Resolution verabschiedet an der Delegiertenversammlung der JUSO Schweiz vom 4. Mai 2013
Bereits seit 2002 wird in der Schweiz jedes Telefonat und jede Internetverbindung für sechs Monate gespeichert. Geregelt ist die sogenannte Vorratsdatenspeicherung im «Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs» (BÜPF). In einigen europäischen Staaten ist diese Überwachung der Bürger_innen stark umstritten, in Deutschland wurde sie 2010 für verfassungswidrig erklärt.
Und dennoch will der Bundesrat nun die Vorratsdatenspeicherung hierzulande ausweiten. Zahlen, welche einen Zusammenhang zwischen der Speicherung dieser Daten und der Aufklärungsrate von Verbrechen belegen sollen, konnte er aber bisher nicht vorlegen. In Deutschland wurde sogar eine Studie publik, welche belegt, dass die Vorratsdatenspeicherung für die Bekämpfung von Straftaten nicht notwendig ist.
Der Ausbau des Überwachungsapparats wird immer mit der Verfolgung von Terrorismus, Kinderpornografie und kriminellen Organisationen begründet. Im letzten Jahr erfolgten aber nur 2,3% der Überwachungen wegen Verdachts auf Terrorismus, 0,4% wegen Kinderpornografie und 0,8% wegen krimineller Organisationen. Ein Grossteil der restlichen 96,5% der Überwachungen basieren auf dem Verdacht des Drogenhandels.
Durch die Vorratsdatenspeicherung werden wir alle unter Generalverdacht gestellt. Und die heutigen Regelungen sollen noch weiter verschärft werden. Das neue Gesetz[1] ermöglicht die Installation von Bundestrojanern auf unseren Computern und Mobiltelefonen und verpflichtet zur Speicherung all unserer Verbindungsdaten (E-Mail, Handy, usw.) während 12 Monaten.
Wir wollen keine Bundestrojaner auf unseren Geräten und keine Überwachung von unserem Mobiltelefon und unseren E-Mails.
Die JungsozialistInnen Schweiz fordern:
- kein Generalverdacht
- keine systematische Überwachung von unschuldigen Menschen
- keine Speicherung von Daten auf Vorrat
- die Respektierung unseres Rechts auf Privatsphäre
- die Respektierung unseres Rechts auf Unschuldsvermutung
Deshalb lehnen wir das neue «Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs» klar ab und unterstützen die Petition "STOPP BÜPF" (www.buepf.ch).
Wir sprechen uns ebenfalls gegen die Motion "Bekämpfung der Kriminalität. DNA-Test für bestimmte Asylbewerber" (12.3909) aus. Dieser Vorstoss stellt "bestimmte" Asylbewerber auf Grund von Alter, Herkunft und Geschlecht unter Generalverdacht und fordert die Durchführung von DNA-Tests. Die Schweiz darf nicht damit beginnen, bei den Asylbewerbern die Grundrechte abzubauen. Denn als nächstes folgen DNA-Tests für alle Fussballfans, alle Männer zwischen 16 und 25 - und am Schluss für alle Menschen in unserem Land. Solche Tests sind der Anfang vom kompletten Überwachungsstaat.
JA zu unseren Grundrechten - NEIN zum Überwachungsstaat!
[1] www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/sicherheit/gesetzgebung/fernmeldeueberwachung/entw-d.pdf