalt-betroffen / https://missy-
magazine.de/blog/2024/03/11/menschenrechte-nicht-fuer-behinderte/

[40] https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Allg-
de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Allgde/fileadmin/Re-
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chutz/CRPD/CRPD_Allg_Bemerkung_6.pdf

[41] In diesem Absatz wird von Barrierefreiheit geschrieben, da sich die Studien und Gesetze nach diesem Begriff richten. Gleichzeitig soll klargestellt sein,
dass komplette Barrierefreiheit wohl unmöglich zu verwirklichen ist. Meist ist mit dem Begriff "barrierefrei" Rollstuhlgängigkeit gemeint.

[42 ]Kaum eine Stadtwohnung ist rollstuhlgängig - Comparis

[43] 151.3 Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2003/667/de#fn-d7e90

[44] https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2003/667/de

[45] https://www.proinfirmis.ch/ueber-uns/inklusionsindex.html

[46] https://www.inclusion-handicap.ch/de/themen/selbstbestimmtes-leben-wohnen-515.html

[47] https://www.inclusion-handicap.ch/de/themen/selbstbestimmtes-leben-wohnen-515.html

[48] https://agile.ch/unsere-themen/wohnen/

[49] Hier wird von Barrierefreiheit geschrieben, da die gesetzlichen Regelungen ebenfalls dieses Wort verwenden

[50] Barrierefreiheit als Ziel - Immer noch viele Hindernisse für Menschen mit Behinderung https://www.srf.ch/news/schweiz/barrierefreiheit-als-ziel-immer-
noch-viele-hindernisse-fuer-menschen-mit-behinderun

[51] https://deinstitutionalisation.com/cbc/

[52] https://docstore.ohchr.org/SelfServices/FilesHandler.ashx?enc=6QkG1d%2FPPRiC--AqhKb7yhsrUSo2TlYtHaYAWJ%2Byrd8Skkty8%2BxJZ8vIbGxhck1kHBB7qpZDXVoe1FIprH%2FJ0xF-v-kmaiIP3ksO3F41KvqDkks%3D

Systemwechsel statt Inklusionsversprechen: Organisiert den anti-ableistischen Widerstand!