Keine Geldwäscherei mit Immobilien

19.07.2011

Die JUSO fordert in mehreren Kantonsparlamenten eine Standesinitiative, um den Immobilienmarkt dem Geldwäscherei-Gesetz zu unterstellen. Die sogenannte Weissgeldstrategie der Banken hat dazu geführt, dass sich illegale Gelder in den Immobilienmarkt verlagert haben.

Die Schweiz kennt ein umfassendes Geldwäschereigesetz. Wer auf Schweizer Konten grössere Summen einzahlen will, muss detaillierte Angaben über die Herkunft der Gelder machen. Damit konnte der Schweizer Finanzplatz zu weiten Teilen von Mafia- und anderen Schwarzgeldern befreit werden. Allerdings hat das Geldwäscherei-Gesetz eine Lücke offen gelassen. Beim Kauf von Immobilien kommt es nicht zur Geltung.

Es hat sich gezeigt, dass seit den verschärften Geldwäschereigesetzen und mit der neuen Weissgeldstrategie der Banken der Immobilienmarkt immer stärker zum Tummelfeld für dubiose Gelder wird. Für diese Käuferschaft ist der Kaufpreis sekundär. Handelt es sich beispielsweise um Geld aus Steuerhinterziehung, kann der so «eingesparte» Betrag dem Kaufpreis hinzugeschlagen werden. Um Gelder aus illegalen Geschäften wie Schlepperei, Drogen- und Waffenhandelhandel, sowie Prostitution weiss zu waschen, werden hohe Preise gezahlt. Welche Rolle die Banken bei dieser Geldschieberei spielen, ist unklar. Doch es wäre durchaus möglich, dass sie die Verschiebung von Schwarzgeld über Immobilienfonds unterstützen.

Die Folgen dieser Gesetzeslücke sind gravierend: Zum einen bleibt damit die Schweiz weiterhin eine Drehscheibe für illegale Gelder, zum anderen wird der Druck auf die Immobilienpreise massiv erhöht. Dies führt zu einer zusätzlichen Verschärfung in der ohnehin sehr angespannten Lage im Wohnungsmarkt. „Die Gesetzeslücke ist eine veritable Einladung den Immobilienmarkt als Geldwaschanlage zu missbrauchen." meint JUSO-Präsident David Roth.

Der Druck auf den Bund muss von den betroffenen Kantonen dringend erhöht werden. Deshalb wird die JUSO in mehreren Kantonsparlamenten einen entsprechenden Vorstoss einreichen. Im Vorstoss werden die Kantone aufgefordert eine Standesinitiative zur Schliessung der Gesetzeslücke auszuarbeiten. Bereits eingereicht wurde der Vorstoss im Kanton Luzern.

Die Motion ist hier zu finden.