Positionspapier der JUSO Schweiz verabschiedet an der Jahresversammlung vom 18. und 19. Februar 2023 (Bern)
Rassismus ist in der schweizerischen Gesellschaft ein extrem stark verwurzelter Mechanismus und zugleich Element kollektiver Leugnung. Oft ist Rassismus klar erkennbar, wie etwa im Rahmen der seit den 1990ern typischen und immer wiederkehrenden SVP-Kampagnen [1]. Rassismus kann aber nicht nur der SVP zugeordnet werden, sondern findet sich in verschiedenen Formen immer und überall in der Gesellschaft, so auch innerhalb linker Strukturen. Es muss daran erinnert werden, dass es die Gewerkschaften und die Sozialdemokratie selbst waren, die den rassistisch geprägten Diskurs um die “Überfremdung” lange schürten [2], [3]. Auch heute scheuen sich viele Linke davor, diese Vergangenheit aufzuarbeiten und sich glaubwürdig am antirassistischen Kampf zu beteiligen [1], [4]. Dieser steht in vielen Bereichen der Gesellschaft höchstens in seinen Anfängen. Bis heute bleibt der Widerstand gegen die weisse Vorherrschaft an von Rassismus betroffenen Personen hängen, während er in der weissen Mehrheitsgesellschaft ausgeblendet wird.
In den letzten Jahren haben öffentlichkeitswirksame antirassistische Kämpfe, nicht zuletzt dank der in den USA neu entfachten "Black Lives Matter"-Bewegung (BLM), auch in der Schweiz an Reichweite gewonnen. Damit verbunden ist aber, wie immer, auch ein reaktionärer Backlash. Besonders sichtbar wurde der antirassistische Widerstand durch die Demonstrationen im Sommer 2020 im Rahmen der weltweiten Proteste aufgrund des polizeilichen Mordes an George Floyd im US-Bundesstaat Minnesota. Die breite Mobilisierung für die Demonstrationen wurde dabei nicht von den üblichen linken Akteur*innen angestossen sondern primär von Rassismus betroffenen People of Color (PoC), welche dabei eine für die Schweiz unübliche Präsenz schufen. [5], [6]
Es muss betont werden, dass es nicht den Antirassismus gibt, genauso wenig, wie es den Rassismus gibt. Diesem Umstand soll in diesem Papier Rechnung getragen werden. Vielmehr bildet sich Antirassismus aus der Summe der teils separaten Kämpfe von Menschen, die aufgrund verschiedener Formen der Rassifizierung diskriminiert werden. Unter den (nicht abschliessend aufgezählten) Formen von Rassismus finden sich nebst Diskriminierungen aufgrund der Hautfarbe auch der Antisemitismus, Antiziganismus, sowie andere Diskriminierungen auf Basis von fiktiven kulturellen oder geographischen Stereotypisierungen. Aufgrund der thematischen Breite und Komplexität dieser unterschiedlichen antirassistischen Kämpfe, gilt festzuhalten, dass in diesem Papier nur ein unvollständiges Bild dieser Kämpfe wiedergegeben werden kann. Ausgeprägt ist dies im Fall des Antisemitismus. Dessen komplexen historischen Hintergründen und weitreichenden Konsequenzen, soll in Zukunft ein eigenständiges Papier/eine Resolution gewidmet werden [7].
Die Schaffung und Verbreitung der kapitalistischen Wirtschaftsstrukturen konnte nur in enger Verknüpfung und unter der Legitimierung rassistischer Strukturen geschehen. Rassismus ist ein notwendiges Instrument der herrschenden Klasse, der Bourgeoisie, um die Arbeiter*innenklasse zu spalten. Dem gilt es in Solidarität und mit allen Kräften entgegenzuhalten, ohne dabei auszublenden, dass verschiedene Rassismen und verschiedene Kämpfe existieren, die verbunden und gemeinsam geführt werden müssen.
Es ist kein Zufall, dass der Widerstand gegen den anti-Schwarzen Rassismus mit der BLM-Bewegung erst seit kurzem in der breiten Öffentlichkeit thematisiert wird. Denn während hierzulande Diskriminierung aufgrund der Nationalität schon länger ein diskutiertes und umkämpftes Thema ist [6], [8], herrscht nach wie vor der Irrglaube, dass sogenannte Fremdenfeindlichkeit nichts mit Rassismus zu tun habe. Es ist die Konsequenz des typisch schweizerischen Diskurses, welcher sowohl die Rolle der Schweiz in der europäischen Kolonialgeschichte, als auch in der Zeit des Nationalsozialismus falsch erzählt. Diese Verzerrung der historischen Fakten führt dazu, dass antirassistische Debatten in der bürgerlichen Mitte und bei Linken auf Widerstand stossen [1], [9].
Dieses Positionspapier soll eine Grundlage für die kritische Auseinandersetzung mit dem Thema Rassismus schaffen. Es dient als Instrument für ein mögliches Vorgehen aus Sicht der JUSO Schweiz, aber auch zur kritischen Betrachtung innerlinker Strukturen. Konkret soll auch die Rolle der vorwiegend von weissen Menschen geprägten JUSO und anderen linken Kräften untersucht werden. Dieses Papier soll mögliche Wege aus einer rassistischen, hin in eine antirassistische Gesellschaft skizzieren.
Rassismus als Fundament des Kapitalismus
Zur Analyse des Jetzt-Zustands bedarf es einer begrifflichen Definition. Nur lässt sich der Begriff des “Rassismus” nicht ganz einfach definieren. Wichtig dabei zu erkennen ist, dass der Rassismus nicht existiert, sondern dass es multiple und verschiedene Formen von Rassismen gibt. Diese können aufgrund historischer Umstände und unterschiedlicher Kräfteverhältnisse auf einem Spektrum angeordnet werden [10, S. 52]. Alle Rassismusformen haben eine unterdrückende Funktion. Zur Definition von Unterdrückenden und Unterdrückten werden dafür fiktive Unterschiede kreiert und pseudo-biologisch und/oder pseudo-kulturell begründet [11, S. 92].
Vorweg ist zu erwähnen, dass die folgende Sichtweise der historischen Entwicklung von Rassismus und die Betrachtung der Geschichte eine stark eurozentrische ist und zwangsläufig geprägt von westlicher und weisser Geschichtsschreibung.
Die Geschichte des Rassismus ist alt, der Begriff jedoch existiert erst seit dem 20. Jahrhundert als Antwort auf die Verbreitung pseudowissenschaftlicher “Rassentheorien” [12]. In der Neuzeit kann der Ursprung des Rassismus auf die sogenannte “Rückeroberung” der Iberischen Halbinsel im 14./15. Jh., durch die vor Ort herrschenden Christ*innen, zurückgeführt werden. Mit der sogenannten “limpieza de sangre” (“Blutreinheit”), wurden pseudo-biologische Unterschiede zwischen Christ*innen, Muslim*innen und Jüdinnen_Juden von herrschenden Christ*innen definiert, welche zur systematischen Unterdrückung und Verfolgung von Jüdinnen_Juden und Muslim*innen führte. Es gab jedoch bereits weit vorher rassistische Vorkommnisse und Strukturen, diese werden unter dem Begriff der “Proto-Rassismen” zusammengefasst.
Darauffolgend nahm die europäische Kolonialisierung im 15./16. Jh. rasant Fahrt auf. Von kapitalistischer Profitgier getrieben, etablierten anfangs Spanien und Portugal, später dann viele weitere europäische Mächte unterdrückerische Herrschaftssysteme auf anderen Kontinenten. Genozide und Ausbeutung wurden selbstgefällig rassistisch “legitimiert”. Anfangs geschah dies unter dem Deckmantel des Christentums, indem Menschen auf den besetzten Kontinenten “zivilisiert” und missioniert wurden. Dadurch wurde eine wirtschaftliche Überlegenheit erschwindelt [14]. Dieser Prozess der Unterscheidung zwischen Kolonialisierten und Kolonialisierenden manifestierte eine Binarität “wir” gegen “die Anderen”, die immer wieder durch andere rassistische Argumente begründet wurde und wird [13]. Wichtig ist zu verstehen, dass Kolonialismus und Imperialismus für die Verbreitung und Systematisierung der kapitalistischen Produktionsweise essenziell waren.
Rassismus ist ein elementarer Bestandteil für das Funktionieren der kapitalistischen Produktionsweise und deren globale Entwicklung. Kapitalismus basiert auf der Ausbeutung von Mensch und Umwelt, indem auf der ganzen Welt geplündert wird. Die Bourgeoisie, hat dabei ein grosses Interesse daran, dass sich die unterdrückten Menschen dieser Welt nicht als eine Klasse sehen. Der bereits existierende Rassismus wird folglich auch als Kontrollinstrument gebraucht, indem einem Teil der Gesellschaft ein "minderwertiger" Status geben wird und künstlich Feindseligkeiten erzeugt werden, um so die Arbeiter*innenklasse zu spalten und die bürgerliche Hegemonie zu bewahren.
Auch die Schweiz war und ist Teil der transnationalen, imperialistischen und kolonialistischen Verflechtungen. Wenn man die internationalen kapitalistischen Unterfangen betrachtet, kann von einem Schweizer Bank- und Börsenimperialismus gesprochen werden. Während und nach der sogenannten “Dekolonisation” nahmen Schweizer Unternehmen die Geschäfte ehemaliger Kolonialmächte oder derer Akteur*innen auf. Bis heute wirtschaftet der Schweizer Aussenhandel mit diktatorischen und korrupten Regimes. Im 18. und 19. Jh. beteiligten sich unzählige Schweizer Kaufleute finanziell am transnationalen Sklav*innenhandel, also an der systematischen Deportation von Bewohner*innen des afrikanischen Kontinents. Weiter besassen Schweizer*innen Plantagen und versklavten dafür Menschen auf verschiedenen Kontinenten [14], [16, S. 17].
Für die Etablierung globaler kapitalistischer Strukturen war systematischer Rassismus unabdingbar. Direkt daraus hervorgegangen sind die Versuche Rassismus pseudo-wissenschaftlich zu rechtfertigen. Insbesondere im Europa des 19./20. Jahrhunderts wurde dies mit angeblichen biologischen Unterschieden zwischen Menschen versucht. Neben Pflanzen und Tieren wurden Menschen systematisch in “Rassen” klassifiziert und hierarchisiert, indem eine Pseudowissenschaft der "Rassenlehre" geschaffen wurde, welche auch an Schweizer Universitäten als Studiengang angeboten wurde. Im 20. Jh. wurden diese rassistischen Konzepte u.a. von den Nazis in Deutschland, dem Apartheidregime in Südafrika und für die Jim-Crow-Gesetze in den USA verwendet. Am Ende des 20. Jh. wurde das Konzept der “Menschenrassen” klar wissenschaftlich widerlegt und geächtet. Seither wird der Begriff “Rasse” im deutschsprachigen Raum im Kontext zur Unterscheidung von Menschen nicht mehr verwendet. Im Französischen und Englischen wird race jedoch als Benennung eines sozialen Konstrukts der Gesellschaft gebraucht [11].
Nach dieser gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Ächtung hat die neue Rechte im sogenannten “Kulturalismus” (auch Neo-Rassismus) einen anderen Weg gefunden, alte Gedanken neu zu verpacken. Nennenswert ist dabei das Konzept des sogenannten “Ethnopluralismus”, der Menschen in sogenannte “Ethnien” einteilt und das Zusammenleben verschiedener “ethnischen Gruppen” oder “Kulturen” ablehnt - neue Begriffe, alte rassistische Ideologien [15, S. 37].
Rassismus als Herrschaftsinstrument der Schweizer Bourgeoisie
Der rassistische Migrationsdiskurs
In der heutigen Zeit angekommen, müssen verschiedene Wirkungsbereiche analysiert werden. Zentrale Grundlage für den sowohl klassenspaltenden als auch rassistischen Diskurs der Schweiz ist die Wortschöpfung der “Überfremdung”. Dieser Begriff findet nicht nur in der öffentlichen Debatte Verwendung, sondern auch in Gesetzen und amtlichen Dokumenten [16, S. 89ff]. Die Mehrdeutigkeit des Begriffs machte ihn zu einem wichtigen Instrument, um Rassismus einen Schein von Objektivität anzuheften – dies, obschon der Begriff bereits in seinen Anfängen klar mit rassistischen Motiven in Verbindung gebracht wurde [9]. Im Rahmen der problematisierten “Überfremdung” wird der Gegensatz eines “Wirs” gegenüber “Ihnen”, den angeblich Fremden geschaffen. Die Begründungen dafür verändern sich bis heute laufend. Sie reichen von pseudo-biologischen Auffassungen als Grundlage einer rassistischen Politik bis hin zu vermeintlichen “kulturellen Differenzen”. Letztere werden als Argument für eine nicht-Assimilierbarkeit an die schweizerische Mehrheitsgesellschaft verwendet. Rassistisch sind ohnehin alle Varianten, auch wenn statt von pseudo-biologischen Auffassungen der “Rassen” von “Kultur” die Rede ist. [1], [8]. Rassismus, der mithilfe “kultureller Unterschiede” begründet wird, ist somit auch in der bürgerlichen Mitte absolut salonfähig [1], [3], [8].
Das gesellschaftliche Ausblenden von Rassismus in der Schweiz wird im deutschsprachigen Raum massgeblich durch die Verwendung und Weiterentwicklung des Begriffs der “Überfremdung” begünstigt. Damit allein kann aber die Verdrängung einer antirassistischen Debatte aus der Öffentlichkeit nicht erklärt werden. Hinzu kommt die bereits erwähnte falsche Erzählung über die schweizerische Beteiligung an kolonialen und neokolonialen Aktivitäten. Im Englischen wird das Phänomen teils als “anti-racialism” bezeichnet – einer Form der Ausblendung der Rassifizierung und der damit verbundenen Diskriminierung als Folge einer Verdrängung der eigenen kolonialen Vergangenheit [1]. Ähnliches lässt sich bezüglich Antisemitismus oder Antiziganismus feststellen. Als Paradebeispiel gilt hier die zumeist fehlende Aufarbeitung der schweizerischen Beteiligung an NS-Verbrechen nach dem Zweiten Weltkrieg. Auch in der Schweiz waren und sind heute noch antisemitische Haltungen und faschistisches Gedankengut weit verbreitet. Ausserdem wurde aktiv mit Nazi-Deutschland kollaboriert: Nebst der Zustimmung zur Markierung der Pässe deutscher Jüdinnen_Juden mit dem “Judenstempel”, wurde jüdischen Geflüchteten das Asyl verweigert. Schweizer Banken horteten Raubkunst und Vermögen, welche die Nazis von ermordeten Jüdinnen_Juden geraubt hatten [7]. Schweizer Industrielle lieferten Baracken ins Konzentrationslager Auschwitz [17], [18] – diese Aufzählung könnte noch lange fortgesetzt werden. Gestützt wird das Ausblenden historischer Fakten durch die im Diskurs dominante Erzählung der Schweizer Neutralität, die dem Staat als angeblich neutrale Instanz in der internationalen Zeitgeschichte verhilft, sich von Beteiligung und somit Verantwortung reinzuwaschen [1]. Auch wenn die hiesige Bourgeoisie weltweit als wirtschaftliche Profiteurin aktiv mit Kolonialstaaten, faschistischen Regimes und dergleichen wirtschafteten und dies auch heute noch tut, kommt die offizielle Schweiz in den Köpfen mit einer reinen Weste davon.
Vom Saisonnierstatut zum heutigen Migrationsregime
Zu verstehen, woher die rassistischen Strukturen der Schweiz kommen, ist kaum möglich, ohne einen Überblick der jüngeren Geschichte der Arbeitsmigration zu gewinnen, deren Hintergründe massgeblich durch die kapitalistische Produktionsweise geprägt wurden. Erst ab dem Ende des 19. Jahrhunderts nahm die Bedeutung der Einwanderung in der Schweiz zu. Davor war das Land aufgrund der fehlenden wirtschaftlichen Perspektiven geprägt von Auswanderung. Mit der Industrialisierung wuchs die Nachfrage nach Arbeitskräften [19]. De facto herrschte bis nach dem ersten Weltkrieg eine Niederlassungsfreiheit für Arbeiter*innen aus dem Ausland. Nach dem Ende des 1. Weltkrieges wurde die Einwanderung durch Verschärfungen des Grenzregimes praktisch komplett unterbunden. Beinahe nur die ab 1931 unter dem Saisonnierstatut geregelten Arbeiter*innen durften sich befristet in der Schweiz niederlassen, um zu arbeiten. Ihr Aufenthalt blieb auf eine maximal neunmonatige “Saison” ohne Recht auf Familiennachzug limitiert. Dies ermöglichte – insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg - das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, während zugleich eine klare Segregation der ausländischen, meist italienischen, Saisonniers von der restlichen Bevölkerung vorgenommen wurde. Im Zuge dessen wurde eine fremdenfeindliche Politik zur Bekämpfung der “Überfremdung” der Schweiz betrieben [20], [21]. Diese Politik ist ein Beispiel mehrfacher Diskriminierung. Sehr wohl hätte die Schweiz einen Handlungsspielraum bessesen, denn der Nachfrage nach Arbeitskräften hätte durch die Ausweitung der Lohnarbeit für FLINTA-Personen Rechnung getragen werden können. Dazu wäre jedoch das Eingeständnis einer zunehmenden wirtschaftlichen Gleichstellung aller Geschlechter von Nöten gewesen, welches aber im Widerspruch zu den herrschenden bürgerlichen Rollenbildern stand [16, S. 89ff]. So bot die Ausbeutung von Ausländer*innen eine Win-Win-Situation für die Schweizer Bourgeoisie. Die Schweiz war und ist klar Profiteurin der Ausbeutung von Migrant*innen, während zugleich eines der strengsten Migrationsregimes Europas etabliert wurde. Obschon das Saisonnierstatut 2002 mit Einführung der Personenfreizügigkeit durch die Europäische Union abgeschafft wurde, zeichnet sich das Ausländer*innengesetz weiterhin durch das Bedürfnis der Bourgeoisie nach Arbeitskräften aus. Währenddessen führt die Schweiz zugleich noch immer eine der restriktivsten und am stärksten diskriminierenden Migrationspolitiken Europas.
Juristisch baut das schweizerische Migrationsregime auf dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) [22], dem Asylgesetz (AsylG) [23] und internationalen Abkommen (Schengen/Dublin) [24], sowie dem EU-Personenfreizügigkeitsabkommen [25] auf. Basierend auf diesen Grundlagen agieren die Institutionen als Handlanger*innen einer gemeinsamen rassistischen Agenda, die von der Politik zugeschnitten auf die (wirtschaftlichen) Interessen der Bourgeoisie aufgestellt wurde. Zu den wichtigsten Akteur*innen zählen Frontex, das Sekretariat für Migration (SEM), die Justiz- und Polizeibehörden sowie kantonale Migrations- und Asylbehörden.
Die Auslegung der gesetzlichen Grundlagen ist gerade mit Blick auf unterschiedlich stark ausgeprägte Mehrfachdiskriminierungen nicht einheitlich. So unterscheidet sich die Behandlung von Migrant*innen abhängig von ihren Herkunftsregionen stark. Dabei berufen sich die Institutionen des Asylregimes nicht etwa auf “objektive” Kriterien, sondern verwehren Migrant*innen nach scheinbar willkürlichen Mustern das rechtliche Gehör. Wobei sich hinter der Willkür systematisch eine Kombination kulturrassistischer Stereotypisierungen verbirgt. Dazu gehören orientalistische, islamfeindliche, antiziganistische, anti-Schwarze, neo-rassistische und eurozentrische Prägungen. Anschaulich wurde dies durch den Umgang mit den Flüchtenden aus dem Ukraine-Krieg: So wird tausenden Flüchtenden aus anderen besetzten und/oder von Genoziden und Angriffskriegen bedrohten Gebieten, sowie nachweislich politisch Verfolgten der Status als anerkannte Flüchtlinge verweigert (F-Status). Zeitgleich schwappte für weisse – im (kultur)rassistischen Diskurs weniger als “anders” betrachtete Flüchtende aus der Ukraine, in den ersten Monaten des russischen Angriffskriegs eine Solidaritätswelle über die Schweiz. Diskursiv verstärkten unzählige mediale Solidaritätsbekundungen den Gegensatz zu nicht weissen Migrant*innen.
Bei den meisten negativen Asylentscheiden beruft sich das SEM auf mangelnde Glaubwürdigkeit der Betroffenen oder auf “sichere Drittstaaten”. Durch diese negativen Asylentscheide droht eine Abschiebung/Deportation oder ein Leben ohne jeglichen Aufenthaltsstatus. Unter diesen Bedingungen bemüht sich die Schweiz für abgewiesene Asylsuchende möglichst schlechte Lebensbedingungen in sogenannten Rückkehrzentren zu schaffen. Gewisse Rückkehrzentren wurden von der nationalen Kommission zur Verhütung von Folter stark kritisiert, in der sogenannten Ausschaffungshaft starben in der Schweiz bereits mehrere Menschen. Abgewiesene Asylsuchende müssen zudem in einem unwürdigen Nothilferegime ausharren, während ihnen ein Zugang zum regulären Arbeitsmarkt komplett untersagt wird. Wenn Betroffene auf mehr Geld als 240 CHF Nothilfe pro Monat angewiesen sind, werden sie in illegale Arbeitsverhältnisse gezwungen.
Unsere Institutionen sind rassistisch!
Justiz und Polizei - Rassismus äussert sich durch Gewalt
Die Rolle der Polizei hat eine grosse Relevanz bei der Aufrechterhaltung von rassistischen Gesellschaftsstrukturen. Ihre Arbeit beruht auf Machtdemonstrationen und unverhältnismässigen Handlungen. Bei der Ausübung von Polizeiarbeit ist oft der Gebrauch von Gewalt bei von Rassismus betroffenen Meschen zu beobachten. Statt diese Problematiken auf einer systemischen Ebene zu betrachten, werden rassistische Vorfälle von Staat und Öffentlichkeit oftmals als “Einzelfälle” abgetan. Die Polizei ist eine rassistische Institution und es reicht deshalb nicht, lediglich das individuelle Verhalten von Polizist*innen zu betrachten.
In Polizeiberichten werden gewaltvolle Verhaftungen dokumentiert und oft mit Vorwürfen der Aggression der verhafteten Person legitimiert, welche rückblickend kaum hinterfragt werden. Dabei passiert bei polizeilichen Kontrollen systematisches Racial Profiling. Von Rassismus betroffene Menschen Menschen werden aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert und dabei grundlegend anders behandelt als weisse Menschen [26].
Ein Deckmantel für Rassismus bietet die nationalstaatliche Zugehörigkeit. So klassiert die Rechtsordnung Menschen in drei verschiedene Gruppen: Schweizer Staatsangehörige, Staatsangehörige von EU- und EFTA-Ländern und angehörige sogenannter “Drittstaaten”. Für EU-/ EFTA-Angehörige gilt Personenfreizügigkeit, der Aufenthalt von Personen aus “Drittstaaten” wird über bilaterale Abkommen geregelt. Der Verfassungsartikel, welcher die Unterscheidung von Menschen aufgrund ihrer "Rasse" verbietet, wird oft nicht eingehalten: Mohamed Wa Baile weigerte sich, seinen Ausweis zu zeigen, nach dem die Polizist*innen nicht begründen wollten, warum er der einzige Pendler war, der kontrolliert wurde. In der Schweiz wurde die Polizeikontrolle aufgrund der Hautfarbe der Person als rechtens erachtet. Mit der Begründung, dass der Bahnhof ein Passagenort für "illegale Migration" sei. Der Fall ist nun am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hängig. [25]
Weiter sterben auch in der Schweiz heute noch Menschen durch rassistische Polizeigewalt, sei das bei Kontrollen oder in Haft. [53] Eine Aufarbeitung dieser Fälle und daraus folgende Konsequenzen werden kaum gezogen. Dafür fehlen in der Schweiz konkrete Datenerhebungen und Auswertungen, was Rassismus innerhalb der Polizei anbelangt. Erst durch Druck aus der Zivilgesellschaft und von Seiten der Medien werden Prozesse vereinzelt und schleppend aufgearbeitet. Wenn Betroffene Klage einreichen wollen, scheitert der Prozess oft an mangelnden Beweisen und an der Arbeit der Staatsanwaltschaft, die den staatlichen Repressionsapparat schützt. Damit muss endlich Schluss sein! Neben unabhängigen Anlauf- und Beschwerdestellen braucht es systematische Erfassungen von rassistischer Polizeigewalt, dasselbe gilt für die Justiz. Denn Gerichte gelten als erhabene Institutionen, die ein Symbol für Objektivität und Neutralität sind. Das erschwert die Auseinandersetzung mit Rassismus innerhalb der Justiz, obwohl auch Gerichte nie von rassistischen Strukturen verschont geblieben sind.
Das Gericht festigt Stereotypen von rassifizierten Gruppen und kriminalisiert diese. Die Weltanschauung von Richter*innen wirkt sich auf das Strafmass und die Bewertung der Glaubwürdigkeit von Prozessbeteiligten aus. Studien aus dem englischsprachigen Raum belegen, dass Schwarze Menschen härtere Strafen erhalten und auch in der Rolle von Zeug*innen als weniger glaubwürdig erachtet werden als weisse Zeug*innen [52]. Von dieser Situation ausgehend ist es notwendig, rassistische Zustände in Gerichten anzuprangern und sich mit Menschen zu solidarisieren, die von rassistischer Kriminalisierung betroffen sind. Prozessbeobachtung und -berichterstattung muss gefördert werden, um eine Dokumentation von Gerichtsverfahren zu ermöglichen.
Zugang zum Gerichtssystem um seine Rechte durchzusetzen ist ausserdem sehr ungleich vorhanden. Wissen über und Vertrautheit mit dem Rechtssystem sowie Geld um Rechtsvertretungen und Gerichtsgebühren zu bezahlen sind nicht für alle Menschen gleich vorhanden. Rassifizierte Menschen sind dabei oft schlechtergestellt.
Es braucht jedoch auch eine grundlegendere Auseinandersetzung mit Polizei und Justiz. Diese Strukturen, insbesondere die Polizei, sind nicht reformierbar. Daher müssen wir diese repressiven Institutionen finanziell schwächen und langfristig ersetzen durch konstruktive Elemente öffentlicher Sicherheit wie Bildung, Unterstützung bei Arbeitssuche und Wohnungssicherheit.
Struktureller Rassismus in der Schweiz konkret
Struktureller Rassismus ist in unserer Gesellschaft fest verankert. Betroffen davon sind sowohl Menschen mit als auch ohne Migrationsgeschichte. Eine breite Sammlung und Ergänzung von Studien der Universität Bern zeigt klar: Struktureller Rassismus betrifft praktisch alle Lebensbereiche von rassifizierten Gruppen in der Schweiz [24].
Im Bericht der Fachstelle für Rassismusbekämpfung aus dem Jahr Jahr 2014 wird festgehalten, wie häufig rassistische Diskriminierung im Arbeitsumfeld vorkommt. Zudem ist die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich hoch, dasselbe gilt für Anstellungen im Tieflohnsektor. Rassifizierte Frauen werden zudem mehrfachdiskriminiert. Die zusätzliche Diskriminierung, die rassifizierte TINA (trans, inter, nonbinäre und agender) Personen erfahren, wurde gar nicht erst erfasst. Laut Bericht haben 9% der Befragten bestätigt, dass sie eine systematische fremdenfeindliche Einstellung am Arbeitsplatz erfahren [40]. Die Diskriminierung beginnt bereits bei der Stellensuche. Bewerbende mit Migrationshintergrund oder “ausländisch” klingenden Namen müssen im Durchschnitt 30% mehr Bewerbungen schreiben, um zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Zu dieser Erkenntnis kommt das Forschungsprojekt “Discrimination as an obstacle to social cohesion” [41].
Besonders prekär ist die Arbeits- und Lebenssituation in der Schweiz für Sans- Papiers, also Migrant*innen, die keinen geregelten Aufenthaltsstatus haben. Mangels legalen Aufenthaltspapieren werden ihnen zahlreiche Rechte und die Teilnahme am öffentlichen Leben verwehrt. In der Schweiz betrifft dies schätzungsweise zwischen 80'000 und 300'000 Personen. Das Vermeiden von Auffälligkeiten, die das Auffliegen ihres fehlenden Aufenthaltsstatus zur Folge hätten, schränkt das Leben von Sans-Papiers stark ein [49].
Diese Vulnerabilität, kombiniert mit der Unmöglichkeit, legal einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, führt dazu, dass Sans-Papiers in illegalen Arbeitsverhältnissen von Unternehmen ausgebeutet werden. Sie laufen in Gefahr keinen oder einen zu tiefen Lohn zu bekommen [49]. Die rechtlichen Folgen werden in den meisten Fällen von den Sans-Papiers getragen und nicht den Unternehmer*innen, die illegal Lohndumping betreiben. Versuche, die Situation von Sans-Papiers zu regularisieren, blieben meist erfolglos. Bekannte Projekte sind dabei die “Operation Papyrus”, die im Kanton Genf seit 2017 immerhin eine erleichterte Regularisierung ermöglichen sollte oder die Bemühungen der Stadt Zürich mit der “City Card”, die versucht einen entkriminalisierten Aufenthalt in der Stadt zu garantieren [50], [51].
Die rassistische Erschaffung von Identität in der Schweizer Mehrheitsgesellschaft
Ob eine Person als Schweizer*in oder Ausländer*in angesehen wird, wird von einem Teil der Gesellschaft unter rassistischen Aspekten bestimmt [27]. Rassifizierung ist dabei wesentlich. Fiktive Unterschiede werden kreiert, es spielt dabei keine Rolle, wo eine Person aufgewachsen ist. So können auch Menschen als “Ausländer*innen” marginalisiert und stigmatisiert werden, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind. Dieses “Integrationstheater” macht sich auch im Diskurs um die Einbürgerungsvoraussetzungen und im Einbürgerungsprozess insgesamt bemerkbar. 2018 trat das totalrevidierte Bürgerrechtsgesetz (BüG) in Kraft, wodurch die Hürden bis zur Einbürgerung nochmals massgeblich angestiegen sind. 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz und mindestens eine Aufenthaltsbewilligung C sind für ein Gesuch nötig (vor der Revision konnten sich auch Menschen mit Status B und F einbürgern lassen). Zusätzlich müssen Antragstellende sogenannte “Integrationskriterien” erfüllen. Die Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) verweist auf Fälle, in denen die Einbürgerung verweigert wurde, weil erfragte “lokale Details” nicht genannt werden konnten. Die kommunalen und kantonalen Unterschiede beim Einbürgerungsverfahren sind gross. Die Verfahren sind oftmals demütigend, auch weil in vielen Gemeinden die Gemeindeversammlung entscheidet, ob jemand eingebürgert wird oder nicht. Dazu kommen die hohen finanziellen Kosten, durch welche die Schweiz einmal mehr gegen die Genfer Flüchtlingskonvention verstösst. Bei anerkannten Geflüchteten müsste das Verfahren gemäss der Konvention beschleunigt und die Kosten dafür gesenkt werden.[28]
Bei der Debatte rund um die Einbürgerungsthematik bedient sich die Öffentlichkeit rassistischen Ressentiments, dabei kommt das völkische Gedankengut der breiten Bevölkerung einmal mehr zum Ausdruck. Den Pass müsse man sich mit einer bestimmten "Werthaltung" verdienen [29]. Die rassistischen Denkmuster zeigen sich in der Argumentation, dass Menschen ohne Schweizerpass demokratie- und gleichstellungsfeindlich seien. Hier lässt sich festhalten: das Herkunftsland von Antragstellenden ist das ausschlaggebende Kriterium für einen positiven Einbürgerungsentscheid, was rassistisch ist. Kein Schweizerpass heisst kein Mitspracherecht. Für uns ist klar: wer hier lebt, soll auch mitbestimmen dürfen. Mit der rassistischen Ungleichbehandlung muss endlich Schluss sein.
Rassismus erkennen und bekämpfen
Europa erlebt derzeit ein regelrechtes Comeback rechtsradikaler, auf rassistischen Fundamenten etablierter Ideologien. Die SVP als grösste reaktionäre Kraft in der Schweiz ist in Europa keine Ausnahme, sondern gar eine Vorreiterin gegenwärtiger Entwicklungen. Die rechtsextreme Partei schafft es spätestens seit den 1990er-Jahren, regelmässig rassistische Initiativen zu präsentieren und diese mittels aggressiver Hetzkampagnen auch nicht selten zu gewinnen. Diese regelrechte Bombardierung mit reaktionären und identitären Narrativen sorgt in der Gesellschaft zu einer Verschiebung der Diskurse im Bereich der Migration nach rechts. Verwendet werden dabei neo-rassistische Argumentationslinien, wobei deren Grundlagen schon vor den Zeiten der SVP gelegt wurden. Der Begriff der “Überfremdung” als festen Bestandteil schweizerischer Polit-Kultur erreichte seinen Höhepunkt in den 1970er Jahren durch die Schwarzenbach-Initiative, welche von der “Nationalen Aktion gegen die Überfremdung von Volk und Heimat” (heute als “Schweizer Demokraten” bekannt) lanciert wurde. SVP-Politiker*innen übernahmen in den darauffolgenden Jahren ein ähnliches Narrativ, wobei ihr Fokus dabei auf die Hetze gegen Asylsuchende verlagert wurde [30, S. 188 u.a.]. Internationale Aufmerksamkeit erhielt dabei das “Schäfchenplakat” im Zuge der SVP-Abstimmungskampagne zur “Ausschaffungsinitiative”, welches vom Uno-Sonderberichterstatter für Rassismus scharf verurteilt wurde.
Akteur*innen mit SVP-nahen Haltungen (oder teils SVP-Persönlichkeiten privat) haben mehrere Medien(häuser) selbst übernommen und schaffen es so, Diskurse massiv zu beeinflussen. Das Resultat ist verheerend. Nebst der Zusammenlegung vieler Publikationen unter der Kontrolle auserwählter Chefredaktionen, beschränken sich die Besitzverhältnisse der meisten Kanäle auf wenige mächtige Medienkonzerne. Darunter leidet nicht nur die Medienvielfalt und die journalistische Qualität, sondern der Tenor hat sich grundsätzlich zugunsten einer Agenda verschoben, die noch stärker auf die Verteidigung der etablierten Ordnung ausgerichtet ist und zu ihrer rassistischen und autoritären Radikalisierung anregt. Mit antirassistischen, antikapitalistischen Visionen gegen diese anzukämpfen, ist angesichts der herrschenden Machtverhältnisse äusserst schwierig. Auch Analysen zeigen klar: über rassifizierte Minderheitengruppen wird oft berichtet, sie selbst kommen aber nicht zu Wort. Gebraucht werden dabei rassistische Stereotypen und Vorurteile, die Debatte verläuft oft pauschalisierend und wird v.a. von weissen, bürgerlichen cis Männern geführt. [31, S. 40]
Rechts-konservative Kräfte sorgen schon lange dafür, dass rassistische Ideologien in der Schweiz salonfähig gemacht werden (wobei in Frage gestellt werden muss, ob solche Ideologien zu irgendeinem Zeitpunkt der neueren Geschichte nicht präsent waren). Sie schaffen es, durch eine starke Präsenz in den Medien die Meinung der breiten Bevölkerung zu beeinflussen. So passiert dies beispielsweise bei der aktuellen Debatte um kulturelle Aneignung, welche intensiv und kontrovers geführt wird. Das Thema wurzelt in der Zeit kolonialer Herrschaft und hat somit ihren Ursprung in der Versklavung und systematischen kulturellen Ausbeutung.
Auch wenn man sich bei der Debatte um kulturelle Aneignung auf einer Gratwanderung befindet und bisher keine absoluten Lösungen zu finden sind, ist die Diskussion von grosser Bedeutung. Sie ist deshalb wichtig, da sie ein Bewusstsein schafft für das bestehende System der weissen Vorherrschaft in unserer Gesellschaft. Kulturelle Aneignung ist darauf ausgelegt, bestimmte Menschengruppen zu unterdrücken und auszubeuten. Viele Elemente kolonialisierter Kulturen wurden von Kolonisator*innen geraubt und verwendet, um daraus Profit zu schlagen. Diese Kulturgüter finden sich heute noch in vielen Museen im westlichen Raum und veranschaulichen deutlich, wie koloniale Herrschaft bis heute ihre Spuren hinterlässt. Im Jahr 1830 wurde in den USA ein Gesetz erlassen, das sogenannte “Indian Removal Act”, um eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, die indigene Menschen vertreibt und die indigene Kultur verbietet [48]. Das Ziel der Kritik an der kulturellen Aneignung ist darum eine Neubetrachtung der Geschichte. Sie rückt die Forderung der Gleichberechtigung in den Vordergrund [43].
Vom Alltagsrassismus zum alltäglichen Antirassismus
Alltagsrassismus ist eine oft unterschwellige Form von Rassismus, die sich in alltäglichen Situationen zeigt. Alltagsrassismus kann sich in Form von Vorurteilen, Diskriminierungen, Stereotypen, Benachteiligung und Ausgrenzung zeigen. Er kann sich auf verschiedene Aspekte des Lebens auswirken, wie beispielsweise den Zugang zu Bildung, Arbeit, Wohnraum oder Gesundheitsversorgung.
Alltagsrassismus hat viele Gesichter. So äussert sich dieser beispielsweise beim Erfragen der “wirklichen” Herkunft oder der stereotypischen Darstellungen in Schulbüchern. Diese Beispiele haben eines gemeinsam: Es wird eine pauschalisierte und rassifizierte Einordnung gemacht, um Menschen nach Nationalitäten oder “Kulturen” zu schubladisieren. Damit wird ein “Wir” und “Ihr” geschaffen. Dieser Prozess wird “Othering” genannt. In jeder Gesellschaft gibt es ein sogenanntes „rassistisches Wissen“, das aus Vorurteilen, Stereotypen oder Vorstellungen über „Andere“ besteht. Über diese Vorurteile herrscht ein (mehrheits-)gesellschaftlicher Konsens. Dieses rassistische Wissen zieht sich quer durch alle Schichten und Gesellschaftsbereiche.
Eine bestimmende Zeit für die Erschaffung rassistischer Darstellungen waren die Anfänge des 19. Jh. und besonders die Entwicklung des Charakters „Jim Crow“, welcher Teil der Minstrel Shows in den USA war und einen unterhaltenden Zweck hatte. Weisse Darsteller*innen mit schwarz angemaltem Gesicht spielten Charaktere, die negative Stereotypen von Afroamerikaner*innen förderten. Blackface-Darstellungen wurden zudem schnell Teil der Filmindustrie, dasselbe gilt auch für Yellowface-Darstellungen (gegen ostasiatisch gelesene Menschen) [45] [46] [47].
Obwohl die Kritik an Blackface, Yellowface und Redface (gegen indigene Bevölkerungsgruppen) in der Bevölkerung verbreitet ist, stösst sie oft auf abwehrende Haltungen und Ignoranz. Es kommt nicht selten vor, dass sich Menschen in der Schweiz an Halloween, in Basel an der Fasnacht oder in Frauenfeld an der Bechtelisnacht als „Indianer“ verkleiden und damit sehr veraltete und falsche Bilder von indigenen Bevölkerungsgruppen reproduzieren. Die Diskussion wird als übertrieben und ungerechtfertigt abgetan. Grund ist fehlendes Bewusstsein und Ignoranz und dadurch eine immerwährende Reproduktion der Stereotype. Das Tragen einer Hautfarbe und von Kulturelementen einer ganzen Menschengruppe zur Unterhaltung ist ein Akt der Entwürdigung und deren Auswirkung zeigt sich auch heute noch. Menschen marginalisierter Gruppen und ihre Kultur zu parodieren und für Kostüme, Popularität und Profit zu instrumentalisieren, zeigt die Überheblichkeit bestehender Machtverhältnisse zwischen Profiteur*innen der weissen Vorherrschaft und unterdrückten Menschengruppen.
Alltagsrassismus wird in der Schweiz von vielen Menschen erfahren und ist eng mit gesellschaftlicher Macht verbunden. Eine Mehrheitsgesellschaft bestimmt, was "normal" ist und hinterfragt diese historisch gewachsene (weisse) Normalität nicht, sondern hält diese aufrecht. White Saviorism ist ein Produkt von systematischem Rassismus. (Neo)koloniale Praktiken werden von Staaten, Institutionen und Privatpersonen aus dem «globalen Norden» unter Schlagwörtern wie «Entwicklungshilfe» und «Entwicklungszusammenarbeit» angewendet. So wird beim Fundraising entsprechender NGOs oftmals mit stereotypisch-rassistischen Bildern von «hilflosen» «afrikanischen» Kindern gearbeitet, welche dann durch die Spender*innen aus dem globalen Norden «gerettet» werden sollten [35]. In diesem Rahmen findet zudem auch ein Voluntourism von Menschen aus dem globalen Norden statt, welche oftmals ohne jegliche Fachkompetenzen bei “Entwicklungsprojekten” in Ländern des «globalen Südens» arbeiten.
Doch nicht nur NGOs und Privatpersonen reproduzieren koloniale Strukturen, Staaten machen dies genauso. Auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) betreibt neokoloniale Ausbeutung. So zahlte das Seco der Water Resources Group (WRG), einem Zusammenschluss der Grosskonzerne Nestlé, Coca-Cola und anderen Akteur*innen bis zum Jahr 2020 jährlich eine Million Franken [32]. Auch die aktive Präsenz der Deza (Direktion für Entwicklungs- und Zusammenarbeit) in Ruanda vor dem Genozid ist offensichtlich problematisch, um nur zwei Beispiele zu nennen [33].
Solche neokolonialen Machenschaften müssen sofort unterbunden werden. Sogenannte «Entwicklungshilfe» muss abgeschafft werden. Für den angerichteten Schaden müssen entsprechende Reparaturen ausgezahlt werden, dabei muss es sich um Direktzahlungen oder Zahlungen an Projekte der lokalen Bevölkerung handeln.
Um Rassismus in der Mitte der Gesellschaft aufzulösen, muss die weisse Mehrheitsgesellschaft ihre Privilegien aufgeben und institutionelle Machtstrukturen öffnen, um Teilhabe für bisher unterrepräsentierte und benachteiligte Gruppen zu ermöglichen. Dies erfordert tiefgreifende individuelle und soziale Veränderungen, die von Widerstand und Abwehrstrategien der Mehrheitsgesellschaft begleitet werden. Der antirassistische Kampf ist für eine vielfältige und heterogene Gesellschaft unerlässlich. Die weisse Mehrheitsgesellschaft muss rechtliche, soziale und politische Massnahmen ergreifen und stärken, um Rassismus und andere Formen von Diskriminierung abzubauen. Diese Massnahmen sollten sich an der Empowerment-Bewegung von People of Color orientieren und rassistische Strukturen auf allen Ebenen der Gesellschaft aufbrechen. Um erfolgreich zu sein, müssen diese Massnahmen den Schutz vor Alltagsrassismus ernst nehmen und Teilhabe fördern. Letztendlich geht es darum, Haltungen und Strukturen, welche von Respekt und Wertschätzung geprägt sind, in allen Bereichen des Lebens zu etablieren. [42]
Keine Gesellschaftsvision ohne Antirassismus
Die Idee des Konzeptes von “Menschenrassen” wird heute praktisch nicht mehr vertreten. Rassistische Ideologien haben einen neuen Anstrich erhalten, die menschenverachtenden Ziele dahinter bleiben aber die gleichen. Diese gilt es konstant zu entlarven und zu verurteilen. Wir leben in einer rassistischen Gesellschaft und werden dementsprechend sozialisiert. Rassismus darf darum nicht einfach nur mit (neo)nationalsozialistischen Ideologien gleichgestellt werden. Rassistische Strukturen sind systematisch und historisch etabliert. Sie waren und sind für das kapitalistische Wirtschaftssystem unentbehrlich.
Kapitalist*innen versuchen diese Strukturen mit aller Macht zu erhalten – wir, die Arbeiter*innenklasse, können nur mit grenzenloser Solidarität und gemeinsamer Kampfansage antworten.
Um die weisse Vorherrschaft in der Schweiz aktiv und grundlegend zu bekämpfen, braucht es Massnahmen. Hierbei gilt es anzumerken, dass unsere Forderungen keineswegs eine dauerhafte Alternative sind gegenüber der unentbehrlichen Überwindung der bürgerlich-demokratischen Staats- und Gesellschaftsordnung als Grundlage des Kapitalismus. In den folgenden Handlungsfeldern sind Massnahmen dringend nötig:
1. Antirassistische Bildung und Forschung bereitstellen
Für eine fundierte und qualitative Forschung zu Rassismusfragen muss der Bund die finanziellen Mittel massiv aufstocken. Nur durch eine intensive Ausseinandersetzung mit Rassismus und dessen Verankerung in unserer Gesellschaft kann Rassismus in all seinen Formen effektiv entschärft werden. Die Dekonstruktion des Rassismus und der weissen Vorherrschaft muss auf allen Bildungsebenen stattfinden. Wir fordern darum die Verankerung von antirassistischer Bildung in den Lehrplänen aller Bildungsstufen. Weiter gilt es, staatliche Finanzierung von antirassistischer Forschung auszubauen. Es braucht ein breites Angebot an antirassistischen Weiterbildungen in allen Branchen. Insbesondere im Journalismus, der Bildung, Polizei und Justiz. Staatliche Institutionen müssen diese Weiterbildungen regelmässig durchführen.
2. Koloniale Schuld eingestehen und Konsequenzen ziehen!
Die Schweiz muss ihre koloniale Vergangenheit lückenlos aufarbeiten. Dazu gehört die offizielle Anerkennung kolonialer Schuld und das Tragen derer Konsequenzen. Auf diesen Prozess müssen direkte Reparaturzahlungen an Länder und Bevölkerungsgruppen gezahlt werden, welche unter den kolonialen Ausbeutungspraktiken von Schweizer Unternehmen und Staat Schaden tragen. Private und öffentliche Kulturgüter, bei denen Verdacht auf koloniale Herkunft besteht, müssen konfisziert werden. Es muss eine Aufarbeitung der Geschichte dieser Güter stattfinden, welche mit der bedingungslosen Rückführung derer an die ursprünglichen Herkunftsorte endet. Die Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit muss auch in den Schweizer Lehrmitteln endlich prominenten Platz gewinnen. Schlussendlich muss die Schweiz mit ihren global tätigen Konzernen auch die aktuelle Ausbeutung der Länder mit kolonialer Vergangenheit stoppen!
3. Festung Europa sprengen!
Wir fordern das Ende der rassistischen Migrations- und Grenzpolitik der EU. Alle Forderungen, die im Migrationspapier der JUSO Schweiz gestellt wurden, sind grundlegend für den Kampf gegen Rassismus. Das Migrationsregime und die aktuelle Grenzpolitik bewirken Gewalt, Ausgrenzung und Diskriminierung von rassifizierten Gruppen und gehören abgeschafft. Auch bei der Erschaffung von Nationalstaaten und deren Grenzen handelt es sich seit Beginn um einen rassistischen Prozess, weswegen Grenzen abgeschafft und Nationalstaaten überwunden gehören.
4. Gegen Rassismus in Justiz, Polizei und Migrationsbehörden!
Die Auswirkung rassistischer Gesellschaftsstrukturen auf allen Ebenen muss endlich anerkannt werden. Im Polizei- und Justizapparat kostet Rassismus Menschenleben. Wir fordern diesbezüglich konstante und umfassende Datenerhebungen zu rassistischer Gewalt und Diskriminierung in staatlichen Institutionen. Des Weiteren braucht es unabhängige, aber öffentlich finanzierte Anlauf- und Beschwerdestellen für Betroffene. Diese Fachstellen sollen verantwortlich sein für das Aufnehmen von Beschwerden gegen rassistische Amtshandlungen, sei es von der Polizei oder anderen Behörden, und sollen diese dann fundiert untersuchen und den Betroffenen entsprechende Hilfe leisten. Solche Stellen sind jedoch nur wirksam, wenn sie über rechtlich verbindliche, wirksame Instrumente verfügen und müssen somit entsprechend ausgestattet werden. Daneben sollen die Institutionen des Migrationsregimes und die Polizei keine zusätzlichen finanziellen Mittel mehr erhalten, die heute Grundlage für ihre Militarisierung und den Ausbau ihrer repressiven Tätigkeitsbereiche sind. Längerfristig soll die Polizei abgeschafft und Alternativen dazu geschaffen werden.
5. Gleiche Rechte für alle in der Schweiz lebenden Personen, jetzt!
Wir fordern gleiche Rechte für alle in der Schweiz lebenden und wohnhaften Personen. Politische Partizipation, also aktives und passives Stimm- und Wahlrecht, muss für alle in der Schweiz lebenden Personen gewährleistet werden. Kein Mensch soll in Unwürde leben müssen, deshalb muss der Zugang zum Arbeitsmarkt, zur Sozialhilfe und zu Sozialversicherungen gewährleistet sein, ohne den eigenen Aufenthaltsstatus zu riskieren. Es braucht stärkere Massnahmen, um Rassismus am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsmarkt zu unterbinden. Die durch das AIG und Asylgesetz erschaffene Zweiklassengesellschaft muss ein Ende finden. Rassistische Diskriminierungsformen in den Bereichen Wohnen, Leben und Arbeit sollen vom Staat erfasst und analysiert werden. Aus den Resultaten gilt es, entsprechende Massnahmen auszuarbeiten und umzusetzen.
Schweizer Linke und (Anti-)rassismus – wie weiter?
Die weisse Linke im mitteleuropäischen Raum scheint es bis heute nicht geschafft zu haben, sich eine stringente und konsequente Rassismusanalyse anzueignen und dementsprechend zu handeln. Konzepte dazu wären vorwiegend vorhanden, bleiben jedoch meist unbeachtet. Einzig das Konzept der Intersektionalität findet teilweise Platz in linken Analysen, wird aber oftmals missverständlich, vage und in kompletter Ignoranz ihrer Herkunft angewendet. Antirassismus scheint mehr als moralische Verpflichtung angesehen zu werden, was dazu führt, dass ein grosser Teil der weissen Linken nicht fundiert erklären kann, wie Rassismus und Kapitalismus zusammenhängen oder dass Rassismus durch sogenannte “Color Blindness” negiert wird. So argumentieren linke Akteur*innen nicht selten damit, dass alle Menschen als “gleich” zu betrachten sind und missachten damit die Tatsache, dass wegen systemischer Unterdrückung nicht alle Menschen gleich behandelt werden. Damit blenden sie auch aus, dass Massnahmen gegen rassistische Ungleichheiten nötig sind.
Eine fundierte Analyse ist wichtig, um zu unterscheiden und so zu verhindern, dass die Linke ein liberales Verständnis von Antirassismus annimmt. Der liberale Antirassismus versucht systematische Diskriminierungsstrukturen auf eine individuelle Ebene herunterzubrechen [33]. Dabei lassen liberale Antirassist*innen ausser Acht, dass Rassismus ein zentrales Ausbeutungsinstrument des Kapitalismus ist. Der Kampf gegen den Kapitalismus ist daher für uns zwingend antirassistisch. Bei diesem Kampf dürfen sich Arbeiter*innen nicht spalten lassen.
Neuere postkoloniale Konzepte, die sich am Marxismus orientieren, müssen auch für die Schweizer Linke von zentraler Bedeutung werden. Die postkoloniale Theoretikerin Gayatri Spivak kritisiert die vorwiegend patriarchal-eurozentristische Herangehensweise der vielgelesenen westlichen Theoretiker*innen und vertritt die Ansicht, dass erst glaubhaft antirassistisch gehandelt werden kann, wenn mit dem patriarchal-eurozentristischen Wissensregime gebrochen wird. Ein Hauptproblem ist, dass anti-rassistische Forderungen kaum prominent in den Wahlprogrammen vorkommen und die Reflexion darüber kaum stattfindet. Vorlagen wie das Frontex-Referendum wurden zuletzt von der SP stiefmütterlich behandelt und dementsprechend mit wenigen Ressourcen unterstützt. Auch die JUSO muss darüber Reflexion betreiben und ihre Erkenntnisse entsprechend in die SP und an andere linke Kräfte tragen. Denn wenn die JUSO zu einer antirassistischen Kraft werden will, muss als Voraussetzung eine interne Umstrukturierung, Hinterfragung des internalisierten Rassismus und Bildung zum Thema stattfinden. Handlungsbedarf besteht insbesondere in folgenden Bereichen:
1. Interne Bildungsarbeit
Aktuell existiert ein grosses Bildungsdefizit beim Thema Rassismus. In den WSWS findet sich selten eine antirassistische Perspektive. Die JUSO soll in Zukunft fundierte Bildung zu geschichtlichen Hintergründen des Rassismus und antirassistischen Bewegungen anbieten, sei es in der Form eines WSWS oder von kürzeren thematischen Workshops. Bei der Überarbeitung der WSWS muss zudem eine antirassistische Perspektive zu allen bestehenden WSWS hinzugefügt werden.
2. Reflexion und daraus resultierende Konsequenzen
Basierend auf der antirassistischen Bildung muss eine tiefergehende Selbstreflexion in der JUSO stattfinden. Wir wollen dafür Module erarbeiten, durch welche eine fundierte kritische Auseinandersetzung mit dem internalisierten Rassismus von weissen JUSO Aktivist*innen sowie Rassismus in den parteieigenen Strukturen erfolgt. Für eine fundierte Bildung und Selbstreflexion müssen Rassismusbetroffene sowie antirassistische Aktivist*innen Raum erhalten, sei es durch das Verfassen von Bildungsangeboten, Organisation von Bildungsveranstaltungen oder Kritik an Organisationsstrukturen oder Verhaltensweisen innerhalb der Partei. Dabei ist es wichtig, die Verantwortung für antirassistische Bildung nicht auf Rassismusbetroffene abzuschieben.
3. Struktur
Bisher wurde innerhalb der JUSO zu wenig Awareness-Arbeit geleistet und so gibt es für Rassismusbetroffene keine Möglichkeit, rassistische Vorfälle innerhalb der Partei zu melden. Wenn wir rassismusfreiere Strukturen schaffen wollen, muss ein Awareness-Konzept gegen Rassismus erarbeitet werden, das während Versammlungen und allen anderen JUSO-Events angewendet werden kann. Zusätzlich müssen Reflexionsräume geschaffen werden. Zudem muss sich die JUSO bei den Gewerkschaften und in der SP aktiv für eine antirassistische Politik einsetzen. Gewerkschaften bieten beispielsweise keine spezifischen Beratungs- und Unterstützungsangebote für Menschen an, die am Arbeitsplatz von Rassismus und Diskriminierung betroffen sind. Auch in der SP ist die Bekämpfung von rassistischen Strukturen grösstenteils Nebensache und wird zu wenig an die Öffentlichkeit getragen.
4. Vernetzung
Die JUSO vernachlässigt den Austausch und die Zusammenarbeit mit antirassistischen Akteur*innen aktuell: Dies muss sich umgehend ändern! Im Kampf gegen den Kapitalismus und allen Unterdrückungsstrukturen ist die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen grundlegend. Die JUSO muss dabei eine unterstützende Rolle übernehmen und die Bühne Rassismusbetroffenen und antirassistischen Aktivist*innen überlassen.
Bibliographie
[1] S. C. Boulila, «Race and racial denial in Switzerland», Ethn. Racial Stud., Bd. 42, Nr. 9, S. 1401–1418, Juli 2019, doi: 10.1080/01419870.2018.1493211.
[2] T. Buomberger, «‹Überfremdung›: Geschichte eines Schweizer Begriffs», History Reloaded, 7. April 2018. [Online]. Verfügbar unter: https://blog.tagesanzeiger.ch/historyreloaded/index.php/2616/ueberfremdung- geschichte-eines-schweizer-begriffs/. [Zugegriffen: 30. Dezember 2022]
[3] «Historisches Lexikon der Schweiz: Fremdenfeindlichkeit (Xenophobie)», hls- dhs-dss.ch. [Online]. Verfügbar unter: https://hls-dhs- dss.ch/articles/016529/2015-05-05/. [Zugegriffen: 28. Dezember 2022]
[4] B. Glättli, «Personenfreizügigkeit, Grundrechte, Gleichbehandlung».
[5] «‹Black Lives Matter› - Grosser Aufmarsch an Demonstrationen in der Schweiz», Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), 13. Juni 2020. [Online]. Verfügbar unter: https://www.srf.ch/news/schweiz/black-lives-matter-grosser- aufmarsch-an-demonstrationen-in-der-schweiz. [Zugegriffen: 28. Dezember 2022]
[6] J. dos S. Pinto und S. Boulila, «Was Black Lives Matter für die Schweiz bedeutet», Republik, Juni 2020 [Online]. Verfügbar unter: https://www.republik.ch/2020/06/23/was-black-lives-matter-fuer-die-schweiz- bedeutet. [Zugegriffen: 28. Dezember 2022]
[7] «Historisches Lexikon der Schweiz: Antisemitismus», hls-dhs-dss.ch. [Online]. Verfügbar unter: https://hls-dhs-dss.ch/articles/011379/2009-11-18/. [Zugegriffen: 28. Dezember 2022]
[8] A. Lentin, «Europe and the Silence about Race», Eur. J. Soc. Theory, Bd. 11, Nr. 4, S. 487–503, Nov. 2008, doi: 10.1177/1368431008097008.
[9] R. Jain, «Schwarzenbach geht uns alle an! Gedanken zu einer vielstimmigen, antirassistischen Erinnerungspolitik».
[10] Étienne Balibar, Rasse - Klasse - Nation. Ambivalente Identitäten. Argument Verlag, 1998.
[11] A. Memmi, Racism. Minneapolis: University of Minnesota Press, 2000. [12] Fredrickson, George M, Rassismus - ein historischer Abriss. Hamburg: Hamburger, 2004.
[13] Osterhammel Jürg, «Vom Umgang mit dem „Anderen“. Zivilisierungsmissionen – in Europa und darüber hinaus», in Das Zeitalter des Kolonialismus, Stuttgart, 2007.
[14] Thomas David und Bouda Etemad, La Suisse et l’esclavage des Noirs. Lausanne: Antipodes, 2005.
[15] J. Schellhöh, Hrsg., Grosserzählungen des Extremen: Neue Rechte, Populismus, Islamismus, War on Terror. Bielefeld: Transcript, 2018.
[16] B. Gerber, Die antirassistische Bewegung in der Schweiz: Organisationen, Netzwerke und Aktionen. Zürich: Seismo, 2003.
[17] M. Tribelhorn, «Brisanter Deal mit der SS: Schweizer Holzbaracken für die KZ», Neue Zürcher Zeitung, 28. Dezember 2020 [Online]. Verfügbar unter: https://www.nzz.ch/schweiz/brisanter-deal-mit-der-ss-wie-die-schweiz-im-zweiten- weltkrieg-baracken-fuer-die-kz-lieferte-ld.1591704. [Zugegriffen: 2. Januar 2023]
[18] J. Stadelmann, «1070 Schweizer Baracken für deutsche Konzentrationslager», 15. März 1995 [Online]. Verfügbar unter: https://geschichte-luzern.ch/wp-content/uploads/1995/03/CH-Barackenhandel.pdf. [Zugegriffen: 2. Januar 2023]
[19] «Historisches Lexikon der Schweiz: Einwanderung», hls-dhs-dss.ch, 16. Dezember 2022. [Online]. Verfügbar unter: https://hls-dhs- dss.ch/articles/007991/2006-12-07/. [Zugegriffen: 28. Dezember 2022]
[20] «Historisches Lexikon der Schweiz: Saisonniers», hls-dhs-dss.ch. [Online]. Verfügbar unter: https://hls-dhs-dss.ch/articles/025738/2012-10-04/. [Zugegriffen: 28. Dezember 2022]
[21] «Saisonarbeit», hls-dhs-dss.ch. [Online]. Verfügbar unter: https://hls-dhs- dss.ch/articles/007934/2015-02-04/. [Zugegriffen: 2. Januar 2023]
[22] «SR 142.20 - Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG)». [Online]. Verfügbar unter: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/758/de. [Zugegriffen: 3. Januar 2023]
[23] «SR 142.31 - Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (AsylG)». [Online]. Verfügbar unter: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/358/de. [Zugegriffen: 3. Januar 2023]
[24] «Schengen/Dublin», 1. Januar 1970. [Online]. Verfügbar unter: https://www.eda.admin.ch/europa/de/home/bilaterale-abkommen/ueberblick/bilaterale-abkommen-2/schengen.html. [Zugegriffen: 3. Januar 2023]
[25] «Personenfreizügigkeit», 1. Januar 1970. [Online]. Verfügbar unter: https://www.eda.admin.ch/europa/de/home/bilaterale-abkommen/abkommen umsetzung/abkommenstexte/personenfreizuegigkeit.html. [Zugegriffen: 3. Januar 2023]
[26] D. Hunold und T. Singelnstein, Hrsg., Rassismus in der Polizei: Eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme. Wiesbaden: Springer Fachmedien, 2022 [Online]. Verfügbar unter: https://link.springer.com/10.1007/978-3-658-37133-3. [Zugegriffen: 28. Dezember 2022]
[27] Max Czollek, «Gegenwartsbewältigung», in Eure Heimat ist unser Albtraum, 1. Auflage., F. Aydemir und Y. Hengameh, Hrsg. Berlin: Ullstein Taschenbuch Verlag, 2020.
[28] «Neuer Fachbericht: Der steinige Weg zum Schweizer Pass», 1. Januar 1970. [Online]. Verfügbar unter: https://beobachtungsstelle.ch/news/bericht-einbuergerung/. [Zugegriffen: 4. Januar 2023]
[29] «TV-Kritik zu Einbürgerungs-Serie – ‹Bezweifle, dass ein richtiger Schweizer all das weiss›», Tages-Anzeiger, 1. Januar 1970. [Online]. Verfügbar unter: https://www.tagesanzeiger.ch/bezweifle-dass-ein-richtiger-schweizer-all- das-weiss-900287556744. [Zugegriffen: 4. Januar 2023]
[30] M. Hildebrand, Rechtspopulismus und Hegemonie: der Aufstieg der SVP und die diskursive Transformation der politischen Schweiz. Bielefeld: Transcript, 2017.
[31] L. Mugglin, D. Efionayi, D. Ruedin, und G. D’Amato, «Grundlagenstudie zu strukturellem Rassismus in der Schweiz».
[32] «Was weiter geschah: Noch mehr Kritik an der Deza», 18. April 2018. [Online]. Verfügbar unter: https://www.woz.ch/!ZA8BSF3CXY4J. [Zugegriffen: 12. Januar 2023]
[33] B. T. swissinfo.ch (Übertragen aus dem Französischen: Peter Siegenthaler), «Schweizer Hilfe in Ruanda im Schatten der Massaker», SWI swissinfo.ch. [Online]. Verfügbar unter: https://www.swissinfo.ch/ger/politik/20-jahre-nach- dem-genozid_schweizer-hilfe-in-ruanda-im-schatten-der-massaker/38352952. [Zugegriffen: 12. Januar 2023]
[34] «Botschaft zur Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und zu einer Änderung des Asylgesetzes».
[35] <Andrea Tognina> Raaflaub) (Übertragung aus dem Italienischen: Christian, «Dekolonisierung in einem Land ohne Kolonien», SWI swissinfo.ch. [Online]. Verfügbar unter: https://www.swissinfo.ch/ger/politik/dekolonisierung-in-einem- land-ohne-kolonien/47669204. [Zugegriffen: 13. Januar 2023]
[36] Rundschau - Gewalt an der Grenze: EU-Geld für kroatische Schlägerpolizisten - Play SRF. (1. Januar 1970) [Online]. Verfügbar unter: https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/gewalt-an-der-grenze-eu-geld-fuer- kroatische-schlaegerpolizisten?urn=urn:srf:video:95f47608-080a-464a-bfe1- 0dde37692b4b. [Zugegriffen: 3. Januar 2023]
[37] I. Mützelburg, «Régime migratoire / Migrationsregime».
[40] “Rassistische Diskriminierung im Arbeitsumfeld häufiger als anderswo” kurztext_berichtfrb2014arbeitswelt.pdf
[41] “Hiring discrimination on the basis of skin colour? A correspondence test in Switzerland” https://doi.org/10.1080/1369183X.2021.1999795
[42] TOAN QUOC NGUYEN Outside the box – Rassismuserfahrungen und Empowerment von Schüler*innen of Color.
[43] Balzer, Jens. „Was Sie wissen sollten, bevor Sie sich über kulturelle Aneignung aufregen“. Republik, 11. August 2022. https://www.republik.ch/2022/08/11/was-sie-wissen-sollten-wenn-kulturelle- aneignung-sie-aufregt.
[44] Redaktion. „Debatte um kulturelle Aneignung - max neo - Nürnberg“. max neo (blog), 15. Februar 2022.https://www.maxneo.de/2022/02/15/debatte-um-kulturelle- aneignung/.
[45] Clark, Alexis. „How the History of Blackface Is Rooted in Racism“. HISTORY. Zugegriffen 11. Januar 2023. https://www.history.com/news/blackface-history-racism-origins.
[46] Morgan, Thaddeus. „How Hollywood Cast White Actors in Caricatured Asian Roles“. HISTORY. Zugegriffen 11. Januar 2023. https://www.history.com/news/yellowface-whitewashing-in-film-america.
[47] „Yellowface, Whitewashing, and the History of White People Playing Asian Characters | Teen Vogue“. Zugegriffen 11. Januar 2023. https://www.teenvogue.com/story/yellowface-whitewashing-history.
[48] deutschlandfunk.de. „Vor 190 Jahren - ‚Indian Removal Act‘ wird unterzeichnet“. Deutschlandfunk. Zugegriffen 11. Januar 2023. https://www.deutschlandfunk.de/vor-190-jahren-indian-removal-act-wird- unterzeichnet-100.html.
[49] Sans-Papiers Anlaufstelle Zürich. „Wer sind Sans-Papiers“. Zugegriffen 11. Januar 2023. https://sans-papiers-zuerich.ch/hintergrundinfos/wer-sind-sans-papiers/.
[50] Migration, Staatssekretariat für. „Papyrus“. Zugegriffen 11. Januar 2023.https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/sans-papiers/papyrus.html.
[51] Sans-Papiers Anlaufstelle Zürich. „Züri City Card“. Zugegriffen 11. Januar 2023. https://sans-papiers-zuerich.ch/hintergrundinfos/zueri-city-card/.
[52] Schlüter, Sophie, und Katharina Schoenes. „Zur Ent-Thematisierung von Rassismus in der Justiz. Einblicke aus der Arbeit der Prozessbeobachtungsgruppe Rassismus und Justiz“. movements. Journal for Critical Migration and Border Regime Studies 2, Nr. 1 (26. September 2016). http://movements-journal.org/issues/03.rassismus/12.schlueter,schoenes-zur.entthematisierung.von.rassismus.in.der.justiz.html.
[53] Z.Bsp. C. Hanimann, "Die Rekonstruktion eines fatalen Polizeieinsatzes", Replublik, 16. Dezember 2021. [Online] https://www.republik.ch/2021/12/16/die-rekonstruktion-eines-fatalen-polizeieinsatzes. [Zugegriffen: 21. Januar 2023]