Genug gestohlen - Abzocker stoppen!

06.05.2015

Die Vermögensschere geht auch in der Schweiz immer mehr auseinander. 1 Prozent Superreiche haben gleich viel Vermögen wie die restlichen 99 Prozent. Dies liegt einerseits an den exorbitanten Abzocker-Löhnen der letzten Jahre, andererseits aber auch an einem ungerechten Steuersystem zugunsten der Reichsten. Die Steuern wurden in den letzten Jahren einseitig für ein paar wenige mehr und mehr gesenkt oder abgeschafft, während kleine und mittlere Vermögen und Einkommen immer mehr zur Kasse gebeten werden. Der Allgemeinheit und dem Staat werden dadurch Jahr für Jahr mehrere Milliarden gestohlen. Erbschaften beispielsweise werden nicht oder nur in einzelnen Kantonen besteuert. Während die Mehrheit der Menschen für ihr Geld hart arbeiten muss und nur schlecht entlöhnt wird, leben andere vom geerbten Millionenvermögen ihrer Familie. Damit muss Schluss sein!

MIT DER ERBSCHAFTSSTEUER-INITIATIVE ÄNDERN WIR DAS GEMEINSAM:
Erbschaftssteuer stärkt die AHV
Zwei Drittel des Steuerertrages fliessen in den Ausgleichsfonds der AHV. Ein willkommener Zustupf von jährlich zwei Milliarden Franken für die Altersvorsorge. Dieses Geld geht so wieder an die Bevölkerung Mit dem Ertrag der Steuer können künftig möglicherweise notwendige Beitragserhöhungen oder Rentensenkungen vermieden oder abgefedert werden.
Erbschaftssteuer bremst die Vermögenskonzentration
Die Schweiz hat die höchste Vermögenskonzentration aller OECD-Länder. Eine Erbschaftssteuer auf hohe Vermögen, wie sie mit der Initiative vorgesehen ist, gibt dieser gesellschaftlich schädlichen Entwicklung Gegensteuer. Kleinere und mittlere Vermögen werden nicht besteuert, um den unteren und mittleren Gesellschaftsschichten weiterhin eine Vermögensbildung zu ermöglichen.
Familienunternehmen werden geschont
Der Bestand der Familienbetriebe wird durch die Steuer nicht gefährdet. Die Bundesversammlung erhält den Auftrag, für solche Betriebe einen zusätzlichen Freibetrag – die Initianten gehen von 50 Millionen aus – und einen reduzierten Steuersatz festzulegen. Die durch KMU angebotenen Arbeitsplätze sind somit nicht gefährdet.
Steuersatz ist vernünftig und fair
Die Steuer ist ohne Progression ausgestaltet und beträgt 20% auf dem steuerpflichtigen Betrag. Dieser Steuersatz gilt also für alle Beträge, die den Freibetrag übersteigen. Das schafft einfache und übersichtliche Verhältnisse.
Mehr Infos auf: www.erbschaftssteuerreform.ch
Hier findest du unseren Flyer.