Gegen den Schnüffelstaat 2.0: Das neue NDG gehört abgelehnt!

30.05.2026

Resolution verabschiedet an der Delegiertenversammlung der JUSO Schweiz vom 30.05.2026 in Moutier

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) macht vor allem eines gut und zuverlässig: Skandale produzieren. In der Schweiz haben Überwachungsskandale sogar Tradition: Mehrere Jahrzehnte wurden fast eine Million Menschen und Organisationen überwacht und fichiert. Zu den überwachten und fichierten Menschen gehörten vor allem politisch aktive, links eingestellte Menschen und Organisationen, sowie Ausländer*innen.[1] Nach der Aufdeckung wurde geschworen, dass dies nicht wieder passieren würde, 20 Jahre später dann der Fichenskandal 2.0. 200‘000 neue Fichen wurden gefunden — der NDB hat einfach weiter gemacht. Als ob das noch nicht reichen würde, 2021 dann der Fichenskandal 3.0: NGOs wie Public Eye wurden zu diesem Zeitpunkt noch immer fichiert: als „linksextreme“ Organisationen.[2] Ist das erlaubt? Natürlich nicht! Damit nicht genug: Datenklau, Krypto-Skandal, Russland-Affäre, die Liste ist schier endlos.

Das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (NDG)

Das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (NDG) existiert seit 2017 und ersetzt damit das Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) und das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG). Bereits in der Vernehmlassung 2014 wurde der Gesetzesentwurf stark kritisiert: Der Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) sowie NGOs, darunter Amnesty International, Stiftung Konsumentenschutz und Digitale Gesellschaft, warnten vor Grundrechtsverletzungen. Im Fokus der Kritik stand die Kabelaufklärung, also die anlasslose Massenüberwachung aller Kommunikation über Internet-Kabelnetze. Alle Menschen, die sich in der Schweiz befinden und über das Internet kommunizieren sind betroffen. Ihre Kommunikation wird ständig stichwortartig durchsucht und unter Umständen mitgelesen.

Im Abstimmungskampf verbreitete der Bund damals Falschinformationen über die Funktionsweise des Internets und über die Kabelaufklärung. Diese sollten den Eindruck erwecken, es handle sich nicht um Massenüberwachung, sondern gezielte Abwehr von ausländischer Gefahr.

Jetzt ist das NDG in Revision und soll weiter verschärft werden. Das Parlament berät seit Frühjahr 2026 das revidierte NDG, welches den gesetzlichen Spielraum für Massenüberwachung weiter öffnet und Kontrollmechanismen aufweicht. Ein Frontalangriff auf unsere Grundrechte!

Keine weitere Legalisierung der Massenüberwachung!

Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2025 ein wegweisendes Urteil gefasst und festgestellt, dass die Kabelaufklärung grundrechtswidrig ist.[3] Die bestehende Kabelaufklärung verletzt die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Die Kabelaufklärung müsste also abgeschafft werden. Im revidierten NDG bleibt die Kabelaufklärung nicht nur bestehen, sondern wird sogar ausgeweitet. Der Nachrichtendienst soll nun den gesamten Cyberraum massenüberwachen dürfen – also nicht nur das Internet, sondern auch Kommunikationswege, die ohne Internet funktionieren. Ausserdem soll der Zeitraum einer Überwachung einfacher verlängert werden können.

Die Revision gefährdet die Ausübung politischer Rechte.

Eine entscheidende Verschärfung des NDG betrifft die Überwachung der Ausübung politischer Grundrechte, also das Recht, seine Meinung zu äussern und sich politisch zu beteiligen - an Demos, Veranstaltungen, online und offline. Bisher durfte der NDB die Ausübung dieser demokratischen Grundrechte offiziell nicht überwachen. Die Revision lockert diese gesetzliche Schranke und erlaubt dem NDB neu legal, politische Organisationen und Personen zu überwachen.

Genehmigungspflichtige Überwachung, also beispielsweise das Abhören von Telefonen, das Durchsuchen von Räumen oder sogar der Einsatz von Staatstrojanern, soll auf „gewalttätigen Extremismus“ ausgeweitet werden. Der Begriff ist im Gesetzestext nicht weiter definiert und öffnet damit Tür und Tor für die willkürliche Überwachung von politischem Aktivismus. Ausserdem sollen die Hürden für die Bewilligung dieser invasiven Überwachungsmassnahmen, insbesondere für den Einsatz von GPS-Trackern, drastisch gesenkt werden. Damit nicht genug: Kontrollen sollen geschwächt und Beschwerdemöglichkeiten faktisch abgeschafft werden. Das ist brandgefährlich.

Die Revision automatisiert Datenverarbeitung mit KI – ungeachtet der Risiken für Diskriminierung.

Das revidierte NDG schafft die rechtliche Grundlage zum Einsatz von automatisierten Analysesystemen und damit von KI. Neu soll der NDB sogenannte Profilings erstellen können, also automatisierte Persönlichkeits- und Verhaltensprofile einer Person. Damit werden hochsensible Daten KI und Algorithmen anvertraut. Entscheide werden so schwer nachvollzieh- und begründbar. Dazu kommt das hohe Risiko für diskriminierende Algorithmen.[4]

Besonders auffällig: Der Einsatz von automatisierten Analysesystemen wird im Vorbeigehen legalisiert. Der Artikel zum Profiling ist also eigentlich ein KI-Ermächtigungsartikel – ohne Schranken oder Begleitmassnahmen.

Mit dieser Revision wird ein ohnehin schon katastrophales NDG zum kompletten Desaster für die Grundrechte: Es gefährdet politisches Engagement, weitet die Massenüberwachung weiter aus, schwächt die Rechte der Menschen gegenüber dem Staat, öffnet Tür und Tor für den Einsatz von KI und legalisiert massive Eingriffe in die Privatsphäre. Diese Revision dürfen wir nicht zulassen. Gegen den Angriff auf demokratische Grundrechte, gegen den Schnüffelstaat 2.0: Die JUSO Schweiz lehnt die Revision des NDG entschieden ab und behält sich vor, das Referendum zu lancieren.


[1] https://www.swissinfo.ch/ger/politik/schweizer-mccarthyismus_fichenskandal-mit-eifer-nahm-der-staat-die-auslaender-ins-visier/45446080?nab=0

[2] https://www.publiceye.ch/de/fichenskandal-30-public-eye-unter-geheimdienstlichem-extremismusverdacht

[3] https://www.humanrights.ch/de/recherchieren/klage-gegen-kabelaufklaerung

[4] https://www.humanrights.ch/de/recherchieren/ndg-revision-kritik-und-forderungen-zum-grundpaket