JUSO vs. Oberabzocker: 1:0

02.12.2010

Oberabzocker Vasella hat heute beim Versuch die JUSO mundtot zu machen eine herbe Niederlage einstecken müssen. Das Winterthurer Bezirksgericht liess sich nicht auf die ränkesüchtigen Spielchen von Vasella und seiner Nobelkanzlei ein und hat die Klage bereits aus formalen Gründen abgelehnt. Vasella selber blieb der Verhandlung fern.

Das Urteil ist nicht nur ein Sieg für die JUSO Schweiz, sondern auch für die politische Meinungsäusserungsfreiheit. Vasella geht es aber natürlich nicht um das Plakat an sich. Er stört sich daran, dass die JUSO Schweiz mit der 1:12-Initiative den Abzockern das Handwerk legen will. Der Sieg vor Gericht wiegt umso schwerer, als damit ein Versuch der Abzocker, die 1:12-Initiative zu diskreditieren, verhindert werden konnte. Es ist beruhigend zu sehen, dass unser Rechtsstaat auch für Millionen nicht käuflich ist.

Die JUSO wird sich auch in Zukunft nicht von den Abzockern vorschreiben lassen, was sie sagen darf oder nicht. Sie wird nun einen Sondereffort leisten, damit die 1:12-Initiative möglichst schnell vors Volk kommt.