Resolution verabschiedet an der Jahresversammlung der JUSO Schweiz vom 17. und 18. Februar 2024 in Bern-Bümpliz
Der SGB fordert mit seiner Initiative “Für ein besseres Leben im Alter” eine 13. AHV-Altersrente. Dass die Renten deutlich zu tief sind, ist klar. Auch ist die AHV deutlich sozialer als die anderen Säulen und die AHV hatte, entgegen früheren Prognosen der Bürgerlichen, Ende 2022 Reserven von über 47 Milliarden Franken[1]. Trotzdem weist die Initiative einige Mängel auf. Gemäss Argumentarium sind die Pensionskassenrenten zwischen 2007 und 2022 durchschnittlich real um 300 Franken gesunken[2]. Eine durchschnittliche monatliche AHV-Altersrente ist etwas über 1800 Franken, bei einer Annahme der Initiative würde die durchschnittliche Rente also um gut 150 Franken monatlich erhöht und nicht 300 Franken. Damit werden die niedrigeren Pensionskassen-Renten nicht ausgeglichen, ganz zu schweigen davon, dass die AHV-Renten weniger stark als die Löhne gewachsen sind.
Ein weiteres Argument ist die grosse Rentenlücke zwischen Frau und Mann[3], mit einer Stärkung der AHV würde diese nicht weiter aufgehen. Doch auch mit Annahme der Initiative bleibt der Rentenunterschied in absoluten Zahlen etwa gleich.
Heute sind die verschiedenen Renten der 1. Säule eng miteinander verknüpft. So werden die Renten der Hinterlassenenversicherung (HV) und der IV auf Basis der AHV-Rente der betroffenen Person berechnet. Eine Annahme der Initiative würde nur die AHV-Altersrenten betreffen und so eine Ungleichbehandlung in der ersten Säule schaffen[4]. Besonders problematisch wird das bei den Ergänzungsleistungen, wo die zusätzliche 13. Rente nicht den Einnahmen zugerechnet werden würde. Die Ergänzungsleistungen sollen die Differenz zwischen dem Einkommen von Rentner*innen und dem Existenzminimum ausgleichen. Ein Ja zur Initiative würde somit de facto dazu führen, dass Altersrentner*innen ein höheres Existenzminimum zugesprochen würde als Rentner*innen der IV (die eine deutlich höhere EL-Quote haben) und der HV. Wobei eine Erhöhung der IV wohl nicht mit dem ableistischen Wording des SGBs “Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente” vereinbar wäre und die Hinterlassenenrenten gerade massivst unter Beschuss stehen.
Geplanter Witwenrentenabbau
Nachdem der EGMR[5] die Schweiz dafür rügte, dass verheiratete Witwer mit Kindern finanziell schlechter gestellt waren als Witwen, hat der Bund nun reagiert. Doch anstatt das Niveau nach oben anzupassen und verwitweten Männern3 mit Kindern ebenfalls lebenslang eine Rente auszuzahlen, sollen nun alle Eltern nur bis zum 25. Geburtstags ihres jüngsten Kindes von der HV profitieren. Der Bundesrat “korrigiert” nach unten. Wenigstens spielt nun endlich der Zivilstand der Eltern keine Rolle mehr beim Bezug der Hinterlassenenrente.
Sollten verheiratete und kinderlose Verwitwete den*die Ehegatten*in verloren haben, so sollen sie nur noch zwei Jahre Anspruch auf die Hinterlassenenrente erhalten, ganz unabhängig vom Geschlecht[6].
Doch genau da liegt das Problem. Ca. 90% der Bezüger*innen der Hinterlassenenleistungen sind Frauen[7]. Diese würden wiederum stärker unter dieser Reform leiden, da sie meist tiefere Einkommen und Stellenprozente haben als Männer3. Besonders für ältere Frauen im erwerbstätigen Alter stellt dies ein grosses Problem dar, da sie oft keine Arbeit mehr finden können.
Es ist eine Frechheit des Bundes, nach der AHV21, der BVG-Reform und der sinkenden PK-Renten, noch weiter Geld in der AHV zu sparen, obwohl versprochen wurde, die Situation von Rentner*innen zu verbessern. Dies passiert im selben Zuge, indem sie feucht-fröhlich Geld in Banken, Armee und Autobahnen pumpen. Die Hinterlassenenrenten des Bundesrates sollen gemäss den Abbauplänen nicht angetastet werden.
Das System der HV basiert auf einem patriarchalen Familienbild und es braucht Alternativen, wie ein gerechteres System aussehen könnte. Ersatzlos Gelder zu streichen, hilft aber nicht.
Die Finanzen der AHV
Schon seit Jahrzehnten prognostizieren Bund und bürgerlich dominierte Medien, dass die AHV kurz vor dem Abgrund steht. Gleichzeitig mit der Abstimmung über die 13. AHV-Rente wird über die Initiative der Jungfreisinnigen abgestimmt, welche das Rentenalter an die Lebenserwartung binden will[8]. Dies ist weder sozial gerecht noch notwendig. Die AHV-Kasse füllt sich seit Jahren immer mehr, bis 2030 soll ihr Vermögen gemäss Bund sogar bis auf 70 Mia. Fr. steigen[9]. Das Schreckensgespenst des Konkurses ist also nichts weiteres als das, ein Gespenst.
Gleichzeitig war das IV-Vermögen per Ende 2022 bei einem Minus von 6 Milliarden Franken. Dies kommt dadurch zustande, dass die IV bei der AHV Schulden von über 10 Milliarden Franken hat[10]. Somit droht die Gefahr, dass zukünftig Leistungen der IV mit Verweis auf die Verschuldung gekürzt oder gestrichen werden. Dies könnte ganz einfach verhindert werden, wenn die IV und AHV zusammengelegt werden würden, auch da die Gewinne der AHV grösser sind als die Verluste der IV.
Aufgrund diverser noch grösserer Probleme in der 2. und 3. Säule verhindert das 3-Säulen-System ein solidarisches Sozialversicherungssystem.
Die JUSO fordert:
- Eine Gleichbehandlung aller Rentner*innen der AHV/IV und somit eine 13. Rente bei allen Renten der ersten Säule, unabhängig vom Abstimmungsresultat am 3. März
- Ein klares Bekenntnis linker Organisationen und gewerkschaftlicher Bewegungen, sich für grundlegende sozialstaatliche Verbesserungen einzusetzen
- Schluss mit dieser Austeritätspolitik auf dem Buckel der 99% zugunsten der Konzerne und der Schuldenbremse
- Die Einführung einer solidarisch finanzierten Volkspension für alle, die eine Rente der 1. Säule erhalten.
Die Initiative für eine 13. AHV-Altersrente ist kaum mehr als Symptombekämpfung und schafft neue Ungleichheiten. Nichtsdestotrotz empfehlen wir eine Annahme dieser Initiative, da sie eine Erleichterung für viele Menschen mit sich bringt und wir als Linke immer für Verbesserungen für die Arbeiter*innenklasse einstehen, auch wenn diese die herrschenden Strukturen nicht überwinden.
[1] https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/statistik.html
[2] https://www.ahvx13.ch/wp-content/uploads/2023/12/Argumentarium_AHVx13_DE.pdf
[3] Die Statistiken und die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sind im binären Geschlechtersystem formuliert. Es zählt hier der Geschlechtseintrag, nicht die Geschlechtsidentität der Betroffenen.
[4] https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2022/1485/de (Hinweis: Dies ist die Botschaft des Bundesrates zur Ablehnung der Initiative. Auch wenn wir bei weitem nicht mit allem einverstanden sind, so ist die Kritik bzgl. Ungleichbehandlung der Renten richtig und gut erklärt)
[5] EGMR = Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
[6] https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-99297.html
[7]https://www.srf.ch/news/schweiz/altersvorsorge-lebenslange-renten-fuer-verwitwete-soll-es-nicht-mehr-geben
[8] https://renten-sichern.ch/
[9]https://www.bsv.admin.ch/dam/bsv/de/dokumente/ahv/finanzperspektiven/finanzperspektiven-ahv-bis-2031.pdf.download.pdf/Finanzperspektiven%20der%20AHV%20bis%202033.pdf
[10] https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/iv/finanzen-iv.html