Wohnraum gehört uns allen

23.02.2020

Verabschiedet an der Jahresversammlung der JUSO Schweiz vom 22. & 23. Februar 2020, Bern


Wir alle brauchen Wohnraum zum Leben, genauso wie wir alle Luft, Nahrung und Wasser brauchen. Heute liegt die Macht über diese wichtige Lebensgrundlage hauptsächlich in den Händen von Privaten. Auch bei Wohnungen handelt es sich nicht um ein gewöhnliches Gut, denn Eigentum an Wohnungen ist immer untrennbar verknüpft mit dem Eigentum am Boden, auf dem diese errichtet wurden. Eine fortschrittliche Wohnpolitik muss deshalb immer auch den Umgang mit Boden in den Blick nehmen. Dass sich die Entscheidungsmacht über unsere Welt immer stärker in den Händen des reichsten Prozents konzentriert, ist eine perverse Konsequenz des kapitalistischen Wirtschaftssystems. Wie die Besitzenden ursprünglich zu Boden gekommen sind, ist willkürlich und ohne jegliche Legitimität. Niemand hat das Recht sich ein Stück der Welt anzueignen. Trotzdem ist dies so geschehen und wird bis tief in die Linke hinein massiv verteidigt. Für uns ist jedoch klar - jedem Privateigentum an Boden liegt ein gewaltsamer Eingriff in die Freiheit der Allgemeinheit zugrunde.

Das im kapitalistischen System allgegenwärtige Profitstreben führt neben dem privaten Bodenbesitz auch zur Verteilung des Bodens über den Markt. Bei Boden versagen Angebot und Nachfrage. Boden lässt sich nicht vermehren, die gesamte verfügbare Fläche bleibt immer gleich. Man kann nicht mehr Boden produzieren, um das Angebot zu erhöhen. Gleichzeitig konsumieren wir alle Boden, ob wir wollen oder nicht. Wir alle brauchen eine Wohnung zum Essen, Schlafen und Leben.

In Anbetracht der steigenden Bevölkerungszahlen führt privater Bodenbesitz deshalb immer zu Verteilungskonflikten, auch wenn wir den Boden und Wohnraum heute gerecht unter allen Menschen aufteilen würden. Ein demokratischer Umgang mit Boden, inklusive der fortwährenden Möglichkeit zur Neuverteilung, ist die einzige sinnvolle Option, mit diesem Verteilungskonflikt umzugehen.

Boden heisst Macht. Boden ist die Grundlage aller Produktionsmittel und aller natürlichen Ressourcen. Wer über die Verwendung des Bodens befindet, entscheidet auch darüber, wie wir mit natürlichen Ressourcen umgehen, wie wir wohnen, wie wir wirtschaften und wie wir die resultierenden Erträge verteilen. Boden ist somit ein zentraler Angelpunkt politischer und ökonomischer
Auseinandersetzungen. Schon Marx stellte deshalb fest: “Das Eigentum an Grund und Boden (...), diese ursprüngliche Quelle allen Reichtums, ist das grosse Problem geworden, von dessen Lösung die Zukunft der Arbeiterklasse abhängt.”[1]

Der Umgang mit Boden und Wohnraum muss die Bedürfnisse aller Menschen, die darauf leben, miteinbeziehen. Dies gilt nicht nur für die heutige Bevölkerung, sondern auch für künftige Generationen, denn auch sie sind auf Boden als Quelle aller Nahrungsmittel und als Lebensraum angewiesen. Ein demokratischer Umgang mit Boden muss deshalb zwangsläufig auch nachhaltig sein, da zukünftige
Generationen sonst ihrer Gestaltungsmöglichkeiten beraubt werden. Die Wohn- und Bodenpolitik muss sich nach den Bedürfnissen der Menschen richten und nicht nach den Profiten des reichsten Prozent.

Wohnraum ist kein Spekulationsobjekt

Ein Grossteil des Wohnraums wird heute nicht von seinen Eigentümer*innen bewohnt, sondern steht als Produktionsmittel im Dienst der Besitzenden. Im Vergleich mit anderen Ländern hat die Schweiz heute die tiefste Wohneigentumsquote Europas. Nur gerade 38 Prozent der Schweizer Bevölkerung sind Eigentümer*innen[2]. Bei Einwohner*innen ohne Schweizerpass ist dieser Anteil mit 13 Prozent sogar noch geringer[3]. Ein grosser Teil des Wohnraums wird vermietet und dient dem Profitstreben der Besitzenden. Die Vereinnahmung des Schweizer Wohnungsmarktes durch die Interessen der Besitzenden treibt dabei die Mietkosten in die Höhe. Im Schnitt geben Mieter*innen in der Schweiz mehr als 20 Prozent ihres Einkommens für die Mieten aus. Wer weniger als 4000 Franken im Monat verdient, zahlt oft fast 35% des Einkommens[4]. Während Gutverdienende vergleichsweise weniger bezahlen, geben Wenigverdienende immer mehr ihres Einkommens ab. Die hohen Mietpreise stellen damit eine massive Belastung für die Betroffenen dar.

Weil das inländische und ausländische Kapital nach Renditen sucht und weil mehr Menschen in der Schweiz wohnen, steigen die Mietkosten. Boden ist bereits seit Jahrhunderten ein beliebtes Spekulationsobjekt. Unter Spekulation verstehen wir den Kauf von Land, der nicht auf dessen Nutzung abzielt, sondern auf den Weiterverkauf zu einem höheren Preis. Aus Spekulation entstehen oftmals Blasen, die zu Finanzkrisen führen können. So geschehen auch in der Krise von 2007/2008, welche durch eine geplatzte Immobilienblase ausgelöst wurde.

Etwa 39% aller Wohnungen sind heute im Besitz von Baufirmen, Banken und institutionellen Anleger*innen, wie “SBB Immobilien”, Pensionskassen und Versicherungen. Die Übermacht dieser Gruppen nimmt stetig zu, während private Vermieter*innen an Bedeutung verlieren[5]. Diese institutionellen Anleger*innen treiben die Miet- und Kaufpreise in die Höhe. Dahinter stehen oft deren Besitzer*innen. Diese ausländischen Banken wie JP Morgan, Paribas oder Blackrock, waren bereits massgeblich in die Finanzkrise verwickelt. Als kapitalistische Investoren interessiert sie nicht die Befriedigung des
Bedürfnisses nach Wohnraum, sie missbrauchen ihn für Spekulation mit ihrem Anlagekapital einzig mit dem Ziel, noch mehr Profite zu erzielen. Die negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung, beispielsweise die hohen Mieten, interessieren sie nicht.

Wenn von Spekulation mit Immobilien gesprochen wird, muss auch das Phänomen der Gentrifizierung erwähnt werden. Die Gentrifizierung beschreibt die Aufwertung und bauliche Veränderung eines Quartiers, so dass dieses attraktiver wird, für Menschen mit höheren Einkommen. Dadurch werden kapitalistische Investor*innen angezogen, welche den Stadtteil weiter nach den Bedürfnissen der wohlhabenderen Bevölkerung umbauen und die ortsansässigen Quartierbewohner*innen zusehends verdrängen. Dies geschieht durch die Erhöhung der Mietpreise und den Bau von Luxuswohnungen. Die sanierten oder neuen Wohnungen sind für finanzschwächere Mieter*innen meist nicht bezahlbar und auch kleine Quartierläden werden in diesem Prozess oft zugunsten von grossen Ketten oder Luxusgeschäften verdrängt.

Den Prozess der Gentrifizierung können wir dabei insbesondere in zentralen Stadtteilen beobachten. Dabei ist aber wichtig zu erwähnen, dass nicht jede Baumaßnahme oder Spielplatzverschönerung problematisch ist, sondern gezielte Aufwertung und steigende Mieten, die letztlich dazu führen, dass arme Bewohner*innen gezwungen sind, ein bestimmtes Quartier zu verlassen.

Die schädliche Rolle der Pensionskassen

Besonders stossend ist hier die Verantwortung unserer Pensionskassen. Unser Rentensystem trifft eine direkte Schuld an den bereits hohen und weiterhin steigenden Wohnkosten. Daran zeigen sich exemplarisch die Widersprüche zwischen Kapitalakkumulation für Renten und Befriedigung menschlicher Bedürfnisse. Die Anlagen von Pensionskassen in Immobilien im Inland sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Im Durchschnitt sind fast ein Viertel unserer Pensionskassengelder in Immobilien angelegt[6]. Pensionskassen sind damit zu einem wichtigen Akteur im Schweizer Immobilienmarkt geworden. Wir alle werden also von der Jagd nach Profiten mit Mieten und steigenden Boden- und Immobilienpreisen abhängig gemacht, um unsere Renten zu sichern. Pensionskassen sind sogar gesetzlich verpflichtet, eine jährliche Mindestrendite (von zurzeit 1%) zu erzielen. Sie heizen so Spekulationsblasen an und verteilen Geld von Mieter*innen mit tiefen und mittleren Einkommen zu Rentner*innen um, wobei die reichsten Rentner*innen davon überdurchschnittlich profitieren. Dadurch haben die Wohnkosten einen sehr direkten Einfluss auf die sich öffnende Schere zwischen Arm und Reich. Doch die grössten Profiteur*innen der Umverteilung von unten nach oben sind nach wie vor das reichste Prozent und die Unternehmen, die direkt Immobilien besitzen.

Alleine durch die Mieten werden jedes Jahr 15 Mrd. Franken von Mieter*innen zu Immobilienbesitzer*innen umverteilt[7]. Der Umgang mit Wohnraum darf nicht einigen wenigen Kapitalist*innen und Immobilienhaien Milliarden in die Taschen spülen. Er muss an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet werden, denn Wohnraum ist ein Gut, das wir alle zwangsläufig nutzen. Wohnraum ist ein Menschenrecht[8] und muss für alle Menschen bezahlbar und zugänglich sein.

Ein wirksamer Weg, um die Profitlogik zurückzudrängen und ausufernde Mietpreise einzudämmen, ist die Kostenmiete[9]. Sie stellt sicher, dass Mietpreise lediglich die jeweiligen Kosten der Wohnungsbesitzer*innen decken und verhindert die Profitmaximierung auf Kosten der Mieter*innen. Obwohl schon heute strenge Regulierungen der Mietpreise bestehen, werden diese immer wieder umgangen. Die massiven Profite, die mit Wohnraum erwirtschaftet werden, sind nach der herrschenden Gesetzeslage klar illegal. Laut der Raiffeisenbank liegen die Mieten in der Schweiz 40% zu hoch[10]. Insbesondere Mieter*innenwechsel werden oft dazu genutzt, den Mietzins auf ein missbräuchliches Niveau anzuheben. Diese Erfahrungen machen deutlich, dass die Kostenmiete nur mit strengen Kontrollen durchgesetzt werden kann.

Die Kostenmiete kann Symptome wie überhöhte Mieten und Bodenspekulation beseitigen, doch um genügend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen und die Mitbestimmungsrechte aller Menschen zu sichern braucht es mehr. Wir müssen die Wohnungs- und Bodenpolitik selbst in die Hand nehmen und über den Boden demokratisch bestimmen.

Für eine demokratische Wohnpolitik

Boden darf nicht Eigentum von Privaten sein. Entscheidend ist aber nicht nur, ob der Boden der öffentlichen Hand gehört, sondern ob er unter demokratischer Kontrolle steht. Um Boden ins Eigentum der öffentlichen Hand zu führen, muss er verstaatlicht und enteignet werden. Wer Boden besitzt und selber darauf wohnt, soll dafür entschädigt werden und weiter sein Wohnrecht behalten. Bei Boden, den man besitzt um damit Profite zu generieren, soll die Entschädigung stark regressiv[11] sein, dies bedeutet eine relative Abnahme der Entschädigung bei zunehmendem Landbesitz. Es geht nicht darum, Menschen aus ihren Häusern zu vertreiben. Es geht darum, den Boden aus den Händen jener zu entreissen, die damit Profite heischen. Solange eine solche Bodenreform politisch nicht durchsetzbar ist, stellt auch der systematische Kauf von Boden durch die öffentliche Hand einen grossen Fortschritt dar. Dies heisst konsequenterweise auch, dass die öffentliche Hand den Boden, der in ihrem Besitz ist unter keinen Umständen verkaufen sollte.

Damit die Entscheidungsgewalt wirklich bei jenen liegt, die vom Umgang mit Boden direkt betroffen sind, soll dies auf der tiefst möglichen Staatsebene geschehen. Wohnzonen sollen deshalb vorzugsweise von Gemeinden aufgekauft werden. Von bürgerlicher Seite wird oft behauptet, dem Staat fehle das Geld für solche Investitionen. Dabei wird übersehen, dass sich der Kauf von Boden für die öffentliche Hand langfristig immer lohnt. Selbst wenn sich der Staat dafür verschulden muss[12]. Im Gegensatz zu anderen Investitionsmöglichkeiten weist Bauland keine natürlichen Abnutzungserscheinungen und Wertverluste auf. Bauland gewinnt auf einem endlichen Planeten mit steigenden Bevölkerungszahlen und wachsendem Landbedarf pro Kopf stetig an Wert. Aus diesem Grund ist Bauland so beliebt als Spekulationsobjekt. Boden ist eine der sichersten und profitabelsten Anlagemöglichkeiten, für Spekulant*innen, aber auch für den Staat.

Boden im Besitz der öffentlichen Hand soll im Baurecht an Privatpersonen, Genossenschaften und Unternehmen abgegeben werden. Damit bleibt die Entscheidungsmacht über den Boden in den Händen der gesamten Stimmbevölkerung und das Nutzungsrecht für Boden kann lediglich temporär erworben werden (z.B. für 90 Jahre). Da die öffentliche Hand Kredite zu deutlich günstigeren Konditionen aufnehmen kann als Privatpersonen, kann der Staat den Baurechtszins, den Nutzer*innen des Bodens entrichten müssen, deutlich tiefer halten, als handelsübliche Hypothekarzinsen. Boden im Staatsbesitz ermöglicht also nicht nur einen demokratischen Umgang mit einer unserer wichtigsten Lebensgrundlagen, er ermöglicht auch deutlich günstigeren Wohnraum und eine Rückverteilung der Bodenrente[13] vom Kapital zur Allgemeinheit. Dies wäre sogar der Fall, wenn die Kostenmiete heute strikt eingehalten würde.Die öffentliche Hand soll diese Baurechte nur dann abgeben, wenn gemeinnütziger Wohnraum entsteht. Also Wohnraum, bei dem nicht die Erwirtschaftung von Profiten im Zentrum steht. Zudem müssen bei der Abgabe des Bodens im Baurecht auch die soziale Durchmischung und ökologische Kriterien beachtet werden.

Die fortschrittlichste Variante des gemeinnützigen Wohnungsbaus sind Genossenschaften. Unter Genossenschaften verstehen wir Vereinigungen, die ihren Wohnraum gemeinsam besitzen. Genossenschafter*innen können in einem höheren Mass über ihren unmittelbaren Wohnraum mitbestimmen als Mieter*innen konventioneller Wohnungen oder Bewohner*innen von Behausungen, die direkt durch die öffentliche Hand bereitgestellt werden. Ein wichtiger Vorteil genossenschaftlichen Wohnens offenbart sich heute, wenn wir die Preise von Genossenschaftswohnungen mit jenen konventioneller Wohnungen vergleichen. Die Mieten in Wohnbaugenossenschaften liegen durchschnittlich 15 Prozent unter den marktüblichen Mietzinsen[14]. In Ballungsgebieten liegen die Mieten von Genossenschaften sogar bis zu 30 Prozent tiefer als jene von konventionellen Mietwohnungen. Es ist offensichtlich, dass die Organisation unseres Immobilienmarktes handfeste wirtschafts- und sozialpolitische Konsequenzen hat.

Solange das Geld in unserer Gesellschaft so ungleich verteilt ist wie heute, soll der Staat zudem direkt eigene Wohnungen bauen und Land im Baurecht auch an andere gemeinnützige Bauträger abgeben. Denn bei Genossenschaftswohnungen ist heute oft ein beträchtliches Startkapital für die Mitgliedschaft nötig.

Kollektiver Luxus statt Einfamilienhäuser

Schon heute gestalten Mitglieder in Wohngenossenschaften den gemeinsamen Lebensraum demokratisch und geniessen eine hohe Wohnsicherheit. Genossenschafter*innen haben ein Wohnrecht und sind so von Kündigungen durch externe Wohnungseigentümer*innen geschützt. Viele Wohnbaugenossenschaften sorgen zudem für ein aktives Gemeinschaftsleben in ihren Siedlungen. Sie schaffen Wohnbereiche, die allen Genossenschafter*innen offenstehen (z.B. Spielplätze, Küchen oder Werkstätte) und somit eine hohe Lebensqualität auf wenig Raum ermöglichen.Solche Wohnweisen müssen gefördert werden. Auch bei der Verrichtung von Care-Arbeit kann dann besser zusammengearbeitet werden. In grossen Wohnsiedlungen mit kollektiven Räumen können Kinder einfacher gemeinsam betreut werden und die Hausarbeit kann nach den jeweiligen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Bewohner*innen aufgeteilt werden. Beispiele wie die Genossenschaft «KraftWerk1» in Zürich zeigen, dass diese Modelle gut funktionieren und gefragt sind.

Die Abkehr von Einfamilienhäusern hin zu gemeinschaftlichem Luxus ist auch ein wichtiger Schritt für eine ökologischere Zukunft, da die Wohnflächen damit verkleinert werden können und der Ressourcenverbrauch gesenkt werden kann. In der Schweiz werden jedes Jahr Freiflächen der Grösse von 2700 Fussballfeldern verbaut[15] Insbesondere der zunehmende Bedarf an Wohnfläche pro Person treibt die Ausdehnung des Siedlungsraums auf Kosten der Grünflächen stetig voran.

Die Zersiedelung wird zudem verschärft durch die fehlende raumplanerische Struktur beim Wachstum von Ortschaften, steigende Bevölkerungszahlen und die Stadtflucht. Die Umzonung von Kulturland in Siedlungsraum vermindert die landwirtschaftliche Fläche und hat weitreichende Folgen für die Artenvielfalt und unsere Umwelt. Die Raumplanung muss sich stärker an den Bedürfnissen der Menschen und der Umwelt orientieren. Wohnen, Leben und Arbeiten müssen näher zusammenrücken.

Mit der Durchsetzung des industriellen Kapitalismus wurden die verschiedenen Arbeitsbereiche der Menschen räumlich stark voneinander getrennt. Während die unbezahlte Care-Arbeit meist in Privathaushalten geleistet wird, müssen die Menschen oft weite Pendlerwege zurücklegen, um Lohnarbeit zu verrichten. Damit wird die Vereinbarkeit von Care- und Lohnarbeit erschwert und die herrschende
Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern wird gefestigt. Zudem entstehen durch die langen Arbeitswege unnötige klimaschädigende Treibhausgasemissionen.

Bei der Gestaltung von Quartieren muss darauf geachtet werden, dass Wohnraum, Freizeitangebote und Arbeitsstellen möglichst nahe beieinander liegen. Dabei ist wichtig, dass sich nicht nur Gutverdienende Wohnraum in der Nähe ihres Arbeitsplatzes leisten können, sondern alle Lohnabhängigen. Die soziale Durchmischung in Quartieren muss zudem verbessert werden. Wir wollen keine Villenviertel und keine Verdrängung von Menschen mit tiefen Einkommen in abgetrennte Quartiere. Für ein ökologisches Zusammenleben, das sich nach den Bedürfnissen der Menschen richtet, brauchen wir günstigen Wohnraum und demokratische Kontrolle über den Boden. Nur so können die Menschen ihre Wohnsituation möglichst frei gestalten und auch über ihren weiteren Lebensraum demokratisch mitbestimmen.

Unsere Forderungen

Aus diesen Analysen leitet sich für die JUSO eine zentrale Forderung ab: Der Boden muss in Besitz der Allgemeinheit geführt werden. Dafür muss der Boden zuerst enteignet werden. Die ehemaligen Bodeneigentümer*innen sollen für Land im Eigengebrauch, das nicht der Profitheischerei dient, entschädigt werden und weiterhin ein Wohnrecht in ihrer bisherigen Behausung behalten. Bei weiterem Bodenbesitz soll die Entschädigung stark regressiv sein. Solange die komplette Enteignung und Demokratisierung des Bodens politisch nicht durchsetzbar ist, fordert die JUSO die Einführung folgender kurz- und mittelfristigen Massnahmen:

Enteignung von grossen Immobilienunternehmen

Grosse Immobilienunternehmen sollen enteignet werden und ihr ehemaliges Eigentum soll an die öffentliche Hand übertragen werden, wenn sie nicht nachweisen können, dass die Wohnungen nach dem Prinzip der Kostenmiete vergeben werden. Anteile von Privatpersonen werden dabei bis zu einem gewissen Betrag entschädigt.

Keine Siedlungen ohne Leben

Die JUSO lehnt Villenzonen und Zonen mit tiefer Ausnutzung (z.B. Einfamillienhauszonen) ab. Zonen sind prinzipiell als gemischte Zonen zu planen, sodass sich Wohnen, Arbeit und Freizeit am gleichen Ort abspielt.

Aufkauf von Land durch Gemeinden und Kantone

Die öffentliche Hand soll gezielt Boden aufkaufen und diesen im Baurecht für gemeinnützigen Wohnraum zur Verfügung stellen. Genossenschaften sollen dabei bevorzugt werden, da diese ihren Mitgliedern ein Höchstmass an demokratischer Mitbestimmung bieten. Der Erwerb von Boden durch die öffentliche Hand soll dabei auf der tiefstmöglichen Staatsebene realisiert werden. Im Fall von Wohngebieten handelt es sich hierbei um die Gemeinden.

Kein Verkauf von Land durch Gemeinde und Kanton

Die öffentliche Hand soll keinen Boden mehr verkaufen dürfen, sondern einzig im Baurecht abgeben. Viele Gemeinden verkaufen hin und wieder ihr Land, um ihre Finanzen aufzubessern. Dies gilt es zu stoppen.

Vorkaufsrecht für den Staat

Wenn Land verkauft wird, soll der Staat das Recht haben, dieses vor allen anderen zu kaufen. Dieses Recht soll er grundsätzlich nutzen, um den Boden wieder in die demokratische Kontrolle zurückzubringen.

Planungsgewinne besteuern

Wenn durch eine Ein- oder Umzonung der Wert eines Grundstückes steigt, soll dieser Vermögenszuwachs durch eine Mehrwertabgabe von 100% komplett abgeschöpft werden. Dasselbe gilt auch, wenn durch öffentliche Investitionen in Infrastruktur (z.B. die verbesserte Anbindung an den ÖV) der Wert steigt. Wertverluste mit denselben Ursachen müssen bei Privatpersonen ebenfalls zu 100% vergütet werden.

Durchsetzung der Kostenmiete und vorübergehender Mietendeckel

Die Kostenmiete verlangt, dass der Mietzins die Kapital- und Bewirtschaftungskosten der Eigentümer*innen nicht übersteigt. Bei missbräuchlichen Mietzinsen liegt heute die gesamte Beweislast bei den Mieter*innen, die ihr Recht auf bezahlbaren Wohnraum einklagen müssen. Stattdessen soll die Kostenmiete durch regelmässige proaktive Kontrollen sichergestellt werden. In einer Übergangsphase können insbesondere in Ballungszentren Mietendeckel[16] festgelegt werden, um den weiteren Anstieg der Mieten zu stoppen. Darüber hinaus braucht es die Einsicht in sämtliche Geschäftsbücher der Immobilienfirmen und Liegenschaftsverwaltungen für die Mieter*innen und den Mieter*innenverband.

Objekthilfe für gemeinnützige Wohnbauträger ausbauen

Der Staat muss den gemeinnützigen Wohnungsbau auch finanziell unterstützen. Möglichkeiten hierzu sind die Vergabe von zinslosen Darlehen und Bürgschaften durch die öffentliche Hand für gemeinnützige Wohnbauträger. Die genannten Instrumente erleichtern die Gründung von Wohnbaugenossenschaften, indem sie die Finanzierung für potentielle Genossenschafter*innen erleichtern. Wenn der Staat finanziell schlecht gestellten Menschen die Miete finanziert,
subventioniert er damit Immobilieneigentümer, die überrissene Mieten für billige Wohnungen verlangen. Deshalb soll der Staat für diese Menschen staatlichen, günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen oder ihnen den Eintritt in Genossenschaften erleichtern.

Grundstückgewinnsteuer

Ändert sich der Wert eines Grundstückes muss der daraus resultierende Gewinn bei einem Verkauf des Landstückes versteuert werden. Diese Steuer muss am Gewinn orientiert, progressiv sein und mit der Haltungsdauer abnehmen. Die Grundstückgewinnsteuer muss schweizweit harmonisiert und drastisch erhöht werden.

Abschaffung der Pensionskassen

Pensionskassen müssen abgeschafft werden, um die Spekulation mit Immobilien und den damit verbundenen Preisdruck zu beenden. Die Kapitalverwertungslogik der zweiten Säule hat im Immobilienmarkt nichts zu suchen. Das Rentensystem muss stattdessen umgestellt werden auf eine Volkspension, die komplett im Umlageverfahren finanziert wird.

Zersiedelung durch erschwerte Einzonungen und Verdichtung einschränken

Der zunehmende Wohnflächenbedarf soll durch verdichtete Bauweisen und koordinierte Planung gedeckt werden, statt durch Erweiterungen des Baulandes. Die Gesamtfläche der Bauzonen soll nach Möglichkeiten konstant gehalten werden auf dem Niveau der heute benötigten Flächen und Einzonungen sollen erschwert werden. Gemeinden soll es jedoch offen stehen Bauzonen untereinander abzutauschen. Nur eine Siedlungsentwicklung nach innen und erschwerte Einzonungen können eine weitere Ausdehnung des Baulands auf Kosten anderer Flächen verhindern. Bauland, das innert nützlicher Frist nicht bebaut wird, soll entweder ausgezont werden oder in öffentliches Eigentum übergehen.

Leerstehende Räume beleben!

Wohnungen und Gewerberäume bleiben nicht selten über längere Zeit ungenutzt, weil auf dem Land etwa zu viel Wohnraum und in der Stadt zu viele Büroflächen gebaut werden oder auch Wohnungen durch Investor*innen gekauft werden, um auf eine Wertsteigerung zu spekulieren. Viele dieser Leerstände sind Folge dieses Wirtschaftssystems, das nutzbaren Raum nicht nach den Bedürfnissen der Menschen erschafft, sondern nach der Logik der Profitmaximierung. Ausserdem verschärfen sie gerade in urbanen Zentren die Problematik des Mangels an nutzbarer Fläche für die Bevölkerung. Wir fordern deshalb, dass temporär leerstehender Raum konsequent für nicht-gewinnorientierte Zwischennutzungen verwendet werden kann. So wird der lohnabhängigen Bevölkerung, Vereinen und Kollektiven die Möglichkeit gegeben, sich zu entfalten, ohne immense Mietkosten stemmen zu müssen.

Investitionen in ökologischen Wohnraum

Ein Investitionsfonds von mehreren hundert Millionen wird speziell für die ökologische Sanierung von gemeinnützigen Wohnungen eingerichtet. Je höher der Anteil des gemeinnützigen Wohnraums, desto mehr Geld muss in den Fonds eingezahlt werden. Die Immobilienverwaltungen müssen für jede Wohnung, die nicht den ökologischen Standards entspricht, eine zusätzliche Steuer zahlen. Wenn die Auswirkungen dieser Steuer auf die Mieten nachgewiesen werden, werden die Immobilienverwaltungen streng bestraft, bis hin zur Enteignung. Alle neuen Wohnhäuser müssen konkrete ehrgeizige ökologische Standards bezüglich Isolierung, Heizung und Energieverbrauch erfüllen.

[1] Karl Marx/Friedrich Engels - Werke. (Karl) Dietz Verlag, Berlin. Band 18, 5. Auflage 1973, unveränderter Nachdruck der 1. Auflage 1962, Berlin. S. 59

[2] https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bau-wohnungswesen.html

[3] https://www.bwo.admin.ch/bwo/de/home/Wohnungsmarkt/zahlen-und-fakten/wohneigentumsquote.html

[4] https://www.bwo.admin.ch/bwo/de/home/Wohnungsmarkt/zahlen-und-fakten/mietbelastung.html

[5] https://www.mieterverband.ch/mv/mitgliedschaft-verband/zeitschrift-mw/artikel/2019/Das-Geschaeft-mit-den-Mieten.html

[6] https://www.handelszeitung.ch/invest/pensionskassen-investieren-immer-starker-hauser

[7] https://www.mieterverband.ch/mv/politik-positionen/news/referenzzinssatz/raiffeisenbank-vor-ueberhitzung.html

[8] Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: "1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschliesslich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen [...]", https://www.un.org/Depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

[9] Die Kostenmiete richtet sich nach den effektiven Kosten (Unterhalt, Hypothekarzins, Amortisation, Abschreibung, Verwaltung) der Vermieter*innen. Mit dem Mietzins darf kein Gewinn erzielt werden.

[10] https://www.mieterverband.ch/mv/politik-positionen/news/referenzzinssatz/raiffeisenbank-vor-ueberhitzung.html

[11] Das Gegenteil von progressiv

[12] Bei Bodenkauf handelt es sich buchhalterisch um einen reinen Aktivtausch oder eine Bilanzverlängerung. Die flüssigen Mittel werden zwar reduziert oder neue Schulden aufgenommen, doch das Anlagevermögen des Staates steigt in gleichem Masse an. Muss sich der Staat für grossflächige Bodenkäufe zunächst zusätzlich verschulden, können die zusätzlichen Zinszahlungen durch die Einnahmen aus Baurechtszinsen gedeckt werden.

[13] Das auf dem Privateigentum an Grund und Boden beruhende Geldeinkommen für das Nutzungsrecht des Bodens

[14] Bundesamt für Wohnungswesen BWO: Gemeinnütziges Wohnen im Fokus - Ein Vergleich zu Miete und Eigentum, 2017, S.6

[15] Bundesamt für Statistik, Arealstatistik 2013/18, https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kataloge-datenbanken/medienmitteilungen.assetdetail.6646451.html

[16] Ein Mietendeckel ist ein Instrument zum Senken der Bodenpreise bzw. um die krassen Mietzinssteigerungen zu stoppen. Er kann verschiedene Elemente beinhalten, wie beispielsweise einen Mietenstopp, Mietobergrenzen oder eine Mietpreisabsenkung.