Nein zum Schnüffelstaat – Nein zum BÜPF!

12.04.2016

Nachfolgendes Votum hielt JUSO-Präsident Fabian Molina an der Medienkonferenz anlässlich der Lancierung des Referendums gegen das BÜPF.
„Ich möchte nicht in einer Welt leben, in der alles, was ich sage, alles, was ich tue, aufgezeichnet wird. Das ist nichts, was ich bereit bin zu unterstützen. Das ist nichts, unter dem ich zu leben bereit bin.“ Mit diesen Worten erklärte der US-amerikanische NSA-Whistleblower Edward Snowden, weshalb er seine Freiheit und gar sein Leben riskierte, um die Welt vor den Gefahren der verdachtsunabhängigen Massenüberwachung zu warnen. Diese Gefahren drohen auch in der Schweiz. Wir JUSOs stehen kompromisslos für die Grundrechte und gegen den Schnüffelstaat ein. Aus diesem Grund haben wir federführend das Referendum gegen das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) gesammelt, das dem Geheimdienst umfassende Kompetenzen zur Bespitzelung unschuldiger Bürgerinnen und Bürger in die Hand gibt. Und aus demselben Grund unterstützen wir auch das Referendum gegen das revidierte BÜPF.
Das revidierte Gesetz ist irreführend, unverhältnismässig und gefährlich:
Irreführend, weil anders als behauptet, mit dem Gesetz die Überwachung stark ausgeweitet wird. Bis anhin wurde bei den Providern (an den Internet- und Mobilfunk-Zugängen) angesetzt. Nun sollen zusätzlich auch die Computer und Smartphones der Benutzerinnen und Benutzer mit Hilfe von Staatstrojanern überwacht werden. Auf das Leben offline übertragen würde das heissen, dass in Zukunft nicht nur in jedes Auto grundlos ein Ortungsgerät zur Feststellung von Position und Benutzungsdauer eingebaut würde, sondern zusätzlich in vielen Fällen auch noch eine Wanze. Und wir wüssten es nicht.
Das Gesetz ist unverhältnismässig, weil der Geltungsbereich der menschenrechtsverletzenden Vorratsdatenspeicherung massiv ausgeweitet werden soll. Neu soll die sechsmonatige Speicherungspflicht auf alle grösseren Anbieterinnen von Internetdiensten ausgeweitet werden. Und das obwohl Studien nahelegen, dass diese präventive und anlasslose Massenüberwachung nicht geeignet ist, die Aufklärungsquote zu erhöhen. Diese heiklen Daten dürfen sogar im Ausland gespeichert werden. Das alles ist höchst stossend, kam doch der europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 8. April 2014 zum Schluss, dass alleine das anlasslose Sammeln der Vorratsdaten nicht mit der Grundrechtscharta vereinbar sei.
Schliesslich ist das neue Gesetz gefährlich. Mit Trojanern soll es den Behörden erlaubt werden, in fremde Computer einzudringen und Überwachungssoftware zu installieren. Dies beeinträchtigt die Sicherheit des Systems und stellt die Integrität der Beweise infrage. Computer-Viren, die auch eine Manipulation von Beweismitteln ermöglichen, sollten deshalb aus rechtsstaatlichen Gründen völlig unzulässig sein. Das Gesetz erlaubt den Einsatz von Spionagesoftware aber bereits bei relativ geringen Delikten wie Diebstahl und schwerer Sachbeschädigung. Und mit dem neuen NDG hätte auch der Geheimdienst zugriff auf diese Mittel. Risiken und Nutzen beim Einsatz von solcher Spionagesoftware stehen also in keinem Verhältnis.
Ich bin deshalb froh, dass dieses unnötige Gesetz in einer solch breiten Allianz bekämpft wird.
Hier findest du Unterschriftenbögen für das BÜPF-Referendum: www.juso.ch/schnueffelstaat/