Berücksichtigung der Interessen der Tiere

16.11.2021

Resolution verabschiedet an der Delegiertenversammlung der JUSO Schweiz vom 14. November 2021 in Sissach (BL).

Im Zeitraum 2022-2023 werden wir über die Initiative "Nein zur Massentierhaltung in der Schweiz" abstimmen. Diese Initiative ist eine Antwort auf die Überlegungen der Öffentlichkeit zur Stellung der Tiere in unserer Gesellschaft. Die meisten Überlegungen betreffen die folgenden Fragen: Haben Tiere Interessen? Und wenn ja, welche sind das und sollten sie berücksichtigt werden? Das wollen wir hier zu verstehen versuchen. Wer hat Interessen? Um Interessen und Vorlieben zu haben, sind bestimmte Fähigkeiten erforderlich: die Fähigkeit, Schmerz oder Freude zu empfinden, sowie die Fähigkeit, eine subjektive Sicht der Welt zu haben. Diese Fähigkeiten lassen sich unter dem Begriff "Empfindungsvermögen" zusammenfassen. Wenn ein Mensch empfindungsfähig ist, spielt es keine Rolle, was mit ihm geschieht; er wird beispielsweise Freude dem Leid vorziehen. Wenn der Mensch hingegen nicht empfindungsfähig ist, macht es keinen Sinn, über seine Interessen zu sprechen, da es ihm völlig gleichgültig ist, was man ihm antut. Ähnlich wie einem Objekt. Tiere, sowohl menschliche als auch nicht-menschliche, sind bewiesenermassen empfindungsfähig.

Es ist daher gerechtfertigt, über ihre Interessen zu sprechen. Aber was sind ihre Interessen? Alle empfindungsfähigen Individuen haben bestimmte Interessen, zum Beispiel zu leben und nicht zu leiden. Je nach ihren Unterschieden haben sie jedoch andere spezifische Interessen: Ein Erwachsener mag ein Interesse am Wahlrecht haben, ein Baby oder ein Tier beispielsweise nicht. Hingegen hat ein Fisch ein Interesse daran, im Wasser zu leben, was bei uns Menschen jedoch nicht der Fall ist. Um die Tierhaltung "im Interesse des Tieres" zu verändern, erscheint es daher logisch, unsere Beziehung zu anderen Tieren zu überdenken, damit sie nicht mehr auf Ausbeutung beruht, sondern auf Koexistenz, die ihr Interesse, zu leben und nicht zu leiden, stärker respektiert. Allerdings würden einige Menschen argumentieren, dass ihre menschliche Überlegenheit oder bestimmte menschliche Fähigkeiten (Vernunft, Intelligenz, Bewusstsein, Freiheit, usw.) Vorrang haben vor den grundsätzlichen Interessen anderer Tiere, selbst wenn diese geringfügig sind. Sie legitimieren somit die Nicht- oder Teilberücksichtigung der Interessen der Tiere.

Dagegen argumentieren wir, dass diese angeblich überlegenen Eigenschaften, die dem Menschen zugeschrieben werden (und in einigen Fällen den nicht-menschlichen Tieren abgesprochen werden), ob "real oder eingebildet", "immer ohne jeden logischen Zusammenhang mit dem, was sie rechtfertigen sollen" sind. Als Beispiel sei hier ein Baby oder ein Mensch mit einem niedrigen IQ genannt. Könnten wir es uns erlauben, sie so zu behandeln, wie wir unsere Nutztiere auf der Grundlage des einfachen und sehr vagen Kriteriums "Intelligenz" (oder Verstand, Sprache usw.) behandeln? Keineswegs. Wir wissen nämlich, dass ihre (manchmal begrenzten) kognitiven Fähigkeiten es nicht rechtfertigen, ihre grundlegenden Interessen zu missachten. Diese sind für die Bestimmung ihres Anspruchs auf moralische Berücksichtigung irrelevant. Unsere Antwort muss dieselbe sein, wenn es um empfindungsfähige nicht-menschliche Tiere geht. Bei ihnen ist die Berücksichtigung des Interesses, zu leben und nicht zu leiden, unabhängig von ihren kognitiven Fähigkeiten unbestritten. Mit anderen Worten: Um zu wissen, ob Tiere grundlegende Interessen haben, lautet die Frage nicht 'können sie denken' oder 'können sie sprechen', sondern 'können sie leiden'.

Das heisst, dass Tiere, sowohl menschliche als auch nicht-menschliche, aufgrund ihrer Empfindungsfähigkeit Interessen haben. Diese sind für die einen grundlegend (weiterzuleben, nicht zu leiden, usw.) und für die anderen spezifisch (je nach Individuum unterschiedlich). Letztendlich müssen wir sie aus offensichtlichen ethischen Gründen berücksichtigen.

Daher fordern wir:

  • Ernsthafte Berücksichtigung der Interessen empfindungsfähiger Tiere, die von unseren Entscheidungen betroffen sind (Bauwesen, Industrie, Landwirtschaft, Energie, Verkehr, usw.).
  • Die Abschaffung bestimmter Praktiken, die eindeutig gegen die Interessen von empfindungsfähigen Tieren verstossen: das Verbot der Einfuhr von Stopfleber (deren Herstellung in der Schweiz bereits verboten ist), die Tötung männlicher Küken durch Gas, die Intensivzucht, die Ausbeutung von Tieren in Zirkus und Zoo, die Einfuhr von Pelz und der Verkauf von Kosmetika oder Haushaltsprodukten, die an Tieren getestet wurden.