Keine Rentenreform auf dem Buckel der 99% – in der Schweiz und weltweit

23.02.2022

Resolution verabschiedet an der Jahresversammlung der JUSO Schweiz vom 19. Februar 2022 in Bern/Online

Ein gerechtes Rentensystem soll allen Bewohner*innen eines Landes finanzielle Sicherheit im Alter bieten und dabei auf einer solidarischen Finanzierung zwischen den Generationen aufbauen. In der Schweiz sollten die Renten durch die 1. Säule, der AHV, und die 2. Säule, den Pensionskassen, die vom BVG geregelt werden, gesichert sein. Dabei muss klargestellt werden, dass bloss die AHV auf dem solidarischen Prinzip des direkten Umlageverfahrens basiert. Die Arbeiter*innen finanzieren so direkt die Renten der pensionierten Menschen.

Um einiges unfairer funktioniert die 2. Säule. In diese kann erst ab einer Untergrenze von 21510 CHF Lohn pro Jahr eingezahlt werden, sofern dieser von der*demselben Arbeitsgeber*in bezahlt wird. Dies schliesst viele Frauen von der 2. Säule aus, da sie oft Teilzeit arbeiten, um daneben die unbezahlte Care-Arbeit wie Kinderhüten oder Eltern pflegen leisten und dadurch diese Limite nicht erreichen. Diese Care-Arbeit wird als nicht nur nicht entlohnt, sondern auch in der Rente nicht berücksichtigt und straft Frauen gleich doppelt.

In den letzten Jahren geriet ausserdem die besagte Rentensicherheit für die 99% immer mehr unter Druck. Dies vor allem, weil mit der Babyboomergeneration eine Menge mehr Leute in Kürze das Rentenalter erreichen wird und das bisherige System in Schieflage geraten könnte. Wichtig dabei zu erwähnen ist aber auch, dass gerade von bürgerlicher Seite diese Instabilität seit Jahren dramatisierend inszeniert wird, um die AHV als soziales Projekt zu diskreditieren.

Die Schieflage ist aber auch auf die generelle Umverteilung des Reichtums von unten nach oben zurückzuführen. Immer mehr Kapital fliesst in die Hände des reichsten 1% und die Besteuerung dieser Einnahmen fällt immer dünner aus. Auch sind Kapitaleinkommen nicht sozialabgabepflichtig. Ebenso verringern die ausbeuterischen Investitionen der Pensionskassen in Spekulationsgeschäfte, Immobilien und fossile Energien die Stabilität der Kassen.

Um die Rentensituation in der Schweiz zu stabilisieren, wurden in den letzten Jahrzehnten immer mehr Kürzungen der Renten der 99% vorgenommen und Kosten auf sie abgewälzt. Dies zeigte sich kürzlich beispielsweise an der Senkung des Umwandlungssatzes zwischen 2004 und 2014 von 7,2% auf 6,8% oder in der Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV 1999 und 2001.

Die kommende Schieflage ist auch dem bürgerlichen Parlament bewusst und greift deshalb zum altbekannten Mittel der Kostenabwälzung auf die 99%: Mehrwertsteuererhöhung, Umwandlungssatzsenkung und die Erhöhung des Frauenrentenalters. Die Vermögen des reichsten 1% werden weiterhin nicht berührt. Das ist keine haltbare Lösung. Es zeigt vielmehr das kurzfristige und unsolidarische Denken des bürgerlichen Parlaments. Mit diesen Vorschlägen verbessert sich weder die Rentensituation, noch wird die wachsende Ungleichheit in der Bevölkerung angegangen. Diese Rentenreformen wollen wir nicht. Schluss mit den Kompromissen auf dem Buckel der 99%!

Die bürgerliche Pflästerchenpolitik zeigt einmal mehr, dass einer langfristigen Beantwortung der Rentenpension zu Gunsten des kapitalistischen Systems ausgewichen wird. Will man eine Lösung, die langfristig und solidarisch funktioniert, dann braucht es die Volkspension. Dafür setzt sich die JUSO Schweiz ein.

Kurzfristig folgt aus der obenstehenden Analyse deshalb:

  • Bleibt die BVG-Reform in der diskriminierenden Form wie es der Nationalrat in der Wintersession ausformulierte bestehen, unterstützt die JUSO Schweiz das entsprechende Referendum dagegen.
  • Kapitaleinkommen sollen AHV-abgabepflichtig werden.
  • Die JUSO Schweiz entwickelt eine eigene Altersvorsorgevision für die 99% und setzt dem Klassenkampf von Oben eine Alternative entgegen.