Meinungsfreiheit gilt auch an Bahnhöfen

26.11.2011

Das Bundesamt für Verkehr rügt zwei Ostschweizer Bahnen für ihre Weigerung, politische Aktionen an ihren Bahnhöfen zu erlauben. Damit hat das BAV einen Entscheid mit Signalwirkung gefällt. Die JUSO fordert die SBB und alle anderen Bahnen auf, nachzuziehen und per sofort politische Aktionen auf Bahnhöfen zu erlauben.

Der Entscheid des Bundesamts für Verkehr wurde nötig, weil die Appenzeller Bahnen und die Südostbahn gemäss eigener Aussage "generell keine Aktionen mit politischen und religiösen Inhalten duldeten". Nachdem zwei Personen gegen ein abschlägig beantwortetes Bewilligungsgesuch Beschwerde eingereicht hatten, rügte das BAV die betroffenen Bahnen: Ein Bahnhofareal sei im «eine öffentliche Sache im Gemeingebrauch» und Bahnhöfe darum öffentliche Orte, um die Bevölkerung auf politische Anliegen aufmerksam zu machen. Sammel- oder Unterschriftenaktionen seien unter Bewilligungspflicht zu stellen.

Die JUSO freut sich sehr über diesen Entscheid. Das BAV hat die Bahnen daran erinnert, dass auch sie sich an grundlegende Menschenrechte wie Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit zu halten haben.
Die JUSO fordert alle Schweizer Bahnen, insbesondere die SBB dazu auf, nun sofort nachzuziehen und entsprechende Änderungen in ihrer Bahnhofsordnung vorzunehmen. Eingereichte Bewilligungen sollen kostenlos und unkompliziert abgewickelt werden.