Verabschiedet an der DV vom 16. Juni 2019 in Sierre.
Die Klimakrise ist eine der grössten Bedrohungen unserer Zeit. Sie zu verhindern ist eine Aufgabe, die nur unter Einbezug der gesamten Gesellschaft zu lösen ist. Es braucht also ein gesamtgesellschaftliches Projekt, um das Ziel von netto Null CO2 bis 2030 zu erreichen. Als JUSO präsentieren wir die folgenden Massnahmen, die sowohl die ökologischen als auch die sozialen Komponenten berücksichtigen. Sie sind ein grober Rahmen und keineswegs vollständig. Des Weiteren darf keine soziale Errungenschaft unter dem Vorwand des Klimaschutzes in Frage gestellt werden. Die präsentierten Massnahmen benötigen grosse Investitionen. Die JUSO schlägt deshalb vor, die Massnahmen durch eine einmalige Klimaabgabe von 20% auf Vermögen über 2 Millionen Franken sowie über eine Erbschaftssteuer zu finanzieren. Die finanziellen und existenziellen Folgen der Klimakrise übertreffen die Kosten der Massnahmen und rechtfertigen diese deswegen.
Der Plan ist in drei Abschnitte gegliedert: Kurzfristige Massnahmen, die innert kurzer Zeit umgesetzt werden, um Schlimmeres zu verhindern. Mittelfristige Massnahmen, die das Ziel von netto Null bis 2030 auf eine Art und Weise ermöglichen, die die Ungleichheiten in unserer Gesellschaft reduziert. Und schliesslich Ideen für eine post-fossile, soziale Gesellschaft im Einklang mit Natur und Umwelt.
A: Kurzfristige Massnahmen.
Die JUSO fordert, dass folgende Massnahmen sobald wie möglich, aber innerhalb der nächsten drei Jahre, umgesetzt werden, um die Folgen der Klimakrise zu mindern.
A.2: Zunahme von Treibhausgasemissionen stoppen
A.2.1: Kein weiterer Ausbau der Infrastruktur für den motorisierten Individualverkehr.
Ein Ausbau der Autobahnen führt zu mehr Verkehr, was heute zu einer Zunahme der Treibhausgasemissionen führt.
A.2.2: Keine neuen Kredite und Versicherungsgarantien für klimaschädliche Unternehmen.
Heute werden immer noch Milliarden in Unternehmen investiert, deren Geschäftsmodell nur durch zusätzliche Treibhausgasemissionen funktioniert.
A.2.3: Keine neuen Ölheizungen.
Ölheizungen haben eine Lebensdauer von 20 Jahren. Eine Heizung, die heute gebaut wird, ist also eine Hypothek, die das Erreichen von netto Null Treibhausgasemissionen innert notwendiger Frist verunmöglicht.
A.2.4: Verbot der geplanten Obsoleszenz, Reparaturgarantie von 5 Jahren auf elektronische Geräte. Vereinheitlichung der Stecker von elektronischen Geräten und elektronischem Zubehör.
Die geplante Obsoleszenz, also das Einbauen von Schwachstellen, um die Lebenszeit zu verkürzen und so den Verkauf neuer Produkte zu fördern, trägt zur Verschwendung von Ressourcen bei.
A.2.5: Der regionale öffentliche Verkehr muss ausgebaut werden. Alle öffentlichen Verkehrsmittel müssen kostenlos nutzbar sein.
Nur ein guter und kostenloser öffentlicher Verkehr ermöglicht es, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. Der ÖV muss in Zentren und in der Peripherie gestärkt werden.
A.2.6: Abschaffung der Steuern auf den nationalen und internationalen Zugverkehr, um die Ticketpreise zu senken.
Durch günstigere Tickets wird das Zugfahren attraktiver und durch das Streichen der Besteuerung bleibt mehr Geld für den Ausbau des nationalen und internationalen Zugverkehrs.
A.2.7 Verbot von Inlandflügen
A.2.8: CO2-Abgabe (inkl. Kerosin) und Rückverteilung an die Bevölkerung als Klimabonus
Eine CO2-Abgabe kann Anreize zu emissionsarmem Verhalten setzen. Die Rückverteilung stellt sicher, dass die grössten Konsument*innen, also die Vermögenden, mehr bezahlen und die finanziell schwächeren Menschen nicht darunter leiden.
A.3: Internationale Zusammenarbeit
A.3.1: Die Entwicklungszusammenarbeit ist antiimperialistisch und zum Wohle der Menschen auf Nachhaltigkeit auszurichten.
A.3.2: Schuldscheine von Ländern aus dem globalen Süden/non-Annex Countries entwerten.
Damit wird die Förderung von Ressourcen zur Tilgung dieser Schulden verhindert. Ausserdem wird der Fluss von Kapital in den globalen Norden gestoppt. So werden Ressourcen für eine nachhaltige Entwicklung verfügbar.
A.3.3: Green Climate Fund stärker unterstützen.
Für die Schweiz ist das Engagement des Green Climate Funds (GCF) für eine erhöhte Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit der am stärksten gefährdeten Länder und Bevölkerungsgruppen von zentraler Bedeutung. Im Status des GCF ist festgehalten, dass 50 Prozent der Ressourcen für Adaptionsprojekte und davon wiederum 50 Prozent für die verletzlichsten Länder aufgewendet werden sollen. Dies berücksichtigt speziell die am wenigsten entwickelten Länder, grösstenteils in Afrika, sowie die kleinen Inselstaaten.
A.3.4: Die Schweiz setzt sich auf Ebene der UNO für ein internationales rechtlich bindendes Klimaabkommen ein.
Die Forderungen der bisherigen Abkommen sind in ihrer Richtung nicht schlecht, doch solange sie nicht bindend sind, können sich Staaten der Verantwortung entziehen.
A.3.5: Verbot von Emissionshandel
Eine Tonne CO2 ist immer noch günstiger im Emissionshandel, als der Schaden, der dadurch verursacht wird. Durch Emissionszertifikate wird der Umwelt ein Preis gegeben und der Anschein erweckt, dass mit marktwirtschaftlichen Instrumenten Umweltschutz betrieben werden kann.
A.4: Kurzfristige Reduktion des CO2 in der Atmosphäre
A.4.1: Es werden 100 Millionen Bäume gepflanzt
Dies würde der Atmosphäre ca. so viel CO2 entziehen, wie die Schweiz innerhalb von 3 Jahren ausstösst. Ausserdem wird die Kapazität für Brennholz erhöht, womit Ölheizungen ersetzt werden können.
A.4.2: Renaturierung von Landflächen, um CO2-Speicherkapazität zu erhöhen
Naturbelassene und naturnahe Landflächen können mehr CO2 aufnehmen, als bewirtschaftetes Land. Wo möglich sollen die Flächen deshalb revitalisiert werden (z.B. Moore).
A.4.3 Förderung von “Green Infrastructure”
Durch vermehrte Begrünung der Städte können erhebliche Mengen an CO2 gespeichert, Wasser gefiltert und die Luftqualität verbessert werden. Zudem können mit mehr Grün in der Stadt die Temperaturen merklich gesenkt werden. Die Lebensqualität in Städten verbessert sich stark.
A.5 Fleischkonsum reduzieren
A.5.1: Förderung von vegetarischen und veganen Angeboten in öffentlichen Kantinen
Die Produktion tierischer Produkte ist wesentlich mitverantwortlich für den Treibhausgas-Anstieg.
B: Mittelfristige Massnahmen
Diese Massnahmen bereiten unsere Gesellschaft auf eine Post-Fossile Zeit vor und schaffen dafür die notwendigen sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen. Sie sollen deshalb sobald wie möglich, aber bis spätestens 2030 umgesetzt werden.
B.1: Netto Null bis 2030
B.1.1: Absenkpfad für Treibhausgasemissionen definieren.
Es braucht einen konkreten Zeitplan für die Reduktion der Treibhausgasemissionen auf netto Null bis 2030.
B.1.2: Schuldenbremse durch Emissionsbremse ersetzen
Eine schuldenfreie Schweiz bringt uns und kommenden Generationen auf einem zerstörten Planeten sowieso nichts. Wir wollen nicht, wie es die Schuldenbremse fordert, in guten Zeiten kein Geld ausgeben, sondern wir wollen auch in den guten Zeiten Geld investieren, um den Klimawandel zu bekämpfen. Die Emissionsbremse fordert, dass zusätzliche Massnahmen ergriffen werden müssen, wenn die Ziele aus dem Absenkpfad verpasst werden.
B.2: Energiearme Gesellschaft
B.2.1: Gemeinnütziger Wohnungsbau
Der Platzbedarf gemeinnütziger Wohnungen ist kleiner, dadurch brauchen sie weniger Heizenergie.
B.2.2: Verbot von fossilen Brennstoffen ab 2030, ausser wo es nicht ersetzbar ist. (Medizinische Notfälle, Forschung, ...)
Wir sollten möglichst viele fossile Brennstoffe im Boden lassen. Ab 2030 ist ein Verbot in allen Bereichen, ausser speziell begründete und nicht ersetzbare Verwendungen, zwingend notwendig. Nur durch die erhebliche Minderung des Gebrauchs von fossilen Brennstoffen auf nahe null wird das Erreichen der Ziele netto Null CO2 bis 2030 ermöglichen.
B.3: Menschen statt Profite
B.3.1 Demokratisierung des Finanzsystems
Durch Investitionen und Kredite nimmt das Finanzsystem massiven Einfluss darauf, wie sich Technologien und Gesellschaft entwickeln. Mit einer demokratischen Kontrolle der Finanzflüsse, werden gesellschaftlich sinnvolle Projekte finanziert und nicht Projekte, die den höchstmöglichen privaten Profit bringen.
B.3.2: Förderung von “Commons”
Commons oder Gemeingüter sind Ressourcen, Aktivitäten und Dienstleistungen, die gemeinschaftlich, solidarisch und demokratisch genutzt werden. Sie können so den Ressourcenverbrauch reduzieren, da Güter geteilt werden können.
B.3.3: Förderung von Kreislaufwirtschaft
Die Kreislaufwirtschaft soll Modele schaffen, in welchen minimale Abfälle anfallen, Prozesse in Kreisen gedacht werden und so die benötigten Ressourcen sinnvoll verwendet werden. Das re- und upcycling sowie das Design von Materialien und Prozessen ist dabei zentral.
B.3.4 Neue Arbeitsplätze für Menschen aus fossilen Industrien
Es gibt heute Berufe, die nicht vereinbar sind mit einer emissionsneutralen Zukunft. Den Menschen in diesen Berufen muss eine Alternative geboten werden, damit sie nicht ihre Existenz verlieren. Das kann durch Umschulungen und staatliche Angebote erreicht werden.
B.4: Nachhaltige Landwirtschaft
B.4.1: Förderung eine regenerativen Landwirtschaft.
Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Faktor, um die Treibhausgasemissionen zu verringern. Durch bodenschonende Bewirtschaftung können die Böden mehr CO2 speichern.
Diese Bewirtschaftung ist jedoch aufwändiger als die herkömmlichen Bewirtschaftungsmethoden und braucht deshalb Förderung.
B.4.2: Grossverteiler demokratisieren
Die Grossverteiler bestimmen, was bei uns in den Regalen steht und was wir kaufen können. Durch die demokratische Kontrolle richtet sich das Angebot nicht am Profit, sondern am Wohlergehen der Gesellschaft und der Umwelt.
B.4.3: Lokale Produktion vor internationalem Markt
Durch lokale Produktion und Konsum sinken Treibhausgasemissionen von Transport und Lagerung. Die Wertschöpfung bleibt zudem in der Region und schafft so Arbeitsplätze. Durch höhere Zölle auf Importware werden zuerst lokale und inländische Erzeugnisse konsumiert, Food Waste vermindert und die Versorgungssicherheit erhöht.
B.4.4: Verbot von Massentierhaltung
Die Produktion tierischer Produkte ist wesentlich mitverantwortlich für den Treibhausgas-Anstieg. Bei der Massentierhaltung kommen zudem unethische Lebensbedingungen hinzu.
B.4.5 Kürzen oder Streichn der Subventionen für klimaschädliche Landwirtschaft und eine Maximalquote für die Produktion tierirische Lebensmittel. Spezielles Augenmerk auf die Rinderhaltung und Milchindustrie.
Die Landwirtschaft ist in der Schweiz Hauptverursacherin der Treibhausgasemissionen des Luftschadstoffes Ammoniak und der Treibhausgase Methan und Lachgas. Fleich und Milchprodukte sind heutzutage nicht mehr überlebenswichtig und können leicht durch klimaschonende Alternativen ersetzt werden. Somit ist eine Subventionierung der Nutztierhaltung und der Rinderhaltung im Speziellen nicht mehr angemessen. Eine Maximalquote würde z. B. Der Überproduktion von Mlichprodukten Einahlt gebieten.
B.5: Mobilität
B.5.1: Massiver Ausbau des ÖV-Netzes
Der öffentliche Verkehr muss überall eine akzeptable Alternative zum motorisierten Individualverkehr werden.
B.5.2: Nachtzugnetz ausbauen und in finanzieller und zeitlicher Hinsicht attraktivere gestalten. Ein ausgebautes Nachtzugnetz ist ein nachhaltiger Ersatz für klimaschädliche Kurzstreckenflüge. Durch finanzielle und zeitliche Anreize wie zum Beispiel mehr Ferientagen, soll das Reisen mit dem Zug attraktiver gemacht werden.
Ein ausgebautes Nachtzugnetz ist ein nachhaltiger Ersatz für klimaschädliche Kurzstreckenflüge.
B.5.3: Rückbau der Strassenkapazität
Das Verkehrsaufkommen hängt stark mit der Kapazität zusammen, durch den Ausbau des ÖV kann die Kapazität der Strassen reduziert werden, ohne die Mobilität der Menschen einzuschränken.
B.5.4: Autofreie Städte und Dörfer innerorts.
Dadurch wird der Verkehr reduziert und die Luftqualität verbessert, ausserdem werden so lokale Produzent*innen gefördert.
Der öffentliche Verkehr muss so ausgebaut werden, dass der Verzicht auf das Auto für alle möglich ist. Für Gewerbe und Notfälle gibt es Ausnahmen. Darüber Hinaus greift die Engführung auf Treibhausgasemissionen viel zu kurz. Elektroautos weisen fast alle Nachteile auf, die auch Autos mit Verbrennungsmotoren aufweisen (riesiger Platzbedarf, Staus, Unfallgefahr, etc.) Auch ist der Ressourcenverbrauch und die damit verbundene Ausbeutung von Mensch und Natur im Globalen Süden für Autos immens hoch.
B.5.5: Keine Autos mit Verbrennungsmotor ab 2030
Um den Ausstoss von Treibhausgas auf netto Null zu reduzieren, ist ein Verbot von Verbrennungsmotoren unumgänglich.
B.5.6: Verbot von Kurz- und Mittelstreckenflügen, ausser in medizinischen Notfällen.
B.5.7: Ausbau des Velo- und Fussverkehrs auf Kosten von öffentlichen Parkplätzen.
B.6: Sozialwerke
B.6.1: Umbau der Sozialwerke um unabhängig von Wachstum zu werden. Schaffung einer Volkspension.
Die Pensionskassen investieren Geld in Unternehmen, um die notwendige Rente zu erzielen. In einer nachhaltigen Gesellschaft können Systeme nicht mehr funktionieren, die auf ewiges Wachstum angewiesen sind, weil Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch bis heute unweigerlich gekoppelt sind.
Deshalb müssen wir Sozialwerke aufbauen, die nicht auf Wirtschaftswachstum angewiesen sind.
B.7: Internationaler Klimaschutz
B.7.1: Die Schweiz setzt sich für ein verbindliches 1.5°-Ziel ein.
Der IPCC empfiehlt, nicht 2°C, sondern maximal 1.5°C Erderwärmung anzustreben. Das 2-Grad-Szenario entzieht sich jeglicher wissenschaftlicher Forschung und wurde hauptsächlich aus wirtschaftilchen Überlegungen so verabschiedet. Mit einer Begrenzung auf 1.5 Grad könnten viele verheerende Konsequenzen des 2-Grad-Szenarios verhindert werden.
B.7.2: Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass die Zerstörung und Verschmutzung der Umwelt rechtlich verfolgt werden kann und verpflichtet sich, auf Staatsgebiet die Verfolgung von Amtes wegen durchzuführen.
Gewisse Konzerne machen enormen Profit durch die Zerstörung der Natur und der Umwelt. Die Schäden, die durch Katastrophen entstehen, bleiben an den Menschen hängen. Das muss sich ändern, damit die, die jahrelang auf Kosten der Umwelt Profite angehäuft haben, zur Verantwortung gezogen werden können.
B.7.3: Die Klimakatstrophe muss als Fluchtgrund anerkannt werden.
Das Ansteigen des Meeresspiegel, Dürren und Naturkatastrophen werden in den nächsten Jahrzenten Millionen von Menschen aus ihrer Heimat vertreiben. Diesen Menschen müssen wir Zuflucht gewähren.
C: Langfristig
Diese Massnahmen und Ziele sollen ein gutes Leben für alle garantieren, in einer Gesellschaft, die nicht mehr auf fossile Energien angewiesen ist und die nicht mehr auf Ausbeutung von Umwelt und Mensch basiert.
C.1: Selbstbestimmung
C.1.1: Wirtschaftsdemokratie und Abschaffung des gewinnbringenden Privateigentums
Eine Gesellschaft kann nur dann selbstbestimmt sein, wenn die Bedürfnisse der Menschen wichtiger sind als die privaten Profite einiger weniger.
Ohne ökonomische Zwänge besteht auch keine Notwendigkeit mehr, die Natur und die Umwelt auszubeuten.
C.2: Gutes Leben für alle
C.2.1: Radikale Arbeitszeitreduktion bei gleichbleibendem Lohn
Die Arbeitszeit soll nicht mehr daran hängen, wie viel möglich ist, sondern wie viel nötig ist. Damit wird Überproduktion und Ressourcenverschwendung verhindert.
C.2.2: Ausbau gemeinschaftlich genutzter Orte und Räume
Das soziale Leben muss ein wichtigerer Aspekt unserer Gesellschaft werden. Gemeinsam genutzte Räume und Institutionen schonen Ressourcen.
C.2.3: Arbeitswege verkürzen
Desto kürzer die Arbeitswege, desto tiefer der Energieverbrauch. Es gehört auch zum sozialen Luxus, in 5 Minuten zu Fuss bei der Arbeit zu sein, und nicht jeden Tag 2 Stunden im Stau stehen zu müssen.
C.2.4: Aufwertung der Sorge-Arbeit in unserer Gesellschaft
Sorgearbeit, also Betreuung, Pflege, usw. sind essentiell für den Erhalt unserer Gesellschaft und verdienen mehr Anerkennung. Diese Arbeiten sind auch weniger ressourcenintensiv und schonen so die Natur und die Umwelt.
Dieser Plan ist ein Zwischenstand und soll durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder durch Veränderungen der Ausgangslage durch einen Entscheid der Delegiertenversammlung angepasst werden können