Nationalrat sagt JA zur Stiefkindadoption für Paare in eingetragener Partnerschaft

13.12.2012

Der Nationalrat hat am Donnerstag, 13. Dezember 2012, die Motion "Adoptionsrecht. Gleiche Chancen für alle Familien" (11.4046) in einer abgeänderten Fassung angenommen, nachdem der Ständerat dieser Motion bereits am 14. März 2012 in der ursprünglichen Version zugestimmt hatte. Somit wird es in Zukunft allen Erwachsenen, ungeachtet ihres Zivilstandes und ihrer Lebensform, erlaubt sein, Kinder der Partnerin oder des Partners zu adoptieren.

Die GaynossInnen freuen sich, dass der Nationalrat dadurch einen ersten Schritt macht, die Gesetze der gesellschaftlichen Realität anzupassen. Denn bereits heute gibt es tausende Kinder, welche bei gleichgeschlechtlichen Paaren in sogenannten Regenbogenfamilien aufwachsen und nun rechtlich abgesichert werden können.

"Durch die Ermöglichung der Stiefkindadoption werden Kinder, welche bereits heute bei gleichgeschlechtlichen Paaren leben, Gleichaltrigen rechtlich gleichgestellt", sagt Marco Fritschi von den GaynossInnen, "Dennoch werden homosexuelle Paare weiterhin diskriminiert und ihr Kinderwunsch ignoriert."

Gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Partnerschaft sind verheirateten Paaren noch nicht absolut gleichgestellt. So ist die Adoption eines fremden Kindes weiterhin nicht möglich. Eine vollständige Gleichstellung von Paaren in eingetragener Partnerschaft - nicht nur in der Adoptionsfrage - muss weiterhin gefordert werden. Denn es gibt keinen Grund, weshalb Menschen auf Grund ihrer sexuellen Orientierung unterschiedlich behandelt werden sollten.

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