Resolution t Verabschiedet von der Delegiertenversammlung vom 23. Mai 2009
Ausgangslage
Die Lage spitzt sich dramatisch zu. Ende März 2009 sind 22'128 Jugendliche zwischen 15 und 24 Jahren arbeitslos. 6154 mehr als noch vor einem Jahr. Die aktuelle Wirtschaftskrise trifft alle, die Jugendlichen aber ganz speziell. Denn die Unternehmen nehmen ihre Verantwortung häufig nicht wahr und entlassen als erstes die Jungen und sparen bei der Lehrlingsausbildung. Diese Entwicklung ist umso tragischer, als dass diese Jugendlichen auch bei einem konjunkturellen Aufschwung eine der Letzten sind, die wieder in den Arbeitsmarkt finden. Jugendarbeitslosigkeit bedeutet Perspektiven- und Hoffnungslosigkeit. Der Abstieg in die Sozialhilfe wird häufig Realität. Die gesellschaftlichen Folgen sind Langzeitarbeitslosigkeit, Wiedereingliederungsschwierigkeiten und eine starke Belastung der Sozialversicherungen.
Aktuell sind 2,2% der 15-19jährigen und sogar 5,1% der 20-24jährigen arbeitslos und die Krise ist noch lange nicht überstanden. Nicht zu vergessen ist, dass jede/r zweite erwerbslose Jugendliche nicht als arbeitslos registriert wird und somit in der offiziellen SECO-Arbeitslosenstatistik nicht erscheint. So bilden die 18-25 Jährigen mit 3,9% (Gesamtbevölkerung 3,0 Prozent) die zweitgrösste Gruppe der SozialhilfebezügerInnen was darauf hindeutet, dass viele Jugendlichen den Übergang von der Schule in die Arbeitswelt nicht schaffen und ihnen die Armutsfalle droht.
Wegen der Schwere der langfristigen Folgen müssen sofort Massnahmen ergriffen werden um die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Innert kurzer Frist müssen 10'000 neue Lehrstellen geschaffen und es muss für 20'000 Anschlussstellen gesorgt werden.
"Vision Zero – Keine Jugendlichen ohne Arbeit" lautet die Devise für die konjunkturellen und strukturellen Massnahmen. Bundesrat und Parlament dürfen keine weitere Zeit verlieren. Die Lehrabschlüsse und Arbeitslosenquoten im Herbst 2009 sollen ein klares Bild zeigen: Jeder und jede Jugendliche hat eine Perspektive!
Forderungen
Massnahmen
1. 20'000 Anschlussstellen müssen geschaffen werden, denn:
- Keine Ausbildung ohne Anschluss!
Weiterbeschäftigen und sich nicht aus der Verantwortung stehlen! Unternehmen, wie die UBS, welche LehrabgängerInnen entlassen, handeln unüberlegt und verantwortungslos. Ab 50 MitarbeiterInnen verpflichten sich Unternehmen, die LehrabgängerInnen nach ihrem Abschluss mindestens zwei Jahre weiterzubeschäftigen. Im Gegenzug erhalten sie finanzielle Unterstützung von Bund und Kantonen. Bundesbetriebe und bundesnahe Betriebe, Kantone und Gemeinden werden ebenfalls verpflichtet, keine LehrabgängerInnen zu entlassen.
- Weiterbilden statt auf die Strasse stellen!
Nach Abschluss einer Berufslehre mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder vergleichbarem Abschluss (Fachmittelschule u.a.m.) sollen die Jugendlichen einen Ausbildungs- und Weiterbildungsgutschein über 5000 Franken erhalten, welcher bei einer anerkannten Institution der höheren Berufsbildung eingelöst werden kann. Zudem sollen Branchen, welche unter einem Mangel an qualifizierte Fachkräften leiden, Weiterbildungsangebote anbieten und wenn nötig von Bund und Kantonen dabei unterstützt werden. Nur so bleibt die Chance aufrechterhalten, die Jugendlichen bei einem Konjunkturaufschwung wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
- Wiedereingliederung fördern, Sozialwerke entlasten!
Der Bund muss mehr Mittel für die arbeitsmarktlichen Massnahmen bei Jugendlichen sprechen. Spezielle Vermittlungsdienste, Kurse und qualitativ hochwertige Ausbildungspraktika müssen unterstützt werden. Nur so kann die Gefahr einer ansteigenden Sockelarbeitslosigkeit gesenkt werden. Arbeitspraktika sollen aber nicht zur Ersetzung von Arbeitsplätzen durch billige Arbeitskräfteführen. Jedes Praktikum muss also einem Ausbildungsvertrag unterstellt werden, welcher vorsieht, dass für den Nicht-Bildungsteil des Praktikums der branchen- und ortsüblichen Lohn zu zahlen ist.
2. 10'000 zusätzliche Lehrstellen müssen her, denn:
Jede/r hat das Recht auf eine Erstausbildung!
- Obligatorische Erstausbildung für alle! Mehr als 10% der jungen
Erwachsenen verfügen über keinen Berufsausbildungsabschluss. Es müssen sofort Massnahmen ergriffen werden, um diese traurige Wahrheit zu ändern. Die Forderung aus dem Positionspapier der JUSO Schweiz zur Berufsbildung muss erneut gestellt werden: Der Bund muss die bisherige Regelung des obligatorischen Schulunterrichts um ein Obligatorium zum Abschluss einer Erstausbildung erweitern und um die dazu notwendigen Mittel und Massnahmen besorgt sein. Als Ergänzung zur Ausbildung in Betrieben, muss der Bund wenn nötig ein Kontingent an Vollzeitschulen und Lehrwerkstätten zur Verfügung stellen. Dies allerdings nur in Branchen, in welchen nicht anderweitig genügend Ausbildungsplätze geschaffen werden können. Primär müssen allerdings die Unternehmen ihre Verantwortung wahrnehmen.
- Überbrückungsmöglichkeiten statt Langeweile!
Der Bund muss für Jugendliche, welche nach der Volksschule noch nicht bereit sind eine Lehre anzufangen, geeignete Überbrückungsmöglichkeiten fördern und schaffen. Diese sind allerdings nicht dazu da, die Jugendarbeitslosigkeit aufzufangen und Ersetzen die Schaffung von mehr Lehrstellen nicht.
3. Der Staat knüpft ab sofort Unterstützung und Zusammenarbeit an Bedingungen, denn:
Kein Geld für Unternehmen, welche sich aus der Verantwortung stehlen!
- Öffentliche Aufträge nur an verantwortungsbewusste Unternehmen!
An öffentlichen Ausschreibungen sollen Betriebe ab einer bestimmten Grösse nur teilnehmen können, wenn sie ausreichend Lernende ausbilden, denn vor allem von konjunkturbedingten Investitionen dürfen nur Unternehmen profitieren, welche ihre gesellschaftlichen Aufgaben erfüllen!
- Keine Unterstützung ohne Gegenleistung!
Jedes Unternehmen, welches vom Staat direkt finanziell unterstützt wird, muss nachweislich Lernende ausbilden und LehrabgängerInnen weiterbeschäftigen. Abzocker, welche ihre soziale Verantwortung nicht wahrnehmen, müssen abgestraft werden!
Finanzierungsmöglichkeiten: Eure Krise bezahlt ihr selber!
1. Erbschaftssteuer für eine neue Generationengerechtigkeit!
Um die zusätzlich benötigten finanziellen Mittel zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zu erhalten, soll eine Erbschaftssteuer auf Bundesebene eingeführt werden. Es kann nicht sein, dass Vermögen steuerfrei angereichert wird, während die Jugend in die Sozialhilfe gedrängt wird. Mit einem Teil der Erträge aus der Erbschaftssteuer könnten die älteren Generationen direkt zur Schaffung von Perspektiven beitragen.
2. Solidaritätsprozent auf hohe Einkommen!
Während die hohen Einkommensschichten jahrelang überproportional von der guten konjunkturellen Lage profitiert haben, sind es jetzt die Jugendlichen, welche von der Krise am härtesten getroffen werden. Es muss ein Solidaritätsprozent ab einem steuerbaren Einkommen von 200'000 Franken eingeführt werden um diese Ungerechtigkeit auszugleichen!
3. Steuer auf private Kapitalgewinne
Als eines der wenigen Länder, die dieses unverschämte Steuerloch noch kennen, muss die Schweiz sofort eine Steuer auf private Kapitalgewinne einführen. Börsengewinne nicht versteuern zu müssen, ist ein Hohn und Mitursache der momentanen Wirtschafts- und Finanzkrise. Eine Kapitalgewinnsteuer bietet langfristig nicht nur die Möglichkeit den Finanzkapitalismus zu zügeln, sondern auch die Mittel, ihn im Sinne der Jungend umzugestalten.
4. Nationalen Berufsbildungsfonds schaffen!
Während einige Betriebe genügend Lernende ausbilden, fungieren viele Unternehmen als Trittbrettfahrer! Ein nationaler Berufsbildungsfonds würde die Ausbildungskosten gerecht verteilen. Ein finanzieller Anreiz zur Lernendenausbildung wird geschaffen, verantwortungsbewusste Unternehmen werden belohnt und egoistische Profiteure müssen bezahlen!